ewin12000
TopPromoter
- 21 April 2006
- 2.006
- 160
(eine Banküberweisung braucht ja auch manchmal zwei oder drei Tage).
Das spielt gar keine Rolle, entscheidend ist, wenn der Empfänger das Geld gutgeschrieben bekommen hat.
und wenn er das Geld für seinen Artikel bekommen hat, wird er dich kaum auf die Zahlung der Mahngebühren verklagen - egal ob rechtlich angemessen oder nicht.
Ich finde es sehr interessant, wie hier Tipps gegeben werden um den Verkäufer vorsätzlich zu schaden. Dieser ist seinem Vertrag nachgekommen, hat eine Ware oder Leistung erbracht und bekommt dafür sein Geld. Der Kunde hat nicht gezahlt, dadurch entsehen dem Verkäufer Kosten und bei diesem kleinen Betrag vermutlich mehr als sein Gewinn, allein das schreiben der Mahnung und die Briefmarke dafür wird den Gewinn übersteigen.
Traurig eure Moral und ihr wundert euch, warum ein Arbeitgeber nach dem anderen Kaputt geht.
