Neue Reloadsperre

Ne questionlinks ist was anders wieder. Einfach, das man nur 1 siet zur Zeit besuchen kann und für die Gutschrift einen Code eingeben muß.
Auf Primusportal läuft das gut, und es gibt umgerechnet 0,1 Cent, was eigentlich recht viel ist.

@Lukas, also wenn du dich zu entschließt Forcedbanner einzubauen, hier mal paar Anregungen wie, vieleicht haben noch andere etwas:
gekürzt

Ich kann Bububoomt bezüglich der Thematik "Forced Banner" einfach nur unterstützen. User, die alle 30min 0,3cent abkassieren, freuen sich sicherlich über 0,1cent-Banner - und wenn du im WMS dann 0,2cent pro Klick verlangst, hast du 0,1cent Gewinn - betrachtet man wieder die gesamte Menge --> dein Gewinn steigt.

Und vl. akzeptieren die User dann auch eher die Startseitenvergütungssenkung, weil wozu 0,3cent in 30min holen, wenn ich mit nur 3 Klicks dasselbe habe (und dann aber noch 20 weitere Klicks zu holen sind) ;)
 
Imo sind ForcedBanner aber nix für ne große Qualitätsseite wie klamm .. kaum eine seriöse Firma wird hier ForcedBanner buchen .. das ist dann eher Besuchertauschniveau für kleine Paid4Seiten, die eh gleich wieder untergehen. Und die wird klamm jetzt nicht mehr als Kunden so dringend nötig haben. Immerhin spiegeln die Werbepartner ein stückweit die Größe und Professionalität einer Seite wieder.

:arrow: Dagegen!
 
Hätte ich AGB gemeint, hätte ich AGB geschrieben; die Vertragsgrundlage (bzw. Geschäftsgrundlage) ist aber was anderes als die AGB. Würde hier allerdings etwas ausufernd werden, wenn wir das durchdiskutieren. ;)
Dann versuchs in einem kurzen Posting zusammenzufassen, welchen Vertrag ich denn geschlossen habe, der nichts mit den AGB zu tun hat.
 
Dann versuchs in einem kurzen Posting zusammenzufassen, welchen Vertrag ich denn geschlossen habe, der nichts mit den AGB zu tun hat.

Okay, wenn Du es ausdrücklich willst:

Ich habe nie gesagt, dass der Vertrag nichts mit den AGB zu tun hat; sondern ich hab gesagt, dass hier ne Kündigung wegen Änderung der Vertragsgrundlage in Betracht kommt und dass diese Möglichkeit wohl keiner wahrnehmen wird. ;)

Aber gerne auch etwas ausführlicher:

Der Vertrag ist etwas anderes als die Vertragsgrundlagen (oder Geschäftsgrundlagen); Details hierzu findest Du übrigens in den §§ 313, 314 BGB. (Geschäftsgrundlagen) bzw. z.B. § 241 BGB (Vertragsschluss selbst). Die AGB regeln die §§ 305-310 BGB

Bsp: Vertrag: Ich vereinbare mit ner Fa. in Holland, denen täglich 100.000 Hühner zu schicken.

Vertragsgrundlage: Sowohl die Firma in Holland als auch ich selbst gehen beim Vertragsschluß davon aus, dass es legal ist, 100.000 Hühner von Deutschland nach Holland zu liefern.

Erläßt jetzt die holländische Regierung ein Gesetz, dass die Einfuhr deutscher Hühner verbietet, ist unser Vertrag weiter wirksam (also auch inklusive seiner AGB); es ist allerdings unmöglich für die Beteiligten, den Vertrag zu erfüllen. Deswegen müssen sich beide Seiten überlegen, wie sie mit dem Vertrag weiter unmgehen.

Mindestens genauso muss es Regelungsmöglichkeiten geben, wenn sich einer der beiden Vertragspartner von heute auf morgen überlegt, dass er den Vertrag ändern möchte:

Beschließt etwa die holländische Firma von heute auf morgen, dass sie nur noch 67.000 Hühner möchte und teilt mir das "profan" mit ner Postkarte mit, kann ich sagen: Nö, kommt nicht in Frage, vereinbart sind 100.000.

Und daran sind auch nach wie vor beide gebunden.

AGB dagegen sind was anderes als der Vertrag als solcher. AGB sind Bedingungen, die eine Seite der anderen stellt und die die Vertragsabwicklung regeln. Also etwa: Die Hühner dürfen aber nicht älter als 1 Jahr sein; ich bezahle die Hühner nicht täglich, sonderen alles auf einmal jede Woche usw.

Das heißt auf klamm umgemünzt: Vertraglich vereinbart war 3 Startseitenaufrufe möglich pro Stunde, pro Startseitenaufruf 0,3 ct, 77cent, wenn Dein Ref 3,00 € erklickt hat. AGB sind: Auszahlung erst ab 5 €, Mitgliedschaft ist kostenlos etc.

Hier wurden also nicht irgendwelche AGB geändert, sondern eben der Vertrag als solcher und seine Grundlagen. Ich hoffe, ich habs halbwegs erklärt. Und auch in einem solchen Fall gilt eigentlich der Vertrag als solcher weiter.

Aber wie gesagt: Wir kommen ein wenig weg vom Thema. ;)
 
Das heißt auf klamm umgemünzt: Vertraglich vereinbart war 3 Startseitenaufrufe möglich pro Stunde, pro Startseitenaufruf 0,3 ct, 77cent, wenn Dein Ref 3,00 € erklickt hat. AGB sind: Auszahlung erst ab 5 €, Mitgliedschaft ist kostenlos etc.
Vertraglich vereinbart war, als ich mich angemeldet habe, 0,3 ct pro Aufruf. Aber nirgends war angegeben, wie oft dieser Aufruf stattfinden darf.

Es steht auch heute noch lediglich folgendes dort:
* 0,3¢ pro Aufruf
* bis 1,0¢ pro Powerlink
* 25x €1,00 pro Woche
* 1x €100,00 pro Monat
* Sachpreisverlosung
* klamm-Lose/Coins
* 0,77€ pro Referral
* 5 Werbe-Ebenen
* 10%·5%·3%·2%·1%

und...
§09 klamm.de übernimmt keine Garantie für die lückenlose Verfügbarkeit des Dienstes und behält sich vor, die PayRate jederzeit ändern zu können. Weiterhin ist klamm.de berechtigt, die Reloadsperre zu verlängern/verkürzen und bei übermäßiger Teilnahmezahl oder Missbrauch des Systems, die bezahlten Views pro Tag zu begrenzen.

Marty
 
Vertraglich vereinbart war, als ich mich angemeldet habe, 0,3 ct pro Aufruf. Aber nirgends war angegeben, wie oft dieser Aufruf stattfinden darf.

Sowohl Du als auch Lukas gingen aber bei Deiner Anmeldung davon aus, dass Du alle 20 Minuten die Startseite aufrufen darfst, wetten? ;)

Damit ist es zur gemeinsamen Geschäftsgrundlage gemacht worden.

Ob
§09 klamm.de übernimmt keine Garantie für die lückenlose Verfügbarkeit des Dienstes und behält sich vor, die PayRate jederzeit ändern zu können. Weiterhin ist klamm.de berechtigt, die Reloadsperre zu verlängern/verkürzen und bei übermäßiger Teilnahmezahl oder Missbrauch des Systems, die bezahlten Views pro Tag zu begrenzen.

überhaupt wirksam ist, wage ich zu bezweifeln. ;)
 
Sowohl Du als auch Lukas gingen aber bei Deiner Anmeldung davon aus, dass Du alle 20 Minuten die Startseite aufrufen darfst, wetten?
Nein, die Reloadsperre war damals schon variabel und bei jedem Aufruf eine andere, ich meine mich zu erinnern, dass die zwischen 15 und 20 Minuten gelegen hat.

Marty
 
Sowohl Du als auch Lukas gingen aber bei Deiner Anmeldung davon aus, dass Du alle 20 Minuten die Startseite aufrufen darfst, wetten? ;)

Wette verloren, sorry.
Als ich mich angemeldet hab, war die Reloadsperre zufällig irgendwo zwischen 10 und 20 Min .. da konnte ich also von garnichts ausgehen. Zumal ich vor meiner Anmeldung nur durch Infos auf irgendwelchen anderen Seiten wusste, wie viel man nun konkret bei klamm verdienen kann. Aber für andere Seiten kann klamm nichts und muss sich sicher auch nicht daran halten, was die über klamm sagen 8O
 
Sowohl Du als auch Lukas gingen aber bei Deiner Anmeldung davon aus, dass Du alle 20 Minuten die Startseite aufrufen darfst, wetten? ;)
Öhm ... nein? Es stand nirgends.

Bei der Anmeldung stand nur "reload/pay kann jederzeit verändert werden" in den AGB. Nur wenn man das akzeptiert, kann man sich anmelden. Die 0.3Ct standen im Text bzw in der Werbung. Erst nach der Anmeldung haben die User durch Erfahrung (also Ausprobieren) gesehen, dass der Counter von 20 min (oder was zu der Zeit eben aktiv war) rückwärts läuft. Aber ich denke nicht (so als Laie), dass es ein Gewohnheitsrecht gibt. Klar gab es wirklich lange eine Reloadzeit von 20 min, aber das war nirgends festgeschrieben.
 
Zu meiner Anmeldung, also zu den Früheren waren es doch sogar noch 15 Minuten Reloadsperre, oder irre ich mich?

Grüße
 
Zugegeben: Die "alten Zeiten" kenne ich nicht. ;)

Wenn dem User früher nicht bekannt war, wie häufig er die Startseite aufrufen kann und das akzeptiert hat, mag das für ihn okay gewesen sein. Ich kannte diese Regelung nicht.

Seit ich aber bei klamm angemeldet bin, lag die Reloadzeit bei 20 Minuten. Und genau so steht es auch in nahezu sämtlichen Testberichten u.ä.

Keine Frage, @Delphi, dass Lukas nicht für sämtliche dieser Seiten die volle Verantwortung tragen kann, aber:

Mir, der ich seit 2 1/2 Jahren auf klamm angemeldet bin, steht allein schon aus der Tatsache, dass man die Reloadzeit in der gesamten Zeit nicht verändert hat, vermutlich ein Anspruch auf Beibehaltung dieses "Zustands" zu. Wenn Lukas das ändern will, könnte und dürfte ich eben sofort kündigen und mich auszahlen lassen, wenn ich wollte; nicht mehr und nicht weniger wollte ich mit dem Anfangspost sagen.

Ich hab aber nicht vor, zu kündigen; auch das steht in meinem ersten Post. ;)

Ob ich daneben (und das ist der einzige Haken an der Sache) eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Verdienste habe, steht auf einem anderen Blatt. Ist für mich, der ich gerade mal 2 Refs habe, sicher auch nicht so wichtig wie für jemanden, der 2.000 Refs hat und dem nun monatlich 1/3 seines Ref-Verdienstes durch die Lappen geht.

Bei der Anmeldung stand nur "reload/pay kann jederzeit verändert werden" in den AGB.

Nur wenn man das akzeptiert, kann man sich anmelden.

Jepp, richtig, in den AGB; diese sind, wie ich oben geschrieben hab, aber wohl nicht wirksam. Begründung kommt gern, falls gewünscht. Wird nur dann wieder etwas ausführlicher. ;)

Die 0.3Ct standen im Text bzw in der Werbung.

Genau! Damit aber Vertragsgrundlage. Keine Frage! :yes:

Aber ich denke nicht (so als Laie), dass es ein Gewohnheitsrecht gibt. Klar gab es wirklich lange eine Reloadzeit von 20 min, aber das war nirgends festgeschrieben.

Ich denke tatsächlich, dass man das "so und so" sehen kann. Das Problem ist eben wirklich, dass Lukas bekannt (und auch von ihm gewünscht) ist, dass für seine Seite Werbung gemacht wird. Und eben über diese "Werbung" (die auf Refs abzielt) durchgehend geschrieben wird, dass die Reloadzeit 20 Minuten beträgt, und das schon über Jahre (ich kann nur von den letzten 2 1/2 sprechen, zugegeben). Damit muss auch Lukas rechnen und kann sich dann wohl nicht auf den Standpunkt stellen, dass dies nicht "allgemein bekannt" oder von ihm so verbreitet worden sei. Vielmehr muss er die Äußerungen dieser Werber, die ja in seinem Sinne tätig sind, für und gegen sich gelten lassen.

Darüber kann man aber sicher vorzüglich streiten. Ist sowieso ein Thema, das so meines Wissen noch nie aufgegriffen wurde: Die "rechtliche Stellung" der Refferals und ihrer Werber im Verhältnis zu den Paid4-Betreibern. Würde aber wohl den Rahmen dann endgültig sprengen. :LOL:

Richtig problematisch wird die Sache durch die erneuten "variablen" Reload-Unterfangen von Lukas (letztes oder dieses) Jahr; da könnte man nämlich damit argumentieren, dass die User es hätten ahnen können. Aber auch da sind beide Ansichten möglich, vor allem, wenn man bedenkt, dass Lukas eben zu den 20 Minuten Reload zurükgekehrt ist. ;)
 
Mir, der ich seit 2 1/2 Jahren auf klamm angemeldet bin, steht allein schon aus der Tatsache, dass man die Reloadzeit in der gesamten Zeit nicht verändert hat, vermutlich ein Anspruch auf Beibehaltung dieses "Zustands" zu.
Sorry, aber langsam machst du dich lächerlich.
Ob ich daneben (und das ist der einzige Haken an der Sache) eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Verdienste habe, steht auf einem anderen Blatt.
...spätestens hier :LOL:
Jepp, richtig, in den AGB; diese sind, wie ich oben geschrieben hab, aber wohl nicht wirksam.
... :ugly: :ugly:
 
Naja bin ja eh kaum noch aktiv :p.
Aber ich bin der Meinung ist bloß Geldmacherei, ich hab mal was von nem Lukas Klamm Interview gelesen, dürfte nen halbes bis drei viertel Jahr her sein, wo ich das gesehen hab, und da hies es noch er macht kräftig Geld. Das du drauf zahlen musst glaube ich irgendwie nicht. Schließlich war bei dem damaligen Interview von so einigem Geld die Rede.

Nunja und an dem Losewertverfall biste ja auch ned unbedingt unbeteiligt, also von wegen er Markt sieht schlecht aus, für dich floriert er gerade noch mehr als vorher.

Ich sags noch dazu, Rote Renos sind nicht schönes, gebe ich zu, deshalb bitte ich euch meinen Post auf Inhalt etc. zu beurteilen und nicht ob er euch in den Kram passt oder nicht.
Schaut lieber auf die Details, wenn ihr sie jedoch nicht kennt, dann fragt nach!
 
@SixerHood: Das Interview dürfte jetzt ca. ein knappes Jahrzehnt alt sein :mrgreen: nur weil du es nicht kennst heißt es nicht dass es das nicht schon früher gab ;-)

@tiger: ich würd gern mal wissen, aus welchem Grund genau die AGB ungültig sein sollte? Dass du hier Schadensansprüche haben willst ist halt noch weiter hergeholt, vor allem mit dem Argument dass das "die Werber" versprochen haben sollen :rolleyes: Nur weil der Paid4-Sektor den Referral-Gedanken an sich längst ad absurdum geführt hat, und die Werber für Refs das Blaue vom Himmel erzählen, muss sich klamm.de doch nicht an die Versprechungen der Werber halten
 
Sorry, aber langsam machst du dich lächerlich.
...spätestens hier :LOL:
... :ugly: :ugly:

Joah, das wird doch etwas sehr grotesk und an den Haaren herbeigezogen dann .. ich glaube man sollte nicht ALLE Paragraphen die man kennt irgendwie auf diesen Fall zurechtbiegen und dann auf Biegen und Brechen anwenden ^^

Jedenfalls: Gewohnheitsrecht und Schadenersatz - eher nicht.
 
@SixerHood: Das Interview dürfte jetzt ca. ein knappes Jahrzehnt alt sein :mrgreen: nur weil du es nicht kennst heißt es nicht dass es das nicht schon früher gab ;-)
Naja nicht übertreiben!
Das ist noch nicht lange her wie gesagt maximal nen Jahr, das war damals glaub von irgend ner Schülerzeitung, und ich hab noch ne zahl im Hinterkopf, die mir aber zu hoch erscheint und ich mich erstmal weigere sie zu posten. Nicht das sie lächerlich klingt.

Was kenne ich nicht, bzw. was gabs früher?