News Neuss: Jobcenter-Angestellte erstochen - Lebenslange Haft und Abschiebung drohen

Vermutlich wird er mit Bewährung und ein paar Sozialstunden davon kommen.
So wie hier: https://www.bild.de/regional/ruhrge...er-dieses-zerstoerte-leben-21253292.bild.html
Na, da bemühen wir doch mal DIE WELT, die zumindest mal Fakten erwähnt, was ja für BILD-"Leser" eher uninteressant ist.
"Es gibt zwei Punkte, die gegen die Zulässigkeit der Berufung gesprochen haben", sagte Oliver Greff, Pressesprecher des Landgerichts Essen, zu Welt Online. "Der erste Punkt ist, dass der Nebenkläger seinen Rechtsanwalt nicht wirksam bevollmächtigen konnte, da er sich im Wachkoma befand. Seine Mutter konnte den Rechtsanwalt nicht bevollmächtigen, weil sie nicht die gesetzliche Vertreterin des bereits Volljährigen ist. Zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung war sie zwar als Betreuerin von Kevin eingetragen, Rechtsangelegenheiten gehörten aber nicht zu ihrem Aufgabenbereich."

Der Nachweis wurde zu spät eingereicht

Tatsächlich hatte sich Conny Schwandt beim Amtsgericht kurz nach der Tat als Betreuerin für ihren behinderten Sohn registrieren lassen. Sie durfte sich fortan im Namen von Kevin unter anderem um seine medizinischen Angelegenheiten kümmern.

Dass diese Bevollmächtigung nicht für Rechtssachen galt, übersah sie. Erst nachträglich wurde dies geändert, und sie lieferte dem Landgericht den entsprechenden Nachweis. Zu spät.

"Außerdem geht es aus der Berufungsbegründung hervor, dass die Nebenklage eine andere Rechtsfolge, nämlich eine höhere Strafe, herbeiführen will. Dieses Bestreben steht der Nebenklage nicht zu", sagt Greff.
Die Mutter hat den Fehler begangen, nicht darauf zu achten, was ihre Rechte als Betreuerin sind.

Der Anwalt der Nebenklage hat überhaupt nicht darauf geachtet, wer ihn da beauftragt und womit.

Das sind derartig dumme formale Fehler, dass man sich überhaupt nicht wundern muss, warum dieser Schläger immer noch frei rumläuft.

Dem erstinstanzlichen Gericht samt der zuständigen Staatsanwaltschaft kann man durchaus den Vorwurf der Kuscheljustiz machen, imho auch den Vorwurf der revisionsbegründenden Schlampigkeit (Beweisaufnahme ohne Zeugenaussagen), an den Pannen danach ist die Justiz aber NICHT schuld.
 
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Die Mutter hat den Fehler begangen, nicht darauf zu achten, was ihre Rechte als Betreuerin sind.

Der Anwalt der Nebenklage hat überhaupt nicht darauf geachtet, wer ihn da beauftragt und womit.

Das sind derartig dumme formale Fehler, dass man sich überhaupt nicht wundern muss, warum dieser Schläger immer noch frei rumläuft.[...]
Ist ja alles richtig. Formal kann man der Justiz dann keinen Vorwurf machen. Aber jeder von uns hat doch (hoffentlich) ein gesundes Rechtsempfinden. Will sagen, dass die Mutter ganz sicher andere Sorgen hatte, als sich detailliert damit auseinander zu setzen, was sie wann wie wo in welcher Form beantragen muss.

Das ist sowieso eine merkwürdige Angelegenheit in unserem Rechtsstaat (vielleicht ist das in anderen aufbeglähten Bürokratien so, ich weiß es nicht). Ich habe ja jedes Verständnis dafür, dass gewisse formale Richtlinien eingehalten werden müssen. Gerade auch bei Verhaftungen durch die Polizei oder ähnliches. Aber es sollte doch vor Gericht vor allen Dingen darum gehen, eine Schuld oder Unschuld festzustellen. Wie kann es denn sein, dass trotz offenkundiger Schuld ein formaler Fehler zu einer derartigen Strafmilderung führt? Damit wird doch das Opfer doppelt misshandelt!

Jetzt muss man darauf warten, dass der Schläger das nächste Opfer findet, er wieder vor Gericht gezogen wird und dass es dann hoffentlich keine formalen Fehler mehr gibt? Und dass der Ankläger seinen Job nicht versteht, lässt mich schonwieder irgendwie wütend werden. Aber was ärgere ich mich, ich kenne ja die - wie sagtest Du so schön - deutsche "Kuscheljustiz"...
 
Die Leute aus der Justiz betonen immer wieder, dass das Gericht, Richter und Verantwortliche dafür da sind gemäß dem Gesetz zu urteilen und nicht nach Gerechtigkeit.
 
Die Leute aus der Justiz betonen immer wieder, dass das Gericht, Richter und Verantwortliche dafür da sind gemäß dem Gesetz zu urteilen und nicht nach Gerechtigkeit.

Hoffentlich. Denn "Gerechtigkeit" ist im allgemeinen sehr subjektiv. Selbst für den Fall, dass jeder Außenstehende ein Urteil für angemessen und "gerecht" hält - das Opfer wird es wahrscheinlich anders sehen. Der Täter wahrscheinlich auch - aber geschenkt.
 
Wie kann es denn sein, dass trotz offenkundiger Schuld ein formaler Fehler zu einer derartigen Strafmilderung führt? Damit wird doch das Opfer doppelt misshandelt!
Nein, die formalen Fehler verhindern (nur), daß die Milderung korrigiert wird. Die Milderung selbst ist ein Skandal erster Klasse - so sehr, daß der zuständige Staatsanwalt wg. Strafvereitlung im Amt und der Richter wg. Rechtsbeugung dran sein sollten.