Mietkaution (Bürgschaft) und Hartz4

Drachenjenny

Secrets Schatten
ID: 244899
L
27 Juli 2006
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Hi Leute, ich habe da ein Problem, wo ich im Moment nicht weiterkomme und meine Literatur hilft mir in diesem speziellen Fall nicht. Vielleicht könnte ihr mir ja weiterhelfen, denn mit Ämtern kenne ich mich auch nicht so aus.

Also zum Fall:

Eine Mieterin bezieht Hartz4-Unterhalt. Die Miete mußte immer von ihr selber gezahlt werden. Durch Mieterhöhung, BK- und HK-Abrechnung sowie die Trennung von ihrem Freund musste jetzt die Hilfe neu berechnet werden. Woran auch immer es lag (Mieterin geschlammt oder Arbeitsamt), die Mieterin hatte 4 Monate Mietschulden und wurde von mir fristlos gekündigt. Der Zeitpunkt ist bereits verstrichen und die Mieterin hatte sich an das Amt gewendet zwecks Darlehen zur Tilgung von Mietschulden. Das zieht sich jetzt seit 2,5 Monaten hin.

Das Amt will andauernd neue Aufstellungen der Mietschulden haben und x Bestätigungen, daß die Mieterin fristlos gekündigt ist und das es bisher keine Kündigung gab usw.

Jetzt der Hammer, was ich absolut nicht verstehe:
Ein Freund der Mieterin hat eine Bürgschaft für die Kaution damals hinterlegt. Diese Bürgschaft fordert das Amt jetzt ein. Das ist noch nachvollziehbar für mich. Aber jetzt will das Amt von mir (Vermieter) eine Bestätigung, daß die Mieterin die Kaution in 50 € - Monatsraten wieder einzahlen kann und daß sie deswegen weder fristlos noch fristgerecht gekündigt wird. (die Abzahlung würde 18 Monate dauern). Eine Teilzahlung der Kaution in 3 - 6 Monaten ist mir klar, daß dies geht und der Vermieter sich unter Umständen damit einverstanden erklärt, aber doch nicht 10 Monate*.

Außerdem soll ich die Bestätigung bringen, bevor überhaupt eine Stellungnahme vom Amt erfolgt, ob die Mietschulden nun übernommen werden oder nicht. Und das finde ich ziemlich heftig.

Meine Frage nun, kann man mich als Vermieterin zwingen, diese Bescheinigung auszufüllen? Und wenn ich es nicht tue, bearbeiten die dann den Darlehensantrag nicht weiter, weil sie ja eh ausziehen muss und ich dann auf meinen Mietschulden sitzen bleibe? (Gericht ist mir klar - nur bringt mir das nicht viel außer einen Titel)

Und dann möchte das Amt noch eine Bestätigung, daß nicht die Mieterin gekündigt hat, sondern der Vermieter. Sämtliche Untrlagen liegen vor. Die fristlose Kündigung hat die Dame vom Amt jetzt 5x von mir erhalten. Am Telefon möchte sie nicht mit mir reden, wegen Datenschutz. Irgendwie finde ich das ziemlich eigenartig. Derartige Schwierigkeiten hatte ich mit dem Amt noch nie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich verstehe das Problem nicht ganz ...
Die ARGE hat von Dir alle Dokumente die sie brauchen bekommen ?!

Dann solltest Du einfach nochmal zur ARGE gehen, alle Dokumente mitnehmen und Dir den Empfang und vor allem die Vollständigkeit der Dokumente von der zuständigen Sachbearbeiterin schriftlich bestätigen lassen.

Falls danach noch Fragen kommen ... einfach auf die Bestätigung und die Sachbearbeiterin verweisen und dann ist hoffentlich Ruhe. ;)
 
@Komerzhasi

ich bin die Vermieterin. Hab ich vielleicht doof geschrieben.

Ich habe die Unterlagen, wie Kündigung und Mietschuldenaufstellung etc. der Mieterin ausgehändigt, zusätzlich noch an das Amt gefaxt und per Post geschickt.
 
Hab ich auch so verstanden ... ;)

Wenn allerdings die ARGE zu blöde ist, die Dokumente per Post entgegen zu nehmen bzw. Ordnung in ihr Chaos zu bringen, gleichzeitig sie Dir auf den Wecker gehen und die Dokumente erneut einfordern, dann ist der persönliche Weg zur ARGE sicherlich besser als sich ewig mit denen per Brief oder Telefon zu belabern.

Ich verstehe aber trotzdem nicht, weshalb sie Dir auf den Sender gehen denn Du bist ja nicht die Leistungsempfängerin sondern Deine Ex-Mieterin.
Diese muss sich mit der ARGE auseinandersetzen und nicht Du ... :ugly:
 
@ Threaderstellerin.

Du musst der ARGE garnix bringen!!
Die ARGE kann bei Dir was anfordern, die Kosten die Dir dadurch endstehen hat die ARGE zu bezahlen !

Hintergrund der Aussage ist ganz einfach:
Du hast einen Mietvertrag mit einem Mieter, NICHT mit der ARGE !
Der Mieter ist verpflichtet die Unterlagen der ARGE zu bringen wenn diese die will.
Deine Kosten ( Kopiergeld, Zeitaufwand usw. ) hat der zu tragen der "bestellt"

Der ARGE würde ich absolut an Deiner stelle KEINE Auskunft geben.
Du könntest nämlich gefahr laufen gegen irgendeinen § des Datenschutzgesetzes zu verstoßen.
 
Ein Freund der Mieterin hat eine Bürgschaft für die Kaution damals hinterlegt. Diese Bürgschaft fordert das Amt jetzt ein. Das ist noch nachvollziehbar für mich. Aber jetzt will das Amt von mir (Vermieter) eine Bestätigung, daß die Mieterin die Kaution in 50 € - Monatsraten wieder einzahlen kann und daß sie deswegen weder fristlos noch fristgerecht gekündigt wird. (die Abzahlung würde 18 Monate dauern). Eine Teilzahlung der Kaution in 3 - 6 Monaten ist mir klar, daß dies geht und der Vermieter sich unter Umständen damit einverstanden erklärt, aber doch nicht 18 Monate.
Du hast statt einer Kaution nur eine Bürgschaft erhalten?
Wenn ja, was hat das Amt damit zu tun?

Das mit der Einzahlung einer neuen Kaution und dem weiteren Bestehen des Mietverhältnisses erkläre ich mir so:
Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, kann das Amt die Mietschulden als einmalige Beihilfe bewilligen. Wenn allerdings die Kündigung nicht zurückgezogen wird, macht diese Zahlung für das Amt keinen großen Sinn und wird wohl nicht bewilligt.
 
Die frage die sich mir stellt ist doch:

Hat die Mieterin in der letzten Zeit Mietgeld erhalten welches nicht an die Vermieterin ausgezahlt wurde oder ist seitens der ARGE kein Mietgeld an die Mieterin ausgezahlt worden.

Im 2. fall liegt das Versäumniss bei der ARGE !
 
Ein Vorschlag von mir:
Du teilst der Arge mit, dass sie alle Unterlagen haben und das Du dem Vorschlag, die Kaution in 18 Monatsraten wieder "aufzufüllen" nicht zustimmst.

Der Mieterin hast Du fristlos gekündigt, die zieht dann ja (hoffentlich ohne weitere Schäden) aus.

Die Mietrückstände holst Du Dir vom Bürgen, der hat schliesslich für die Kaution gebürgt. Die Kaution (auch eine Bürgschaft) darf nach Beendigung des Mietverhältnisses auch zur Verrechnung mit Mietrückständen rangezogen werden.

Du hast eine Bürgschaft über drei Monatsmieten, wenn ich das richtig lese. Und sie hat einen Rückstand von vier Mieten. Bleibt eine Miete Verlust für Dich. Blöd, aber zumindest ein Ende ohne grossen Schrecken.

Marty
 
Also erstmal danke für die Antworten. Ich fussel das mal auseinander

Hab ich auch so verstanden ... ;)
Ich verstehe aber trotzdem nicht, weshalb sie Dir auf den Sender gehen denn Du bist ja nicht die Leistungsempfängerin sondern Deine Ex-Mieterin.
Diese muss sich mit der ARGE auseinandersetzen und nicht Du ... :ugly:

Das Amt geht mir persönlich nicht auf den Sender, sondern der Mieterin. Sie leitete nur die Anforderungen, die sie bringen muss, an mich weiter.

Der ARGE würde ich absolut an Deiner stelle KEINE Auskunft geben.
Du könntest nämlich gefahr laufen gegen irgendeinen § des Datenschutzgesetzes zu verstoßen.

Das hatte ich aber noch nie 8O

Die frage die sich mir stellt ist doch:
Hat die Mieterin in der letzten Zeit Mietgeld erhalten welches nicht an die Vermieterin ausgezahlt wurde oder ist seitens der ARGE kein Mietgeld an die Mieterin ausgezahlt worden.
Im 2. fall liegt das Versäumniss bei der ARGE !

Das ist eine Sache, die ich nicht weiß. Laut der Mieterin hat sie wohl angeblich kein Geld erhalten, weil - wie oben schon beschrieben - ihr Anspruch neu berechnet werden musste etc. Ob jetzt meine Mieterin oder das Amt geschlammt hat und ob sie überhaupt Geld erhalten hat, entzieht mich meiner Kenntnis.

Ein Vorschlag von mir:
Du teilst der Arge mit, dass sie alle Unterlagen haben und das Du dem Vorschlag, die Kaution in 18 Monatsraten wieder "aufzufüllen" nicht zustimmst.

Das werde ich auch wahrscheinlich tun, aber deswegen ja meine Frage, wenn ich das verweigere, bearbeiten die dann den Antrag der Mieterin auf Darlehen wegen Mietschulden nicht weiter?

Der Mieterin hast Du fristlos gekündigt, die zieht dann ja (hoffentlich ohne weitere Schäden) aus.

Der Termin ist schon seit 2 Monaten abgelaufen, Anstalten zum Auszug nicht erkennbar, weil sie 1. kein Geld dafür hat und 2. keine Wohnung bekommt und 3. lt. Aussage der Mieterin - das Amt hätte ihr gesagt, bleiben sie drin, warten sie ggf. die Räumungsklage etc. ab.

Die Mietrückstände holst Du Dir vom Bürgen, der hat schliesslich für die Kaution gebürgt. Die Kaution (auch eine Bürgschaft) darf nach Beendigung des Mietverhältnisses auch zur Verrechnung mit Mietrückständen rangezogen werden.
Du hast eine Bürgschaft über drei Monatsmieten, wenn ich das richtig lese. Und sie hat einen Rückstand von vier Mieten. Bleibt eine Miete Verlust für Dich. Blöd, aber zumindest ein Ende ohne grossen Schrecken.

Ja klar, ich weiß, daß ich rein theoretisch die Bürgschaft einfordern könnte, aber leider würde das nicht reichen, da meine Schwiegereltern (denen das Haus gehört) schon 80 Jahre sind und sich mit 1 Monatsmiete Kaution zufrieden gegeben haben :-?


So wie es also aussieht, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die Kaution einzufordern und den Rest vor Gericht einklagen und Räumungsklage einzureichen. Ich hatte gehofft, dass zu umgehen, weil es wieder Geld kostet und es hier in Berlin mindestens 1,5 Jahre dauert, bis ich den Räumungsbefehl habe. Und was passiert in der Zwischenzeit? Wer zahlt eigentlich in diesem Fall die Miete? Ich meine, irgendwas muss doch die Mieterin an Unterhalt beziehen oder nicht?

Wie gesagt, bisher hatte ich so einen Fall noch nie, deswegen bin ich so verwirrt. In den letzten 10 Jahren hatte ich bisher noch jede Mietangelegenheit mit den Ämtern regeln können, nur hier sehe ich irgendwie nicht durch.
 
Das ist eine Sache, die ich nicht weiß. Laut der Mieterin hat sie wohl angeblich kein Geld erhalten, weil - wie oben schon beschrieben - ihr Anspruch neu berechnet werden musste etc. Ob jetzt meine Mieterin oder das Amt geschlammt hat und ob sie überhaupt Geld erhalten hat, entzieht mich meiner Kenntnis.

Tipp von mir, schnappe Dir Deine Mieterin, macht zusammen einen Termin aus bei der ARGE und erscheint da beide gleichzeitig.
Nimm Dir am besten noch einen unabhängigen Zeugen mit, den darf Dir die ARGE nicht verwehren !
Dann weist Du wer für den "schlamassel" schuld ist.

In Zeiten des Sozialamtes gab es die möglichkeit das das Amt DIREKT den Mietzins und die Nebenkosten an den Vermieter bezahlt hat, evtl. hast Du ja eine Chance das Eure ARGE das auch macht.
 
Das ist eine Sache, die ich nicht weiß. Laut der Mieterin hat sie wohl angeblich kein Geld erhalten, weil - wie oben schon beschrieben - ihr Anspruch neu berechnet werden musste etc. Ob jetzt meine Mieterin oder das Amt geschlammt hat und ob sie überhaupt Geld erhalten hat, entzieht mich meiner Kenntnis.
Der Leistungsanspruch zählt ab Tag der Antragstellung und die Bearbeitung dauert auch keine Monate. Lass Dir also von der Mieterin keinen Bären aufbinden.
Ja klar, ich weiß, daß ich rein theoretisch die Bürgschaft einfordern könnte, aber leider würde das nicht reichen, da meine Schwiegereltern (denen das Haus gehört) schon 80 Jahre sind und sich mit 1 Monatsmiete Kaution zufrieden gegeben haben :-?
Du hast eine einzelne Mieterin, die eine Wohnung für 900 Euro hat? Eine solch hohe Miete übernimmt das Jobcenter doch gar nicht. :think:
 
Tipp von mir, schnappe Dir Deine Mieterin, macht zusammen einen Termin aus bei der ARGE und erscheint da beide gleichzeitig.
Nimm Dir am besten noch einen unabhängigen Zeugen mit, den darf Dir die ARGE nicht verwehren !
Dann weist Du wer für den "schlamassel" schuld ist.
In Zeiten des Sozialamtes gab es die möglichkeit das das Amt DIREKT den Mietzins und die Nebenkosten an den Vermieter bezahlt hat, evtl. hast Du ja eine Chance das Eure ARGE das auch macht.

Daran hatte ich auch schon gedacht. Das mit der Direktüberweisung versuche ich der Mieterin schon seit Monaten beizubringen, aber angeblich geht das wohl bei ihr nicht, oder machen es nicht, oder wie auch immer.

Der Leistungsanspruch zählt ab Tag der Antragstellung und die Bearbeitung dauert auch keine Monate. Lass Dir also von der Mieterin keinen Bären aufbinden.:

Ich komme schon scho veralbert vor, aber Fakt sind nun mal die angeforderten Unterlagen, das habe ich hier schriftlich.

Du hast eine einzelne Mieterin, die eine Wohnung für 900 Euro hat? Eine solch hohe Miete übernimmt das Jobcenter doch gar nicht. :think:

Nein! Auweia, blöder Tippfehler von mir, man sollte noch mal genau lesen, was man schreibt. :-? Tschuldigung.

Die Kaution ist 500 €, die Mieterin hat eine 2 Zimmer-Wohnung (mit Kind) mit einer Miete, die das Amt vor 3 Jahren abgesegnet hat. Später ist mit unserer Duldung ihr Freund noch mit eingezogen (kein Vertragspartner). Nur leider konnte ich damals keine Direktüberweisung vom Amt an uns durchsetzen, aber darauf wollte sich das Amt nicht einlassen (lt. Mieterin). Sonst hatte ja auch immer alles geklappt, nur seit der Mieterhöhung und der Trennung von ihrem Freund klappt da irgendwas nicht. Der Freund ist in der Zwischenzeit weg.
 
Daran hatte ich auch schon gedacht. Das mit der Direktüberweisung versuche ich der Mieterin schon seit Monaten beizubringen, aber angeblich geht das wohl bei ihr nicht, oder machen es nicht, oder wie auch immer.

Deswegen würde ich einen Termin machen wo alle beteidigten dabei sind, dann weist Du wenigstens was sache ist !

manman, wenn ich das alles lese, dann weis ich das sich mein Vermieter glücklich schätzen kann das der mich als Mieter hat.
 
Die Kaution ist 500 €, die Mieterin hat eine 2 Zimmer-Wohnung (mit Kind) mit einer Miete, die das Amt vor 3 Jahren abgesegnet hat.
Na dann würde ich mich auf die Ratenzahlung für die Kaution einlassen und die Miete vom Jobcenter übernehmen lassen. Die Direktzahlung der Miete an den Vermieter ist hier in Berlin übrigens sehr verbreitet. Bringt schließlich (fast) nur Vorteile. ;)
 
Hallo DJ,

mit deiner Mieterin zusammen zum Amt zu gehen ist auf jeden Fall eine sehr gute Entscheidung. Und bei diesem Termin würde ich dem Amt ein schriftliches Angebot vorlegen, dass du bereit wärst die Kündigung nur dann zurück zunehmen, wenn die Mietschulden vom Amt beglichen werden und zukünftige Mietzahlungen vom Amt direkt auf dein Mietkonto gehen. Die Kaution würde ich nicht anrühren. Schon garnicht, wenn das Mietverhältnis fortgeführt werden soll.

Was die Bearbeitung von Anträgen und Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Leistungsempfängers angeht, kenne ich Fälle bei denen seit fast 2 Jahren über die Höhe der Leistung gestritten wird. Es ist nicht selten, dass ein Leistungsempfänger in Zahlungsschwierigkeiten geraten kann und der Verursacher tatsächlich das Amt ist. Aber das sollte sich dann auch bei einem gemeinsamen Termin beim Amt klären lassen.
 
Hi Jacky

Yepp, werde ich so machen, ich muss nur noch meine Schwiegereltern von meiner Vorgehensweise überzeugen. Dann bereite ich alles vor und gehe mit meiner Mieterin zum Amt, mal sehen, was da raus kommt.

Wenn ich die Kaution raushalten kann, würde sich der Bürge schon freuen, der Arme wollte ja damals nicht auf mich hören und hat den Quatsch gemacht. :ugly:
 
Nur leider konnte ich damals keine Direktüberweisung vom Amt an uns durchsetzen, aber darauf wollte sich das Amt nicht einlassen (lt. Mieterin). Sonst hatte ja auch immer alles geklappt, nur seit der Mieterhöhung und der Trennung von ihrem Freund klappt da irgendwas nicht.

Das ist Blödsinn, auf dem Antragsformular kann man sein eigenes Konto (als Antragssteller) angeben oder direkt das, des Vermieters. Das liegt ganz alleine beim Ausfüller der Formulare - da lügt die Dame dich gewaltig an. Normalerweise überweist die ARGE sogar lieber an die Vermieter direkt, als an die Antragssteller ...

Wie die m² und Preise vom Jobcenter bei dir in der Gegend, übernommen werden, weiß ich nicht und ist auch Regional unterschiedlich.
Wenn der ihr Antrag abgelehnt wird, dann ist die ARGE auch dazu verpflichtet bei der Wohnungssuche zu helfen und die Umzugskosten zu übernehmen. Dazu müsste die Dame ihren Hintern nur einmal bewegen.

Du lässt dich von der ganz schön lange Verarschen, 2 Monate über Kündigungsfrist und die ARGE, die angeblich sagt auf biegen und brechen soll deine Mieterin drinnen bleiben. Schon weil du selbst geschrieben hast, deine Mieterin ist auch nicht unbedingt darum bemüht es mit dir abzustimmen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, selbst wenn der Leistungsanspruch erneut berechnet werden muss - wird normal vorerst der alte Satz weitergezahlt. Nachdem die neue Berechung fertig ist, kriegt man entweder noch etwas oder muss die Leistung zurückzahlen.

Ich an deiner Stelle hätt gegen die alte Mieterin schon mit der Räumungsklage begonnen und die wie einen Schuldner zu behandeln. Wozu dieses "ach-die armen-Leute" Verhalten wenn man einen solventen Mieter der zuverlässiger ist, in die Wohnung bekommen kann.
 
Das ist Blödsinn, stimmt!!.

bevor man solche behauptungen in die welt setzt, sollte man sich erst mal informieren.

du kannst deine eigenen erfahrungen nicht mit denen anderer gleichsetzen.

ich schreibe mit einigen harz4 gebeutelten, jeder hat eine andere geschichte und wird anders behandelt, im endeffekt fuehlen sich alle sachbearbeiter als die ungekroenten koenige, die nur gewolltes, aber nicht auch berechtigtes genehmigen.
dazu kommt noch, dass die meisten das regelwerk nicht mal kennen, geschweige denn im kopf haben, wie auch bei diesem mischmach und fast taeglichen aenderungen?

threaderstellerin:

es macht wenig sinn, wenn du mit deiner mieterin zu einem termin gehst, aber nicht selbst weisst, welche leistungen deiner mieterin zustehen.

es muss doch da beratungsstellen geben, die einem klipp und klar sagen koennen, das steht dir zu und das koennen sie dir geben, wenn sie "wollen", also eine entscheidung nach sachlage.

nochmal, nur mal schnell da vorbeigehen, bringt euch beiden wohl ausser frust nichts, diesen sachbearbeitern muss man sagen koennen, auf was man ein recht hat!

peter