Hallo,
Also als Kunde schliese ich ja einen Vertrag mit dem Onlineshop.
Also kann ich als Kunde dem auch die Ware zurücksenden und Geld zurückverlangen auf mein Konto natürlich.
Shop kann dies nicht verweigern wenn die Rechnung und Versand an mich als Kunde ausgeführt wurde. Dabei ist es egal woher die Zahlung gekommen ist. Kann sich aber die eventuell entstandene Kosten bei dir "Seppl2000" hohlen wenn du keinen Partnervertrag mit dem Shop hast. Mal davon abgesehen das wenn nicht deine Dienstleistungskosten extra ausweißt ja nur eine normaler Produktberater bist. Als Produktberater darfst du aber ohne Vertrag keinen Zahlungen im Name des Shops einfach so entgegen nehmen und Provision müßte der Shopbetreiber zahlen. Sprich jeder Shopbetreiber kann jederzeit Gerichtlich wegen Vortäuschung falscher Tatsachen gegen dich vorgehen.
Wenn die Rechung an Dich geht bzw. der Account/Vetragspartner im Shop auf dich als Gewerbetreibender läuft bist du auch ein Gewerbetreibender und mußt die Haftung so wie Rückgabe selbst übernehmen. Egal ob du mir als Kunden eine Rechnung gestellt hast oder nicht.
Und wenn ich dir 2 MRD zahle für ein neues Handy dann kann nicht deine Dienstleistung 2 MRD betragen. Würde bedeuten das das Handy kostenlos ist. Das wird aber der Rechung des Händlers wiedersprechen bzw. dem Angebot des Shopbetreibers.
Denn so könnte auch jeder Handyshop um die Ecken sagen ich bin kein Händler sie kaufen direkt bei "Nokkia".
Und müßte dann keine Gewährleistung oder Rücknahme Leisten.
Denke mal nicht das diese Erklarung auch nur ein Richter durchgehen lassen würde.
Finde die Idee Super.
Doch solltest dir das nochmal genau durch den Kopfgehen lassen wie du das Regelst. Im Moment ist es so das DU überbleiben würdest wenn ein Streitfall vor Gericht landet.
Müßte wenn dann so sein das dein Kunde im Shop selbst anmeldet und die Bestellung selbst aufgibt. Nur so ist auch Sichergestellt das er alle AGB und weiter Infos vom Shop bekommt.
Zusätzlich müßte der Shopbetreiber Infomiert werden was und wie es läuft.
Denke mal die meißten Shopbetreibern ist es egal wer die Rechung bezahlt und das im Falle einer Rücksendung das Geld an den User auszuzahlen ist.
Und im Falle einen Streites kann der Shopbetreiber nicht sagen er hat davon nichts gewußt. Und der Shopbetreiber hat auch die Möglichkeit zu sagen Nein damit will ich nichts zu tun haben oder er stellt bestimmte Anforderungen.
Bedenke auch das wenn du als Betreiber eine Internetwährung mit festen Gegenwert. Bist so oder so ein Eigenständiger Händler egal ob es als Bonusaktion oder sonst wie versendet wird. Hast Du immer Haftung und Rückgaberecht einzuhalten. Solltest aber einfach mal eine Rechtsberatung besuchen.
koesti
Also als Kunde schliese ich ja einen Vertrag mit dem Onlineshop.
Also kann ich als Kunde dem auch die Ware zurücksenden und Geld zurückverlangen auf mein Konto natürlich.
Shop kann dies nicht verweigern wenn die Rechnung und Versand an mich als Kunde ausgeführt wurde. Dabei ist es egal woher die Zahlung gekommen ist. Kann sich aber die eventuell entstandene Kosten bei dir "Seppl2000" hohlen wenn du keinen Partnervertrag mit dem Shop hast. Mal davon abgesehen das wenn nicht deine Dienstleistungskosten extra ausweißt ja nur eine normaler Produktberater bist. Als Produktberater darfst du aber ohne Vertrag keinen Zahlungen im Name des Shops einfach so entgegen nehmen und Provision müßte der Shopbetreiber zahlen. Sprich jeder Shopbetreiber kann jederzeit Gerichtlich wegen Vortäuschung falscher Tatsachen gegen dich vorgehen.
Wenn die Rechung an Dich geht bzw. der Account/Vetragspartner im Shop auf dich als Gewerbetreibender läuft bist du auch ein Gewerbetreibender und mußt die Haftung so wie Rückgabe selbst übernehmen. Egal ob du mir als Kunden eine Rechnung gestellt hast oder nicht.
Und wenn ich dir 2 MRD zahle für ein neues Handy dann kann nicht deine Dienstleistung 2 MRD betragen. Würde bedeuten das das Handy kostenlos ist. Das wird aber der Rechung des Händlers wiedersprechen bzw. dem Angebot des Shopbetreibers.
Denn so könnte auch jeder Handyshop um die Ecken sagen ich bin kein Händler sie kaufen direkt bei "Nokkia".
Und müßte dann keine Gewährleistung oder Rücknahme Leisten.
Denke mal nicht das diese Erklarung auch nur ein Richter durchgehen lassen würde.
Finde die Idee Super.
Doch solltest dir das nochmal genau durch den Kopfgehen lassen wie du das Regelst. Im Moment ist es so das DU überbleiben würdest wenn ein Streitfall vor Gericht landet.
Müßte wenn dann so sein das dein Kunde im Shop selbst anmeldet und die Bestellung selbst aufgibt. Nur so ist auch Sichergestellt das er alle AGB und weiter Infos vom Shop bekommt.
Zusätzlich müßte der Shopbetreiber Infomiert werden was und wie es läuft.
Denke mal die meißten Shopbetreibern ist es egal wer die Rechung bezahlt und das im Falle einer Rücksendung das Geld an den User auszuzahlen ist.
Und im Falle einen Streites kann der Shopbetreiber nicht sagen er hat davon nichts gewußt. Und der Shopbetreiber hat auch die Möglichkeit zu sagen Nein damit will ich nichts zu tun haben oder er stellt bestimmte Anforderungen.
Bedenke auch das wenn du als Betreiber eine Internetwährung mit festen Gegenwert. Bist so oder so ein Eigenständiger Händler egal ob es als Bonusaktion oder sonst wie versendet wird. Hast Du immer Haftung und Rückgaberecht einzuhalten. Solltest aber einfach mal eine Rechtsberatung besuchen.
koesti
