Anstaltsleiter
Losebank2010.de
- 10 September 2006
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3. Soweit ich weiß arbeitet das Finanzamt da gerade noch an einem Sonderformular, genannt A39, welches voraussichtlich im Rundschreiben B65 bekannt gemacht werden wird.
Asterix-Fan?
Aber mal zum Thema:
Falls Lose mit Geld gleichzusetzten ist hat jeder Slotseitenbetreiber ein Problem, denn dann macht er sich auf jeden Fall Strafbar wegen Glücksspiel ohne Lizenz, vor allem da es ja bei den Jackpots um teilweise sehr hohe beträge handelt (zB BBS auf Klammlose.de >>> 1,6 Milliarden!)