Neuer Vertrag kommt für fremden alten Vertrag auf?

netter_mller

Chef vom Dienst
ID: 334648
L
1 März 2009
766
30
Guten Abend,

meine Mom hat bis August 13 " Sie + 3 Kinder " in einer eigenen Wohnung gewohnt. Im Oktober 13 heiratete Sie ihren Freund " er lebte bis Sep 13 in seiner eigenen Wohnung.

Nun hat meine Mom beim Stromversorger Schulden " Umstände" keine Ahnung. Ihr Mann steht allein im Mietvertrag und Stromvertrag. Dieses Jahr gab es eine Gutschrift. Jetzt die Frage:

Darf der Stromversorger die Gutschrift ihres Mannes einbehalten um ihre Schulden auszugleichen?
 
Nein. Für Schulden VOR der Ehe haftet der (neue) Ehepartner überhaupt nicht.
Sorry, aber ich finde es immer wieder interessant, wie man aufgrund von wager Kenntnis einer Sachlage so pauschale Aussagen treffen kann. Wenn ich zum Rechtsanwalt gehe, ihm sämtliche Unterlagen auf den Tisch lege, ist seine Aussage i.d.R. nicht halb so selbstsicher wie deine ;)

Ohne die genaue Sachlage bzw. die Verträge genau zu kennen, würde ich hier generell schon sehr vorsichtig mit solchen Aussagen sein...

Aber um das mal etwas zu konkretisieren... Deine Mutter hat im Oktober 2013 geheiratet. Davor hat sie alleine (mit Kindern) gewohnt. Die Schulden beim Stromversorger sind (komplett) vor der Hochzeit entstanden?

Danach ist deine Mutter mit ihrem neuen Ehepartner zusammen gezogen... In welche Wohnung?

Der Vertrag aus der die Rückzahlung resultiert, ist der ehem. Vertrag des neuen Ehepartners aus seiner alleinigen Wohnung? Oder geht es um das aktuelle Jahr als die beiden schon verheiratet waren?
Bei letzterem ist die Sachlage imho schon nicht mehr ganz so einfach, da Eheleute i.d.R. gesamtschuldnerisch haften, auch wenn der Vertrag nur auf einen Partner läuft (s. §1357 BGB).

Abschließend wäre dann noch zu klären, ob bzw. wie der Vertrag deiner Mutter übernommen wurde, oder ein komplett neuer Vertrag geschlossen wurde.

Wahrscheinlich würde sich hier eine "echte" Rechtsberatung anbieten... Vertragsrecht ist imho allgemein zu kompliziert um irgendwas aufgrund wenig bekannter Umstände und Fakten sagen zu können. ;)

Gruß Aru
 
Ja die Schulden sind sind vor der Ehe entstanden " Vertrag Sie alleine "

Ihr jetzt Mann lebte in einer eigenen Wohnung " auch alleine im Vertrag "

Sie kündigte ihre Wohnung samt Stromvertrag
er kündigte seine Wohnung samt Stromvertrag.

Zusammenzug in eine komplett neue Wohnung in der Er nur im Mietvertrag steht wie auch im Vertrag des Stromanbieters.

Die Forderung besteht aus dem Vertrag meiner Mom vor der ehe also 2012/2013

Gutschrift ihr Mann entstand 2013/2014 und diese Gutschrift wird nicht ausgezahlt sondern der Forderung gegen gerechnet.
 
Was sich mir aber direkt nicht so ganz erschließt...
Ehem. Vertrag auf Namen deiner Mutter vor der Ehe. Jetziger Vertrag auf den Namen des neuen Ehepartners (mutmaßlich ein anderer). Woher schließt den der Versorger überhaupt den Zusammenhang?

Sicher, daß nicht doch deine Mutter mit im Vertag steht oder das Geld z.B. von ihrem oder vom gemeinsammen Konto abgebucht wird?

Btw. hab' ich mal kurz recherchiert...
Lt. Link:
Schulden, die ein Ehegatte vor der Ehe hatte, bleiben ihm persönlich zugeordnet. Allerdings müssen sich die Gläubiger bei der Beitreibung nicht auf die persönlichen Vermögenswerte dieses Ehepartners beschränken, sondern dürfen auch Vermögenswerte heranziehen, die durch diesen Ehegatten der ehelichen Gemeinschaft zugeflossen sind (z.B. seine Einkünfte).
Sieht also aus als dürfte der Versorger das... Wenn die Rückzahlung aus der gemeinsam nach der Hochzeit bezogenen Wohnung stammt, dann fließt das ja auch in die "Zugewinngemeinschaft" ein.
Ob nur ein Ehepartner im Vertrag steht, spielt bei "Geschäften des täglichen Lebensbedarfes" wohl eh keine Rolle, weil beide Ehepartner angenommen Vertragspartner sind.

Also entweder Zähne zusammenbeißen und für die Schulden gerade stehen, oder doch den Weg zum Rechtsanwalt suchen...

Gruß Aru
 
Wie wäre es wenn sie die (offensichtlich gerechtfertigen?) Stromschulden bezahlt? Dann kriegt man sicherlich auch die Gutschrift ausbezahlt. Manchmal kann es so einfach sein ...
 
Grundsätzlich hat LordR recht. Schulden bleiben grundsätzlich personalisiert, eine Heirat ändert daran erstmal nichts. Wenn es also so ist (wie ich es verstehe), dass Deine Mom nun ZU ihrem neuen Mann gezogen ist und die alte (verstromschuldete) Wohnung aufgelöst wurde darf der Energieversorger ERSTMAL nicht vom Guthaben des neuen Partners aufrechnen.
Da Du Dich aber nicht ganz eindeutig ausgedrückt hast, gibt es ein paar Abers. Diese hier alle aufzuzählen wäre etwas müßig. Das größte Aber sei aber mal genannt: Es gibt eine Möglichkeit für den Energievorsorger zu erreichen, dass der neue Partner für die Altschulden mit in die Haftung genommen werden kann. Dann nämlich wenn er glaubhaft darstellen kann, dass der neue Partner zu der Zeit als die Schulden entstanden in der Wohnung Deiner Mutter gewohnt, also im Sinne von dauerhaft aufgehalten, hat. Dies müsste der Versorger allerdings meiner Rechtsauffassung nach erst einklagen. Wenn es nämlich so ist, dass eine Person die nicht im Vertrag auftaucht aber dennoch von der nicht bezahlten Leistung profitiert (hat), kann sie auch in Haftung genommen werden. Ein einfaches Beispiel: Wenn eine nicht verschuldete Person ohne Führerschein ein Auto auf Kredit kauft und der überschuldete Partner mit Führerschein benutzt dies ist dieser natürlich in Haftung zu nehmen auch wenn er nicht im Kaufvertrag steht weil er eben eindeutig davon profitert.
In Deinem Falle vermute ich einfach mal, dass der Energieversorger es einfach mal versucht. Obwohl mich aber auch interessieren würde wie er denn überhaupt auf die Verbindung zwischen Deiner Mutters Altschulden und dem Vertrag des neuen Ehepartners gekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
. Obwohl mich aber auch interessieren würde wie er denn überhaupt auf die Verbindung zwischen Deiner Mutters Altschulden und dem Vertrag des neuen Ehepartners gekommen ist.

Ähm ist doch ganz einfach, das Einwohnermeldeamt gibt da gerne Informationen weiter.
Eine kurze Anfrage wo ihre Schuldnerin jetzt wohnt und wer noch dort gemeldet ist und schon lässt sich 1+1 zusammenzählen.
Sind die Schulden mit der Gutschrift abgedeckt? Wenn ja ist doch alles gut...
 
Also ich habe noch nicht mitbekommen, dass Energieversorger beim Einwohnermeldeamt abfragen. Das mit dem "sonst noch wohnt" glaube ich zudem kaum. Denk mal an Mehrfamilienhäuser.

Nene, gut wäre es damit nicht wenn die Schulden dann bezahlt sind. Wäre ja noch schöner wenn das einfach so durchginge... für den Fall, dass der Versorger sich unrechtmäßig an dem Geld vergreift. Stell Dir mal vor die Gläubiger könnten auf einmal Schulden von irgendwelchen Dritten "abholen" nur weil sie mit dem Schuldner Kontakt haben.
 
Warum? Ist doch eine gängige Methode wenn der Schuldner sonst nicht zu ermitteln ist. Und selber bekommt man das auch nicht mit wer da alles anfragt wo du denn nun geblieben bist.
 
Wie gesagt: Ich habs noch nicht mitbekommen. Da wo ich arbeite treiben die Energieversorger ihre Forderungen aus Altverträgen (und die aus gesperrten natürlich) nach der zweiten Mahnung auch nicht selbst ein sondern bemühen Inkassofirmen mit denen sie zusammenarbeiten. Die machen dann die ganze Palette, mit Titel besorgen, Adressermittlung und weitere Kosten generieren bis der Arzt kommt.
Wie gesagt: Gemäß meiner praktischen Erfahrung wüsste ich nicht wie die die beiden Herrschaften so ohne Weiteres unter einen Hut bekommen haben können, so lange sie die Verbindung nicht selbst angegeben haben. Würd mich echt mal interessieren...
 
Aufklärung,

es ging um 32 euro restschulden. Sie lebten vorher beide in getrennten Wohnungen. Gutschrift liegt bei über 250 euro.

Also 250 - 32 macht 218 Euro rest Gutschrift. Diese werden einbehalten, da der Energieversorger so argumentiert, dass sie dies als Sicherheit für ausbleibende Zahlungen einbehalten.

Es kam keine Mahnung, ect << kann mich hier nur auf die Aussage meiner Mom berufen.

Laut Anwalt, kann der Energieversorger es gegen rechnen, wie hier schon angesprochen, wenn beide zum Zeitpunkt als die Forderung entstand zusammen lebten. << Steht so im schreiben vom Versorger

Was sie aber nicht taten.

Nun geht meine Mom einen schritt weiter und lässt sich erstmal die Mahnung " zustelldatum " beweisen, weil ganz ehrlich wegen 32 Euro die sie locker hat so ein taraz zu machen finde ich ehrlich total übertrieben
 
Dann kann uns sollte sie/er das Geld zurückfordern. Nicht weil es ihr auf die 32 Euro ankäme sondern weil das einfach aus Gründen des Verbraucherschutzes ein no-go ist was man Konzernen nicht einfach so durchgehen lassen sollte.
Die Schulden sollte Deine Mutter selbst bezahlen... was bei 32 Euro wohl machbar sein sollte.

Ach ehm... wie ist der Versorger denn nun auf die Verbindung gekommen? Adressermittlung fällt wohl flach da bei 32 Euro ja noch kein Titel in der Welt sein wird... und Adressermittlung ohne Titel geht nicht (bzw. sollte nicht gehen dürfen...)
 
Also unter den Umständen würde ich mir einen anderen Anbieter suchen. Dachte es geht um eine erhebliche Summe aber wegen 32 € so ein Sackstand machen. Ist ja nicht mehr so das man nur auf seinen örtlichen Versorger angewiesen ist.