Seit ein Arbeitgeber schon immer einen Grund für eine Kündigung brauchte. Und das Veröffentlichen des eigenen Gehalts gehört da definitiv nicht zu. Es sei denn, es ist anderes vertraglich vereinbart.Seit wann sind Kündigungsgründe vertraglich vereinbart?![]()
Das ist leider nicht so, sonst könnte ich das testen.Erzähl mal nem Kollegen der das gleiche arbeitet wie Du, dass Du nen tausender mehr bekommst.
In solchen Fällen würde ein Richter dem Arbeitgeber dringend raten, seine Gehaltsstrukturen zu überdenken und nicht dazu tendieren, einer Kündigung zuzustimmen.
Marty