Mike Kleis Slotsymbole gefunden!

Und das geht ;) ...Evtl. ein bischen informieren ... man kann auch ohne Kassenzettel etwas zurückgeben / umtauschen .

Nene..Umtausch ist immer Kulanz. ;)

Reklamation ist das Zauberwort,das ist geregelt.Und das liegt hier ja wohl vor.

Wie das allerdings dann mit Software aussieht,óder wie hier mit Grafiken/Slots,weiss ich leider nicht in wie weit und womit man Beweisen muss dass man der rechtmässige Inhaber ist.

Tschaet
 
2. Zeuge? aha dann geh ich mal jetzt mit meiner 3 jahre alten festplatte zu mediamarkt und laß die umtauschen ! ich nehm da mal mein mann mit der war ja zeuge als ich die gekauft habe, kassenquittung brauch ich ja nicht !

Man wie kommt ihr immer darauf das ihr einen Kassenbon benötigt?
Ich tausche viel um und habe noch nie einen solchen benötigt. Selbst bei den grossen Kaufhäusern nicht. Da geht man hin, sagt das man es dann und dann gekauft hat und was dran ist. Dann bekommt man neu wenn man es haben möchte oder geld zurück. Natürlich geht das mit 3 Jahre alten Festplatten nicht, aber die kannst ja zum Hersteller einsenden und die Warranty nutzen, die meisten geben ja 5 Jahre drauf.

Aber wir sollten zurück zum Thema.
Da ich meine 300 Mio für die 2 Slots immer noch nicht habe, gehen wir jetzt mal nen anderen Weg ;)
 
StarSlots schrieb:
Haftung:
Die Verantwortlichkeit der Rechtenutzung sämtlicher in Slots und Games verwendeten Grafiken liegt ausschließlich bei den jeweiligen Slotautoren. Die Autoren zu den jeweiligen Slots, die hier betrieben werden, entnehmen Sie bitte der Autorenliste.

Das habe ich ins Impressum und in die AGBs geschrieben. Jetzt habe ich vor den Pirates Island wieder Online zu schalten :-?
 
Das habe ich ins Impressum und in die AGBs geschrieben. Jetzt habe ich vor den Pirates Island wieder Online zu schalten :-?
"Die Verantwortlichkeit für die Morde, die ich begehe, lliegt bei den Waffenlieferanten. Diese entnehmen sie bitte beiliegender Liste. Ich bin für meine Taten nicht verantwortlich!"

Meinst Du, dieser Satz hätte irgendeine Gültigkeit? Wenn nicht, Dein Satz ist nichts anderes. Du kannst Urheberrechtsverletzungen, die Du begehst, nicht abwälzen.

Marty
 
Meinst Du, dieser Satz hätte irgendeine Gültigkeit? Wenn nicht, Dein Satz ist nichts anderes. Du kannst Urheberrechtsverletzungen, die Du begehst, nicht abwälzen.
Exakt. Hat rechtlich mindestens die Wirkung eines "Betreten der Seite streng Verboten" Schriftzuges auf Warez-Seiten ;)
 
warum macht ihr von dem Schwachsinn so ein Geschiss...

..ich würde mich da einen Dreck drum scheren.. Kleis ist und bleibt der Verantwortliche, Keiner von Euch kann nachvollziehen, wo die Grafiken wirklich herkommen.. und kein Mensch wird jemals danach fragen.., wenn ich irgendwo ein "R" oder "C" zeichen draufsetze, ist noch lange kein Marken - oder Gebrauchsmusterschutz erreicht...

Anjas Vergleich hinkt auch insofern, dass Uhrenplagiate einen unmissverständlichen Verstoss gegen geltendes Recht darstellen, hier werden eingetragene Markennahmen mißbraucht... baut einer eine Uhr, die wie eine Rollex aussieht, wo aber NICHT Rollex draufsteht, kann ihm keiner ans Bein pissen..

Ich glaube dem hier mehr...:roll:
 
Wieso nicht? Meinst Du, die Schöpfungshöhe dieses rechtlich völlig belanglosen Textes sei hoch genug, um als Werk zu gelten?

Marty

Jeder Text den man erstellt ist geistiges Eigentum der Verfassers, das kannst du nicht mit Bildern etc. vergleichen. Daher dürfen keine Texte geklaut werden, wobei man Textpassagen (einen Teil des Inhalts) bei Online-Artikeln z.B. auch klauen darf (bzw. wird toleriert), jedoch immer mit Quellenangabe zum Original-Artikel.
Bei diesem Text trifft das aber nicht zu da es sich nicht um einen Artikel handelt der von Allgemeinen Interesse ist sondern um eine Information des Sitebetreibers
 
Ich glaube dem hier mehr...:roll:

ganz kurz gesagt du kannst glauben was du willst spätestens durch dein posting hast du bereits glaubhaft gemacht von der problematik in kenntniss zu sein und kannst dich auch auf den grundsatz von treu und glauben nicht mehr herrausreden.
hättest du kein posting gemacht würde alleine dein text den du auf der homepage veröffentlicht hast bereits einer zustimmung gleichgestellt sein das du im wissen einer möglichen straftat handelst.

ich würde an deiner stelle eine ausgebildete fachkraft (anwalt) aufsuchen die dir mal erklärt warum es eventuell besser ist keinen hinweis auf externe links auf homepages (diese sogenannten pseudo disclaimer) zu setzen als sowas zu schreiben.
eine distanzierung kann nur mit dem wissen des inhalts geschehen und sobald du über dieses wissen verfügst musst du auch danach handeln

in so einem fall kannste wenn überhaupt schreiben: [SIZE=-1]Nur höchst vorsorglich distanzieren wir uns daher hiermit von möglicherweise zu beanstandenden Inhalten anderer Internetprojekte, ...... bla bla bla und sogar das wurde bei den letzten fällen bereits von mehreren richtern abgelehnt da eine regelmässige kontrolle der inhalte der verlinkten seiten technisch machbar ist aufgrund von zeitstempeln die man auslesen kann und daher feststellen kann ob es zu einer änderung gekommen ist oder nicht. (bekommt auch dein browser bei anfrage nach einer seite sofort genannt (zb ok keine änderungen nimms aus dem cache freundchen)

dieses nur höchst vorsorglich findest du im übrigen bereits bei den meisten grossen firmen (-> google hilft) im impressum.

und wie gesagt bei deinen AGB und dem bereits hier geschriebenen text kannst du das schon lange nicht mehr verwenden.
du BIST im Wissen um was es hier geht und eigentlich müsstest du bereits die rechtlichen schritte die du nun zu gehen hast eingeleitet haben aber wie gesagt bevor du nun selbstanzeige oder dergleichen machst: Das hier ist keine Rechtsberatung sondern nur die Niederschrift einer Person die in diesem zusammenhang bereits erfahrungen gesammelt hat jedoch keine fachliche Qualifikation hat um dir entsprechend Auskunft zu geben. Auskuft erhälst du bei einer fachlich Kompetenten person deines vertrauens und nur die dort juristisch korrekt erteilte auskunft kann dir weiterhelfen.

l.g.

edit:

[/SIZE]
...oder dem Linkurteil, den einige mit einer geklauten ungültigen Distanzierung völlig falsch interpretieren.

sorry hatte übersehen das du das bereits als beispiel angesprochen hast
der text ist im übrigen dort sehr einfach gehalten und bringts relativ auf den punkt : sagst du das du dich von was distanzierst musst du eigentlich wissen um was es geht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Text den man erstellt ist geistiges Eigentum der Verfassers, das kannst du nicht mit Bildern etc. vergleichen. Daher dürfen keine Texte geklaut werden, wobei man Textpassagen (einen Teil des Inhalts) bei Online-Artikeln z.B. auch klauen darf (bzw. wird toleriert), jedoch immer mit Quellenangabe zum Original-Artikel.
Bei diesem Text trifft das aber nicht zu da es sich nicht um einen Artikel handelt der von Allgemeinen Interesse ist sondern um eine Information des Sitebetreibers


ein Text muss aber in Umfang und/oder Wortwahl eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, um als Werk im Sinne des Urheberschutzes zu gelten und durch selbiges dann geschützt zu sein

dein kleiner Text ist weder durch besondere Wortwahl noch durch seinen geringen Umfang als Werk zu titulieren, also nicht schützenswürdig
 
Das heisst, diesen Satz, den ich hier zitiere, darf jetzt nie mehr irgend jemand schreiben?

Marty
also ob der satz schützenswürdig ist ?? hmm , ich persönlich denke mal nicht
aber wenn er nun nen halben roman geschrieben hätte oder zumindest so ne art schularbeit dann schon . da fällt mir ein (ist zwar auch OT) schularbeiten die im jahrbuch abgedruckt werden bedürfen auch einer zustimmung und das wurde zumindest zu meienr schulzeit auch so gehandhabt. da wurde der schüler sogar gefragt ob es ok ist das eine bestimmte werbing auf der doppelseite mit abgedruckt wird (falls eine werbung laut layout da noch hingepasst hätte) ( wir hatten da son ne öko tante inder klasse die hat damals nen aufstand gemacht als sie gefragt wurde denn die firma war irgendwie nicht das was sie sich unter ner "sauberen" firma vorgestellt hat deswegen weis ich das noch so genau, die hat eine woche lang rumgemacht bis endlich eine werbung gefunden wurde die reinpasst und die sie akzeptierte , deswegen war das jahrbuch ne woche zu spät rausgekommen )
 
Mal ganz abgesehen davon das ich keine Kleis Slots habe würde von mir niemand auch nur einen cent bekommen wenn ein Slotbauer geklaute Grafiken in seinen Slots verwendet. Wenn die Kohle haben wollen sollen sie sich gefälligst an den Slotbauer wenden. Von mir gäbe es nichts.
 
Mal ganz abgesehen davon das ich keine Kleis Slots habe würde von mir niemand auch nur einen cent bekommen wenn ein Slotbauer geklaute Grafiken in seinen Slots verwendet. Wenn die Kohle haben wollen sollen sie sich gefälligst an den Slotbauer wenden. Von mir gäbe es nichts.

Aber du bist doch im Normalfall
verantwortlich für den Inhalt deiner Seite,oder ?
 
Aber du bist doch im Normalfall
verantwortlich für den Inhalt deiner Seite,oder ?

Das ist wohl wahr. Aber ich kann nicht verantwortlich gemacht werden wenn ein Slotbauer gegen Urherberrechte anderer verstösst. Das einzigste was verlangt werden kann ist das ich den Slot von der Seite entferne. Aber Schadensersatzansprüche kann man nicht gegen mich geltend machen es sei denn das ich kenntnisse darüber habe das die Grafiken gegen ein Urheberrecht verstossen und ich den Slot bzw. die Grafiken nicht von meiner Seite entferne. Verantwortlich gemacht werden kann da der Slotbauer da er sich die Grafiken angeeignet und verwendet hat.
 
ja aber dann müsstest du auch beweisen können
das du nicht gewusst hast
ob die Grafiken gerippt/gestohlen sind,
und das ist unmöglich.