Neuer 3D-Fernseher kaputt - Hilft Rechtsschutzversicherung

Amelia

New member
14 März 2014
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Hallo zusammen, mein Ehegatte und ich haben uns vor drei Wochen einen neuen 3D-Fernseher von Loewe gekauft, mit knapp 880 Euro Wert. Heute haben meine Mutter und mein Sohn die Spielekonsole WII gespielt. Meine Mutter ist um die 80 Jahre kennt sich mit solchen Spielen überhaupt nicht aus. Sie verstand es nicht, wie sie mit dem Wii-Motion-Controller umgehen muss. Mein Mann hatte eine kleine Pfandflasche in der Hand und wollte es ihr damit nur demonstrieren wie sie (bei wii sports das spiel mit den Frisbee´s) mit dem Controller werfen kann bzw. sollte. Und knall... rutscht meinem Mann die Flasche aus der Hand und fliegt gegen den guten Fernseher :( Alles lieft wie in Zeitlupe ab, ich hätte heulen können. Ende vom Lied: Fernseher komplett kaputt...

Meine Frage an die Profis wäre: Kann ich das irgendwie mit der Haftpflichtversicherung oder mit einer anderen Versicherung abklären? Was muss ich da beachten? Leider ist der Schaden ja selber verursacht und daher keine Garantie beim Hersteller.

Über Tipps und das Verhalten gegenüber meiner Versicherung würde ich mich freuen.
 
Kann ich das irgendwie mit der Haftpflichtversicherung oder mit einer anderen Versicherung abklären? Was muss ich da beachten? Leider ist der Schaden ja selber verursacht und daher keine Garantie beim Hersteller.
So auf den ersten Blick würde ich sagen... Nein.

Haftpflichtversicherungen zahlen meist nur Schäden, die man an fremden Eigentum verursacht. Aber da müsstest du selbst mal in den Vertrag schauen, was genau da abgedeckt wird.

Was anderes wäre es evtl., wenn deine Mutter den Schaden verursacht hätte, dann würde ggf. ihre Versicherung für den Schaden aufkommen.

Rechtschutzversicherung wird dir da gar nichts bringen...

Gruß Aru
 
Sagt doch keiner. Die Frage ist, ob man überhaupt was mit der Versicherung regeln kann.

Ich gehe ebenfalls nicht davon aus, dass der Schaden erstattet wird. Genaueres sagt dir deine Police.
 
Haftpflicht zahlt nicht, Hausrat auch nicht, Rechtsschutzversicherung hilft erst recht nicht... betrügen solltet ihr nicht also bleibt ihr auf dem Schaden sitzen, abharken und gut...mit etwas Jammerei bezüglich der Story und dem Kassenbon bekommt ihr beim Loewe-Händler aber sicher etwas Rabatt für den Neuen :mrgreen:

Allgemein ist es immer schön wenn man nur Dinge besitzt die man schmerzfrei verlieren kann ;)
 
Tja, das ist wirklich komplett selbst verschuldet und da zahlt garantiert niemand dafür.
Alle Wege den Schaden so zu drehen dass man den Fernseher erstattet bekommen würde laufen auf Betrug raus und somit bleibt euch wohl nichts anderes übrig als selbst für den Schaden aufzukommen.
 
Meine Frage an die Profis wäre:
Über Tipps und das Verhalten gegenüber meiner Versicherung würde ich mich freuen.

@knuppel, noch fragen?
Da es der erste Beitrag des Users ist gehe ich davon aus das in mehren Foren nach "Tipps" gesucht wird.
Es sollte auch jeden klar sein das solche Foren existieren wo explizit die Möglichkeit eines Versicherungsbetrugs ersucht wird.
Ob die 880 € das Wert sind darf bezweifelt werden.
 
@knuppel, noch fragen?
Da es der erste Beitrag des Users ist gehe ich davon aus das in mehren Foren nach "Tipps" gesucht wird.
Es sollte auch jeden klar sein das solche Foren existieren wo explizit die Möglichkeit eines Versicherungsbetrugs ersucht wird.
Ob die 880 € das Wert sind darf bezweifelt werden.

Naja ich sehe das ganz einfach, wenn eine Versicherung sich Verarschen lässt, würde ich das auch machen. Zur Not würde ich sagen der Nachbar war zu Besuch und............. :mrgreen:;)

Und ja ich bin ein schlechter Mensch.
 
Naja ich sehe das ganz einfach, wenn eine Versicherung sich Verarschen lässt, würde ich das auch machen. Zur Not würde ich sagen der Nachbar war zu Besuch und............. :mrgreen:;)

Und ja ich bin ein schlechter Mensch.

Egal wie Du es bezeichnest es bleibt Betrug ..."schlechter Mensch" kann jeder für sich definieren, aber das Strafgesetzbuch bleibt bei der Bezeichnung Betrug und legt den Strafrahmen fest
 
Probieren geht über studieren. Wenn ihr eine Versicherung habt die auch bei eigenverschulden zahlt, dann könnte es gehen.
Weiß nicht woher gleich alle der Threaderstellerin unterstellen müssen, dass sie betrügen möchte. Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei manchen Händlern schließt man beim Kauf unbemerkt eine Zusatzversicherung ab, die solche Schäden tatsächlich übernimmt - ist so eine Art erweitere Garantieleistung. Ob Du so was abgeschlossen hast müsstest Du aber mit dem Händler klären.

Weiß nicht woher gleich alle der Threaderstellerin unterstellen müssen, dass sie betrügen möchte.
Versteh ich jetzt auch nicht.
 
Zitat von wwewrestling Beitrag anzeigen
Weiß nicht woher gleich alle der Threaderstellerin unterstellen müssen, dass sie betrügen möchte.

Versteh ich jetzt auch nicht.

Aufgrund der Formulierung, die auch hier zitiert wurde. O-Ton ist doch: Ich weiss, dass ich eigentlich nichts zu kriegen habe, aber vielleicht hat hier ja einer ne Idee, wie ich das drehen kann.

Anders ist das nur mit sehr, sehr viel Wohlwollen und unangebrachtem Glauben an das Gute im Menschen und die Naivität der TE zu verstehen. Wenn ich regulär einen Anspruch an meine Versicherun habe, muss ich mich nicht "verhalten". Ich melde es und fertig.
Die Frage hat den Inhalt: "Was muss ich erzählen, um einen Anspruch zu konstruieren?"
 
Aufgrund der Formulierung, die auch hier zitiert wurde. O-Ton ist doch: Ich weiss, dass ich eigentlich nichts zu kriegen habe, aber vielleicht hat hier ja einer ne Idee, wie ich das drehen kann.
falsch, der O-Ton ist:
Meine Frage an die Profis wäre: Kann ich das irgendwie mit der Haftpflichtversicherung oder mit einer anderen Versicherung abklären? Was muss ich da beachten? Leider ist der Schaden ja selber verursacht und daher keine Garantie beim Hersteller.
um es für dich verständlich zu machen: "Vom Hersteller krieg ich nix, krieg ich was von einer Versicherung?"

und jetzt bitte zurück zum Thema :roll:
 
falsch, der O-Ton ist:um es für dich verständlich zu machen: "Vom Hersteller krieg ich nix, krieg ich was von einer Versicherung?"
Blauäugiger Unsinn...
und jetzt bitte zurück zum Thema :roll:
Ok, zurück dazu... Bei ehrlicher Angabe des Schadensverlaufs und der handelnden Personen, sowie der Besitzverhältnisse, bekommst Du nichts.

Für die Ungeschicklichkeit Deines Mannes zahlt keine (normale) Versicherung. Bei Mobiltelefonen gibt es Sonderversicherungen, die auch in speziell definierten Fällen des eigenen Verschuldens zahlen. Das ist in der normalen Hausratversicherung nicht der Fall. Die Haftpflicht deckt Schäden anderer ab, die man verursacht. Die Hausrat Schäden, die andere dem eigenen Eigentum zufügen.

Wikipedia:
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet.


Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Beide Fälle treffen nicht zu, da ihr euch den TV zusammen gekauft habt. Dein Mann hat somit seinen eigene Besitz geschädigt.

Die Frage nach der Rechtsschutzversicherung ist vollkommen abwegig.

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also,

Ich habe eine Glasbruch Versicherung die selbst verursachte Schäden an TV und CO auch übernimmt musst gucken ob du die bei deiner Hausrat auch gemacht hast