Drachenjenny
Secrets Schatten
- 27 Juli 2006
- 10.784
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Hi Leute, ich habe da ein Problem, wo ich im Moment nicht weiterkomme und meine Literatur hilft mir in diesem speziellen Fall nicht. Vielleicht könnte ihr mir ja weiterhelfen, denn mit Ämtern kenne ich mich auch nicht so aus.
Also zum Fall:
Eine Mieterin bezieht Hartz4-Unterhalt. Die Miete mußte immer von ihr selber gezahlt werden. Durch Mieterhöhung, BK- und HK-Abrechnung sowie die Trennung von ihrem Freund musste jetzt die Hilfe neu berechnet werden. Woran auch immer es lag (Mieterin geschlammt oder Arbeitsamt), die Mieterin hatte 4 Monate Mietschulden und wurde von mir fristlos gekündigt. Der Zeitpunkt ist bereits verstrichen und die Mieterin hatte sich an das Amt gewendet zwecks Darlehen zur Tilgung von Mietschulden. Das zieht sich jetzt seit 2,5 Monaten hin.
Das Amt will andauernd neue Aufstellungen der Mietschulden haben und x Bestätigungen, daß die Mieterin fristlos gekündigt ist und das es bisher keine Kündigung gab usw.
Jetzt der Hammer, was ich absolut nicht verstehe:
Ein Freund der Mieterin hat eine Bürgschaft für die Kaution damals hinterlegt. Diese Bürgschaft fordert das Amt jetzt ein. Das ist noch nachvollziehbar für mich. Aber jetzt will das Amt von mir (Vermieter) eine Bestätigung, daß die Mieterin die Kaution in 50 € - Monatsraten wieder einzahlen kann und daß sie deswegen weder fristlos noch fristgerecht gekündigt wird. (die Abzahlung würde 18 Monate dauern). Eine Teilzahlung der Kaution in 3 - 6 Monaten ist mir klar, daß dies geht und der Vermieter sich unter Umständen damit einverstanden erklärt, aber doch nicht 10 Monate*.
Außerdem soll ich die Bestätigung bringen, bevor überhaupt eine Stellungnahme vom Amt erfolgt, ob die Mietschulden nun übernommen werden oder nicht. Und das finde ich ziemlich heftig.
Meine Frage nun, kann man mich als Vermieterin zwingen, diese Bescheinigung auszufüllen? Und wenn ich es nicht tue, bearbeiten die dann den Darlehensantrag nicht weiter, weil sie ja eh ausziehen muss und ich dann auf meinen Mietschulden sitzen bleibe? (Gericht ist mir klar - nur bringt mir das nicht viel außer einen Titel)
Und dann möchte das Amt noch eine Bestätigung, daß nicht die Mieterin gekündigt hat, sondern der Vermieter. Sämtliche Untrlagen liegen vor. Die fristlose Kündigung hat die Dame vom Amt jetzt 5x von mir erhalten. Am Telefon möchte sie nicht mit mir reden, wegen Datenschutz. Irgendwie finde ich das ziemlich eigenartig. Derartige Schwierigkeiten hatte ich mit dem Amt noch nie.
Also zum Fall:
Eine Mieterin bezieht Hartz4-Unterhalt. Die Miete mußte immer von ihr selber gezahlt werden. Durch Mieterhöhung, BK- und HK-Abrechnung sowie die Trennung von ihrem Freund musste jetzt die Hilfe neu berechnet werden. Woran auch immer es lag (Mieterin geschlammt oder Arbeitsamt), die Mieterin hatte 4 Monate Mietschulden und wurde von mir fristlos gekündigt. Der Zeitpunkt ist bereits verstrichen und die Mieterin hatte sich an das Amt gewendet zwecks Darlehen zur Tilgung von Mietschulden. Das zieht sich jetzt seit 2,5 Monaten hin.
Das Amt will andauernd neue Aufstellungen der Mietschulden haben und x Bestätigungen, daß die Mieterin fristlos gekündigt ist und das es bisher keine Kündigung gab usw.
Jetzt der Hammer, was ich absolut nicht verstehe:
Ein Freund der Mieterin hat eine Bürgschaft für die Kaution damals hinterlegt. Diese Bürgschaft fordert das Amt jetzt ein. Das ist noch nachvollziehbar für mich. Aber jetzt will das Amt von mir (Vermieter) eine Bestätigung, daß die Mieterin die Kaution in 50 € - Monatsraten wieder einzahlen kann und daß sie deswegen weder fristlos noch fristgerecht gekündigt wird. (die Abzahlung würde 18 Monate dauern). Eine Teilzahlung der Kaution in 3 - 6 Monaten ist mir klar, daß dies geht und der Vermieter sich unter Umständen damit einverstanden erklärt, aber doch nicht 10 Monate*.
Außerdem soll ich die Bestätigung bringen, bevor überhaupt eine Stellungnahme vom Amt erfolgt, ob die Mietschulden nun übernommen werden oder nicht. Und das finde ich ziemlich heftig.
Meine Frage nun, kann man mich als Vermieterin zwingen, diese Bescheinigung auszufüllen? Und wenn ich es nicht tue, bearbeiten die dann den Darlehensantrag nicht weiter, weil sie ja eh ausziehen muss und ich dann auf meinen Mietschulden sitzen bleibe? (Gericht ist mir klar - nur bringt mir das nicht viel außer einen Titel)
Und dann möchte das Amt noch eine Bestätigung, daß nicht die Mieterin gekündigt hat, sondern der Vermieter. Sämtliche Untrlagen liegen vor. Die fristlose Kündigung hat die Dame vom Amt jetzt 5x von mir erhalten. Am Telefon möchte sie nicht mit mir reden, wegen Datenschutz. Irgendwie finde ich das ziemlich eigenartig. Derartige Schwierigkeiten hatte ich mit dem Amt noch nie.
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