Wie schon mehrfach erwähnt, hast du auch jetzt schon (vor dem 30.6.) das Recht, beleidigende Bewertungen löschen zu lassen.Also wenn das Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, so abgeändert wird, dass du es schwarz auf weiß nachlesen kannst, dass ich künftig das Recht habe, beim Forenbetreiber die Löschung der Bewertung einfordern kann.
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Also mit dem Stand 30.06. kann ich vielleicht noch nicht die Löschung der Bewertung einfordern, aber mit in Kraft treten der noch nicht Ausgearbeiteten Gesetzesänderungen im Bezug worauf sich der Wikibeitrag konzentriert. Spätestens am 1.10.2017 schon.
Ich glaube, du läufst hier irgendwie im Kreis ...