Mahnkosten bei erster Zahlungserinnerung!?

(eine Banküberweisung braucht ja auch manchmal zwei oder drei Tage).

Das spielt gar keine Rolle, entscheidend ist, wenn der Empfänger das Geld gutgeschrieben bekommen hat.

und wenn er das Geld für seinen Artikel bekommen hat, wird er dich kaum auf die Zahlung der Mahngebühren verklagen - egal ob rechtlich angemessen oder nicht.

Ich finde es sehr interessant, wie hier Tipps gegeben werden um den Verkäufer vorsätzlich zu schaden. Dieser ist seinem Vertrag nachgekommen, hat eine Ware oder Leistung erbracht und bekommt dafür sein Geld. Der Kunde hat nicht gezahlt, dadurch entsehen dem Verkäufer Kosten und bei diesem kleinen Betrag vermutlich mehr als sein Gewinn, allein das schreiben der Mahnung und die Briefmarke dafür wird den Gewinn übersteigen.

Traurig eure Moral und ihr wundert euch, warum ein Arbeitgeber nach dem anderen Kaputt geht.
 
Zahlung ohne Mahngebühren ist ja ein toller Tipp... Sorry, aber wenn man nicht gezahlt hat, dann entstehen dem Unternehmer nun mal Kosten. Das ist ja nicht nur Porto und Kosten für den Brief generell. Dadurch das Leute nicht immer Zahlen benötigt man ggf. einen Angestellten, der dazu beschäftigt wird das zu überblicken und zu bearbeiten usw. Das Kostet den Unternehemer ja auch Geld. Und würden alle Kunden immer bezahlen, dann würden diese Kosten ja garnicht bestehen.

Wenn man also mal wirklich zu spät bezahlt ist das sicherlich kein Beinbruch. Ich war früher Meister beim Vergessen vom bezahlen bei Strafzetteln. aber dann zahlt man halt die Mahngebühren. Speziell, wenn es einem nur einmal passiert, ist das doch kein Weltuntergang. Und die Mahnkosten bei Strafzetteln sind auch sehr hoch. Ist halt auch noch der Verwaltungsaufwand der mitberechnet wird. Ich denke für eigene Fehler sollte man gerade stehen und nicht noch den Unternehmer belasten. Selbst wenn er mit der Mahnung einen kleinen Gewinn macht.

Also ganz utopische Mahngebühren würde ich auch nicht bezahlen. Aber 10€ ist meiner Erfahrung nach nicht unüblich und wirklich zu verschmerzen.
 
Zahlung ohne Mahngebühren ist ja ein toller Tipp... Sorry, aber wenn man nicht gezahlt hat, dann entstehen dem Unternehmer nun mal Kosten. Das ist ja nicht nur Porto und Kosten für den Brief generell. Dadurch das Leute nicht immer Zahlen benötigt man ggf. einen Angestellten, der dazu beschäftigt wird das zu überblicken und zu bearbeiten usw. Das Kostet den Unternehemer ja auch Geld. Und würden alle Kunden immer bezahlen, dann würden diese Kosten ja garnicht bestehen.

eben, wenn an der Prozedur nur 10 Minuten von ner günstigen Arbeitszeit hängen (30 Euro Kosten/h Unternehmer --> ca 12 Euro netto f.d. Angestellten) dann sind das alleine 5 Euro Kosten, Porto und Versand sind dann schon zweitrangig

also kurz ärgern, die 10 Euro mitbezahlen und beim nächsten mal dran denken
 
Und warum? Aus Kulanz? Weil Verzug ja hier noch nicht gegeben ist.

Marty

Das weißt du doch garnicht. Zur Frage, ob in der Rechnung steht,14 Tage nach Rechnungsdatum oder 14 Tage nach erhalt der Rechnung oder sonstwas wurde nicht geantwortet. Und irgendso eine Formulierung steht immer drin. Oder in den AGB's. Ich finde immer interessant, wie schnell juristisch gesehen bei Klamm alles klar ist, ohne dass die Fakten bekannt sind.

Wenn er nicht im Verzug sein sollte, wenn wirklich zu früh gemahnt wurde, dann ist es die Verschuldung des Unternehmers, dann hat dieser auch sein vorschnelles Handeln zu vertreten, aber wenn die Mahnung rechtens ist (Das ist meiner Erfahrung nach meistens bei Unternehmern so, die haben ja einen Ruf zu verlieren), dann kann man die doch mit bezahlen.
 
Das weißt du doch garnicht. Zur Frage, ob in der Rechnung steht,14 Tage nach Rechnungsdatum oder 14 Tage nach erhalt der Rechnung oder sonstwas wurde nicht geantwortet.
Da hast Du allerdings Recht, genaugenommen wissen wir nichtmal ob die Rechnung privat oder geschäftlich war.
 
Das weißt du doch garnicht.
Ich vermute das aber, wenn ich https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=5666853&postcount=4 lese.

Was lässt Dich das Gegenteil vermuten?

Und irgendso eine Formulierung steht immer drin. Oder in den AGB's.
Nenn mir mal eine Faxnummer und ich suche Dir gleich 100 Rechnungen aus dem letzten Jahr raus, wo das nicht draufstand.

Ich finde immer interessant, wie schnell juristisch gesehen bei Klamm alles klar ist, ohne dass die Fakten bekannt sind.
Ich finde das immer interessant, wie schnell jemand "Zahl die 10 Euro schreibt", ohne auch nur ansatzweise zu wissen, ob er das muss.

Das ist meiner Erfahrung nach meistens bei Unternehmern so, die haben ja einen Ruf zu verlieren
Pah, wann hattest Du zuletzt mit Premiere oder Sky zu tun? Nur mal so als Beispiel. Oder der Telekom? Was die sich im Kundenverkehr manchmal erlauben ist mehr als dreist.

Marty
 
Wollte mich auch nochmal melden :) Habe das Geld dann letzte Woche überwiesen, und zwar ohne die Mahnkosten. Bislang hat sich auch noch niemand beklagt :p
 
Hi,
habe eben eine Zahlungserinnerung über eine Rechnung bekommen, welche ich tatsächlich vergessen habe zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag belief sich nur auf 10,31€. Nun will die Firma für diese erste Zahlungserinnerung 10€ Bearbeitungsgebühr 8O

Wenn ich mich richtig erinnere dürfen Mahnkosten doch erst auferlegt werden, wenn ich im Verzug bin. Der Verzug tritt aber doch erst nach Mahnung bzw. nach (ich glaube 30 Tage nach Fälligkeit).

Nun habe ich die Rechnung aber erst vor knapp 2 Wochen erhalten.

Sind diese (sowieso übertriebenen 10€ Bearbeitungsgebühren) denn überhaupt erlaubt? :think:

Fakt ist
Wenn überhaubt ist das erste anschreiben eine höffliche Zahlungs erinnerung und da dürfen normalerweise keine Mahn oder bearbeitungs gebüren erhoben werde!!
Es wird immer mit dabei geschrieben, weil 3 von 5 leuten das einfach bezahlen, ohne darüber nachzudenken!! und der Laden hat sich bereichert.
Ich habe die "Mahn- bzw Bearbeitungs" gebühr noch nie bezahlt, weil es nicht rechtens ist!! und habe auch noch nie probleme deswegen gehabt.
Es heisst nicht um sonst

Zahlungserinnerung
1. Mahnung
2. Mahnung
 
Das ist doch gar nicht wahr! Es muß überhaupt keine Zahlungserinnerung geschrieben werden!
 
Es heisst nicht um sonst

Zahlungserinnerung
1. Mahnung
2. Mahnung

Das ist Quatsch. Es gibt auch Firmen die schreiben 1. Zahlungserinnerung, 2. Zahlungserinnerung, dann Mahnung (so hat das mein Computerprogramm immer gemacht), und wieder andere die es komplett anders machen.
 
Fakt ist, das du Blödsinn schreibst und das sogar nachdem das entsprechende Gesetz hier bereits zitiert ist und aus diesem Gesetz geht es ganz eindeutig und absolut unstrittig hervor.;)

dann heisst das also, das meine schwägerin ihre ausbildung als rechtsfach angestellte und ihren beruf in der anwaldskanzlei den sie schon seid fünf jahren nachgeht fürn arsch ist und der der anwalt keine ahnung hat
gut!!!

dan komme ich eben demnächst zu euch gluckscheissern
ausserdem ist das Wirtschaftslehre in jedem beruf erstes lehrjahr

Das ist Quatsch. Es gibt auch Firmen die schreiben 1. Zahlungserinnerung, 2. Zahlungserinnerung, dann Mahnung (so hat das mein Computerprogramm immer gemacht), und wieder andere die es komplett anders machen.

das ist auch richtig, das ist dann aber kolanz von der firma der richtige weg ist NORMALERWEISE meiner
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dann heisst das also, das meine schwägerin ihre ausbildung als rechtsfach angestellte und ihren beruf in der anwaldskanzlei den sie schon seid fünf jahren nachgeht fürn arsch ist und der der anwalt keine ahnung hat
gut!!!

dan komme ich eben demnächst zu euch gluckscheissern
ausserdem ist das Wirtschaftslehre in jedem beruf erstes lehrjahr

hehe wie geil bist du denn. Egal was du gelernt hast oder deine Schwägerin. Es ist immer noch Blöddsinn;) Und der Anwalt sollte wissen, wozu man das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" ins Leben gerufen hat bzw. das bis dahin Bestehende geändert hat. ;)
 
dann heisst das also, das meine schwägerin ihre ausbildung als rechtsfach angestellte und ihren beruf in der anwaldskanzlei den sie schon seid fünf jahren nachgeht fürn arsch ist und der der anwalt keine ahnung hat
gut!!!

dan komme ich eben demnächst zu euch gluckscheissern
ausserdem ist das Wirtschaftslehre in jedem beruf erstes lehrjahr

Was ist ein gluckscheisser??

Und ja, dann war die Ausbildung sicherlich wirklich fürn Arsch, denn das Schuldrecht, in dem du auch das sogenannte verkürzte Mahnverfahren findest, wurde 2001 novelliert!
 
der richtige weg ist NORMALERWEISE meiner
Richtig in welchem Sinne?
Nach ZPO hindert mich nichts dran bei Zahlungsverzug direkt zum Amtsgereicht zu maschieren und einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, ohne vorher überhaupt ein außergerichtlich Mahnverfahren gehabt zu haben.
 
Du hast die Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis rechtzeitig zu bezahlen (§433 Abs. 2 BGB).

Der Verkäufer kann die Zahlung sofort verlangen nach dem Grundsatz Zug-um-Zug (Ware gegen Geld; §271 BGB).

Vorraussetzungen für den Zahlungsverzug sind:

  • nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Zahlung
  • Fälligkeit
  • Verschulden
  • Anmahnung durch den Verkäufer
Du hast deine Nichtzahlung durch deine Vergesslichkeit bzw. Unaufmerksamkeit zu vertreten -> Verschulden.

Jetzt steht noch aus, ob die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist, fällig ist und ob der Verkäufer dich anmahnen muss.



Der Zahlungstermin ist kalendermäßig nicht genau festgelegt. Die Zahlung ist nicht fällig. Du kannst nun in Zahlungsverzug ohne Mahnung nur noch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang geraten, wenn du als Verbraucher gesondert darauf hingewiesen wirst.

Du bist erst durch dieses Schreiben in Verzug gekommen. Davor hat dich der Verkäufer nicht angemahnt. Dieses Merkmal ist aber Vorraussetzung, um in Zahlungsverzug sein.

Das vorrangige Recht des Verkäufers ist es die Zahlung verlangen, Schadensersatz neben der Zahlung zu verlangen und eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Der Schadensersatz neben der Zahlung ist weit gefasst. Das können Verzugszinsen sein (5,00% über Basiszinssatz bei einseitigen Handelsgeschäften) und Bearbeitungsgebühren. Ist zwar schön und gut, dass dein Rechnungsbetrag 10€ hoch ist, aber wenn mein Schaden 10€ als Verkäufer beträgt, darf ich den Schaden bei Zahlungsverzug rechtsmäßig fordern. In der Regel ist es sinnvoller in den AGB feste angemessene Konventionalstrafen festzulegen. Das ist für Kunden transpararenter.

Zu deinem Fall konkret: Du warst vor der Mahnung nicht in Zahlungsverzug. Du bist jetzt in Zahlungsverzug. Zahle deine Zahlung umgehend, entschuldige dich für deine Aufmerksamkeit, aber widersprech der Forderung in Höhe von 10€, weil sie als Verkäufer das Recht auf "Schadensersatz neben der Zahlung" erst haben, wenn du in Zahlungsverzug bist. Dafür hat jedoch die Fälligkeit der Zahlung durch einen kalendermäßig genau bestimmbaren Termin gefehlt, wodurch eine Mahnung erforderlich ist.

Es wäre von dem Unternehmen freundlich gewesen, eine höfliche Zahlungserinnerung zu schicken. :roll:

Ein sehr guter Tipp, so würde ich es auch machen! Ich verstehe auch nicht, warum Unternehmen schon nach 2 Wochen Mahnbescheide verschicken und dann auch noch so hohe Mahnkosten ansetzen, das ist ja mehr als frech. Kundenbindung geht glaub ich anders :ugly:
 
Naja nimm mal an dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt nicht pünktlich. Würdest du überhaupt 2 Wochen die Füße still halten oder wär nicht eher nach 2 Tagen schon die erste Nachfrage da? ;) Und eure "Bindung" ist sogar noch stärker als die eines Kunden zu einem Unternehmen.
Nur weil für ein Unternehmen eine Summe X aufgrund der Gesamtgröße nicht so "viel" ist wie für dich dein Gehalt, haben sie genauso das Recht ihre Gelder pünktlich zu erhalten wie du.
 
Naja nimm mal an dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt nicht pünktlich. Würdest du überhaupt 2 Wochen die Füße still halten oder wär nicht eher nach 2 Tagen schon die erste Nachfrage da?
Sicher. Eine "Nachfrage" ist ja auch was anderes als eine "Mahnung mit Mahngebühren".

Marty