spandauer3
Well-known member
- 21 Juli 2006
- 10.205
- 433
Du zahlst die aktuelle Miete hast du gesagt ne?
Damit gilst du als Zahlungswillig, was schon mal positiv ist.
Wie manche hier schon sagten, bringe die Unterlagen über den Mietrückstand zum Amt, dränge bei denen auf eine Lösung, auch wenn du gegenüber dem Jobcenter Zahlungen dann hast,aber ich denke die werden dir entweder ein Darlehen geben für die Zeit vor Abgabe des Antrages.
In der Zeit nach Abgabe des Antrages muss das JC ja die Kosten übernehmen.
Wann bist du denn arbeitslos geworden und von wann bis wann sind denn die Schulden aufgelaufen?
Wann hast du den Antrag abgegeben?
Damit gilst du als Zahlungswillig, was schon mal positiv ist.
Wie manche hier schon sagten, bringe die Unterlagen über den Mietrückstand zum Amt, dränge bei denen auf eine Lösung, auch wenn du gegenüber dem Jobcenter Zahlungen dann hast,aber ich denke die werden dir entweder ein Darlehen geben für die Zeit vor Abgabe des Antrages.
In der Zeit nach Abgabe des Antrages muss das JC ja die Kosten übernehmen.
Wann bist du denn arbeitslos geworden und von wann bis wann sind denn die Schulden aufgelaufen?
Wann hast du den Antrag abgegeben?
