Onlineeinkauf 4 Lose - Sachwerte für Klammlose

Ich hätte auch Interesse aber wie mein Vorposter meinte Kurs zu niedrig und Gutscheine doch bisschen teuer
 
Hmm,

Problem ist halt, dass allein bei Cadooz zwischen 5 und 10 % Aufpreis auf den Gutscheinwert ist.

Dann ist momentan der Lose-Ankaufskurs ziemlich am Boden, daher dann nochmal der geringe Kurs.

Geht leider nicht höher.

Würde es sich denn lohnen, ne Seite zu erstellen, wo man dann die Gutscheine kaufen kann?

mfg
seppl2000
 
Problem ist halt, dass allein bei Cadooz zwischen 5 und 10 % Aufpreis auf den Gutscheinwert ist.
Uff. Warum macht ihr das dann nicht auf eigene Faust? IKEA-, Saturn- und ähnliche Gutscheine direkt von den Läden bekommt man 1:1 bei denen.
Dann verstehe ich nicht die Aussage mit dem Kurs: Ich kenne Leute die verkaufen seit Monaten nur zu 0,0899 bis 0,091 € / Mio. inkl. Mwst.
 
Würde es sich denn lohnen, ne Seite zu erstellen, wo man dann die Gutscheine kaufen kann?

Das solltest du realistisch betrachten:
Es sind schon große Lose-Shops gescheitert, die ein breites Angebot an Artikeln hatten. Warum sollten Leute massenhaft überteuerte Gutscheine kaufen, die es auch woanders deutlich günstiger gibt?
 
Hab jetzt mal bisschen geschaut.

Die Gutscheine von Cadooz werden auf Ebay nicht verkauft.

Und Amazongutscheine an sich schon, wobei die fast zum Gutscheinwert weggehen. Außerdem ist da das Risiko, dass man wertlose Gutscheincodes bekommt, bzw. der User, falls er die Gutscheine erst ein paar Monate danach einlösen will, das nicht mehr kann, weil inzwischen der Verkäufer den Gutschein genutzt hat.

Da zahle ich doch lieber einen kleinen Aufpreis und habe so einen sicheren Gutschein, den ich auch einlösen kann.

Außerdem kann ich als Betreiber somit jederzeit Gutscheine ausstellen, ohne, dass ich warten muss, bis Auktionen auslaufen, etc.

mfg
seppl2000
 
Und Amazongutscheine an sich schon, wobei die fast zum Gutscheinwert weggehen. Außerdem ist da das Risiko, dass man wertlose Gutscheincodes bekommt, bzw. der User, falls er die Gutscheine erst ein paar Monate danach einlösen will, das nicht mehr kann, weil inzwischen der Verkäufer den Gutschein genutzt hat.

Also darf man eBay gar nicht nutzen, weil es so gefährlich ist? :ugly:

Da zahle ich doch lieber einen kleinen Aufpreis und habe so einen sicheren Gutschein, den ich auch einlösen kann.

Nein. Der Aufpreis ist einfach zu groß bei dir. Da renne ich lieber in den Laden, oder kaufe den Gutschein bei eBay.
 
Wenn die Ware einen Fehler oder Mangel hat, ist das eh kein Problem, weil wir dann das mit dem Online-Shop abwickeln.

Der Fall scheint nun, fast 23 Monate nach dem Kauf, eingetreten zu sein. Die Hardware befindet sich beim Sachverständigen zur Prüfung.
Leider waren meine Aufforderungen an Seppl2000 als Vertreter der MWS UG bisher erfolglos, diesen Fall (entsprechend der oben zitierten Absichtserklärung) mit dem Verantwortlichen des Shops (der inzwischen nicht mehr online ist) abzuwickeln. Zur Sicherheit habe ich den kompletten Thread schonmal ausgedruckt. Ich warte das Gutachten und eine rechtliche Prüfung ab, bevor ich entscheide, wie ich weiter vorgehe. Nach ein Paar PNs mit Seppl2000 über die rechtlichen Details, die alle recht freundlich aber trotzdem für mich enttäuschend verliefen, hoffe ich ja immer noch, dass wir das gemeinsam hinbekommen werden.
 
Ich will das hier jetzt nicht eskalieren lassen.

Der Vollständigkeit halber solltest du aber schreiben, dass du schonmal ein Problem mit diesem Shop hattest und das selbst per Anwalt erfolgreich geregelt hast.
Dir steht also diese Form der Regelung vollkommen offen und meiner Meinung nach ist das auch die erfolgversprechendste.

Des Weiteren bleibt offen, ob es verhältnismäßig ist, wegen einem Produkt, das zum Kaufzeitpunkt ca. 50 € gekostet hat, jetzt Anwälte, Sachverständige und eventuell sogar Gerichte zu bemühen.
 
Ich will das hier jetzt nicht eskalieren lassen.

An einer Eskalation bin ich ebenfalls nicht interessiert.

Deshalb habe ich mich ja mit Dir in Verbindung gesetzt und bisher alles per PN besprochen, was ich auch weiterhin vorhabe, soweit es niemanden sonst was angeht. ;)

Hier könnten jedoch auch Andere betroffen sein, falls bei denen auch Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten sollten oder bereits sind, und die angesichts der in diesem Thread als rechtlich umstritten dargestellten Situation vielleicht sogar bisher gezögert haben sollten, irgendetwas zu unternehmen. Insofern halte ich es gerechtfertigt, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass diese Leute (falls es sie gibt oder in Zukunft geben wird) sich nicht auf Deine oben zitierte Aussage verlassen können. Dazu war es leider nötig, meinen Fall hier zu schildern. :(

Der Vollständigkeit halber solltest du aber schreiben, dass du schonmal ein Problem mit diesem Shop hattest und das selbst per Anwalt erfolgreich geregelt hast.
Dir steht also diese Form der Regelung vollkommen offen und meiner Meinung nach ist das auch die erfolgversprechendste.

Deine Meinung über die Form der Regelung verstehe ich auch voll und ganz. Bitte verstehe aber auch Du, dass ich meinem Anwalt dabei vollstes Vertrauen schenke, zu welchem Ergebnis er auch kommen mag, in Anbetracht der Tatsache, dass zwischen mir und dem Shop, in dem Du mir angeboten hast zu bestellen, kein Vertrag zu stande kam. Zu meiner rechtlichen Einschätzung werde ich mich erst nach weiterer Besprechung mit meinem Anwalt äußern können, und nicht vor der Erstellung des fachlichen Gutachtens, was im Laufe der Woche erstellt werden soll. Es wäre nicht nur müßig, sondern für uns beide peinlich, wenn wir uns hier über rechtliche Fragen austauschen, wenn der Sachverständige zu dem Ergebnis kommen sollte, dass ich den Mangel verursacht haben muss (was ich mir angesichts meiner beruflichen und privaten Erfahrungen mit Elektronik beim besten Willen nicht vorstellen kann). :oops:

Des Weiteren bleibt offen, ob es verhältnismäßig ist, wegen einem Produkt, das zum Kaufzeitpunkt ca. 50 € gekostet hat, jetzt Anwälte, Sachverständige und eventuell sogar Gerichte zu bemühen.

Zum philosophisch-weltanschaulichen, also bezüglich der Verhältnismäßigkeit, die Du hier bezweifelt hast, zwischen den 65,45€ und den entstehenden Kosten, kann ich nur nochmal sagen, was ich Dir bereits per PN geschrieben habe: Wenn man an den Rechtsstaat und ein gemeinsames Miteinander der Menschen in der Gesellschaft unter der Einhaltung der vereinbarten Regeln glaubt, dann ist es nicht unverhältnismäßig, diese Regeln auch ernst zu nehmen. Viel mehr wäre es unverhältnismäßig, diese Regeln allein aus kommerziellen Gesichtspunkten außer Acht zu lassen. :-?

Andererseits verstehe ich auch in gewisser Weise, dass Du als Geschäftstätiger auf Profitabilität achten musst, auch wenn das heißt, dass Du Deine allgemein getätigte Absichtserklärungen, die keine Einschränkung enthielt, in diesem Fall nicht einhalten willst. Du verstehst aber sicher auch, dass es legitim ist, Dich darauf hinzuweisen. ;)

Was unseren speziellen Fall angeht, würde ich gerne die Meinung meines Anwalts abwarten, und alles weitere per PN besprechen. Sollten sich mir aber Sachverhalte ergeben, die für andere interessant sein könnten, dann werde ich nicht zögern, diese hier darzustellen. ;)

Abgesehen davon können wir hier natürlich die allgemeinen, philosophischen, weltanschaulichen Dinge besprechen, die Du durch Deinen Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit angesprochen hast. Ich halte das aber nicht unbedingt für sinnvoll. Falls Du das aber doch gerne tun würdest, ich habe morgen abend wieder Zeit, dann können wir uns weiter austauschen. ;)

Im Sinne eines freundlichen und menschlichen Miteinanders wünsche ich Dir und allen Lesern einen schönen Abend und gute Nacht.