Loseverleih - Wiederbeschaffungswert muss aus dem Thread entfernt werden?

ich finde den schrieb der bafin echt sehr sehr interessant. ist der mittlere teil egtl. von dir vorgegeben worden oder haben die das selbst recherchiert?

PS: toni wie oft warst du schon bei nem richter :ugly: und was auch interessant ist, was machst du mit den losen oder machst du den eurogewinn nur mit den "5 euro pro mio bei nichtzahlung"?
 
schauen wir mal

das gewerbe setzt eine auf Dauer gerichtete Tätigkeit mit der Absicht auf Gewinn voraus

hier werden Lose verliehen, und zwar nicht einmalig, und es werden Zinsen aus dem Verleih getätigt, also ein Zugewinn

damit sind alle Punkte zuer Gewerbepflicht erfüllt


und dazu, dass man , dass man die Klausel rausnehmen muss, sei gesagt, es ist ein Loseforum, in dem Euros nichts zu suchen haben (einzige Ausnahme Losehandel)
 
@noname
ich hatte als Vorhalt, von einem Richter, bekommen das ich ein Erlaubnispflichtiges Gewerbe betreibe.
Dazu startete ich die entsprechende Anfrage bei der Bafin. Ich habe nur das entsprechende Schreiben des Richters , meine Frage und ein paar Links zur Bafin geschickt. Gelesen haben die es schon selbst und natürlich auch so festgestellt!

@Witti
Im Prinzip gehe ich mit deiner Meinung mit, aber es gibt halt auch Ausnahmen ;)
 
@Witti
Im Prinzip gehe ich mit deiner Meinung mit, aber es gibt halt auch Ausnahmen ;)


also das rahm ich mir jetzt erstmal ein :mrgreen:

ne, aber es wäre ja, rein von den Vorgaben her, eben wirklich so
genauso, wie eine jede Loseseite diese Punkte ebenfalls erfüllt
dazu wurde ja auch schon viel geschrieben, Bad_Boy hatte sogar mal die Urteile zu ähnlichen Fällen gepostet

aber egal ... es ging hier darum, dass Kay als Admin eben den Bereich Euros hier nicht sehen will, Lose und Euros sollen nunmal strikt getrennt hier laufen (Ausnahme siehe oben, Losehandel)
 
in soweit würde ich da mit gehen,
aber wozu brauchen dann Slotseiten AGB, wenn sie doch auch privat sind und nicht gewerblich ? :think:
Woraus schliesst Du, dass ich der Meinung bin, man könnte eine Slotseite "privat" betreiben? Eine Slotseite ist ein Gewerbebetrieb, der regelmässig agiert und auf Gewinn ausgerichtet ist.

Aber eine Slotseite wir ja auch nicht hier im Forum betrieben.

Marty
 
Der Gewinn für einen Gewerbebetrieb muß auf Euro ausgerichtet sein!


steht wo?

sorry, das ist die Volksmundweisheit, aber im Gesetz steht nur etwas vom Zugewinn, dieser muss nicht in Euros erfolgen
sonst lasse ich mich nur noch in $ bezahlen, weil, sind je keine €
oder in Gold und Silber ..
oder in Äpfel und Eier
 
So, um mal euren Begriff von Gewerbe zu definieren: Ein Gewerbebetrieb setzt folgendes voraus:

Selbstständigkeit (auf eigenen Namen, Rechnung & Gefahr)
Nachhaltigkeit (d.h. der Gewerbetreibende hat eine Wiederholungsabsicht), Gewinnerzielungsabsicht und
die Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr

In die Negativabgrenzungen, Freiberufler, Forstwirte und priv. Vermögensverwaltung fallen Loseseiten wohl nicht.
Und Bücher müssen Webbis nur nicht führen, weil der "Betrieb" relativ klein ist, und sie damit nicht in die Definition Kaufmann fallen.
 
Ich habe doch kein Problem damit für eine Slotseite (oder auch Loseseite) ein Gewerbe an zumelden, aber erklärt mir doch bitte mal wie ich eine Steuererklärung erstellen soll

wenn
-> ich keine Lose zu Euros mache
-> und/oder es keinen amtlichen Wechselkurs gibt
 
Na dann zeig mir doch mal eine gültige Lizenz
Eine gültige Lizenz wofür?

Der Gewinn für einen Gewerbebetrieb muß auf Euro ausgerichtet sein!
Mein Arbeitgeber verkauft Ware für Dollar, er hat sogar schon mal Ware verkauft und dafür Kartoffeln und Wodka bekommen. Trotzdem musste er das anmelden und versteuern.

wenn
-> ich keine Lose zu Euros mache
Auf wieviel Prozent der Slotseiten-Betreiber trifft das zu? Ich rede nicht von den zig Miniseiten, die im Monat vielleicht 10 Mio. Lose einnehmen. Die müssten das streng genommen auch, das Finanzamt wird das mit Liebhaberei und fehlender Gewinnerzielungsmöglichkeit ablehnen. Aber Du kannst mir nicht erzählen, dass die ganz grossen Seiten die eingenommenen Lose nicht verkaufen oder sonstwie gegen Waren oder Dienstleistungen tauschen.
-> und/oder es keinen amtlichen Wechselkurs gibt
Wo es keine amtlichen oder fixen Wechselkurse gibt, da wird eben geschätzt. Das kann das Finanzamt sehr gut, das weiß ich.

Marty
 
Gewinn aus Losebetrieb (Einnahmen - Ausgaben): 10 Milliarden Lose
Verkauf der Lose für 0,30 Euro pro Million
(zu versteuernder Gewinn): 3000 Euro - Serverkosten, Telefonkosten u.ä.


Wenn Du die Lose nicht verkaufst ist es natürlich komisch, weil du könntest damit wirklich in Biehls Shop bspw. einkaufen. Aber in dem Punkt bzgl. Schätzung geb ich auch MartyMcFly Recht. Der Wert der Lose kann problemlos geschätzt werden, das weiß jeder, weil jeder damit rechnet :evil:
 
ich denke,

diese neue regelung hat einen ganz anderen grund und der ist einfach zu begreifen.

klammlose sind bonuslose und haben keinen wert!!
nur auf dieser basis, kann klamm existieren und nicht in regress genommen werden.

wenn man jetzt diese grosspleiten bedenkt, in denen es doch um mehrere tausend euro geht, distanziert sich klamm mal schnell vom geldwert der lose :)
ist allerdings etwas sinnlos, ein gewiefter anwalt koennte ihm vorwerfen, dass er die wertschoepfung und auch den preisverfall der lose, durch immer neue generierung von losen, nicht nur billigend in kauf genommen hat, sondern auch noch vorsaeztlich gefoerdert hat.

aber, wo kein klaeger, da kein richter :)

peter
 
Denn wolln wir das doch wohl mal schnell ändern.

Staatsanwaltschaft und BGH ist schon aufmerksam geworden.

Und auch einige sogenannte "Loseverleiher" sollten auch schon sehr bald Post bekommen.
 
Staatsanwaltschaft und BGH ist schon aufmerksam geworden.

73 Beiträge und 6x rot - wen wunderts, dass dann sowas kommt. :LOL:

BGH = Bundesgerichtshof?

Nur zur Info:
Der Bundergerichtshof ist bis auf sehr wenige Ausnahmen ein Revisionsgericht.


Quellen? Vom Präsidenten des BGH?! :LOL: Man, man, man. Wenn schon sowas, dann bitte mit Quellenangabe!



Durch das Abschaffen des Wiederbeschaffungswertes ist der Loseverleih im Forum wohl eh gestorben.
Großteil wird auf externe Seiten ausweichen. Da die Leiher dort meist nicht in direkten Kontakt mit dem Verleiher stehen, denken sich viele: "Ach, die zahl ich einfach nicht zurück...". So wird es (meiner Meinung) nach in wenigen Monaten aussehen...
 
achso das ist gemeint. Dankeschön.

damit machen die loseverleiher ihre gewinne ;)
(oder zumindest genügend angst)

was das mit der staatsanwalt im loseverleih soll versteh ich nicht ganz. dann müsste doch theoretisch der Losehandel auch abgeschafft werden, wenn man die Lose so "wertlos" machen will.