TheRockMan
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- 25 April 2008
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Na, da bemühen wir doch mal DIE WELT, die zumindest mal Fakten erwähnt, was ja für BILD-"Leser" eher uninteressant ist.Vermutlich wird er mit Bewährung und ein paar Sozialstunden davon kommen.
So wie hier: https://www.bild.de/regional/ruhrge...er-dieses-zerstoerte-leben-21253292.bild.html
Die Mutter hat den Fehler begangen, nicht darauf zu achten, was ihre Rechte als Betreuerin sind."Es gibt zwei Punkte, die gegen die Zulässigkeit der Berufung gesprochen haben", sagte Oliver Greff, Pressesprecher des Landgerichts Essen, zu Welt Online. "Der erste Punkt ist, dass der Nebenkläger seinen Rechtsanwalt nicht wirksam bevollmächtigen konnte, da er sich im Wachkoma befand. Seine Mutter konnte den Rechtsanwalt nicht bevollmächtigen, weil sie nicht die gesetzliche Vertreterin des bereits Volljährigen ist. Zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung war sie zwar als Betreuerin von Kevin eingetragen, Rechtsangelegenheiten gehörten aber nicht zu ihrem Aufgabenbereich."
Der Nachweis wurde zu spät eingereicht
Tatsächlich hatte sich Conny Schwandt beim Amtsgericht kurz nach der Tat als Betreuerin für ihren behinderten Sohn registrieren lassen. Sie durfte sich fortan im Namen von Kevin unter anderem um seine medizinischen Angelegenheiten kümmern.
Dass diese Bevollmächtigung nicht für Rechtssachen galt, übersah sie. Erst nachträglich wurde dies geändert, und sie lieferte dem Landgericht den entsprechenden Nachweis. Zu spät.
"Außerdem geht es aus der Berufungsbegründung hervor, dass die Nebenklage eine andere Rechtsfolge, nämlich eine höhere Strafe, herbeiführen will. Dieses Bestreben steht der Nebenklage nicht zu", sagt Greff.
Der Anwalt der Nebenklage hat überhaupt nicht darauf geachtet, wer ihn da beauftragt und womit.
Das sind derartig dumme formale Fehler, dass man sich überhaupt nicht wundern muss, warum dieser Schläger immer noch frei rumläuft.
Dem erstinstanzlichen Gericht samt der zuständigen Staatsanwaltschaft kann man durchaus den Vorwurf der Kuscheljustiz machen, imho auch den Vorwurf der revisionsbegründenden Schlampigkeit (Beweisaufnahme ohne Zeugenaussagen), an den Pannen danach ist die Justiz aber NICHT schuld.