Ganz genau so ist esDu hast eine angemessene Zeit, nach Erhalt und Kenntnisnahme der neuen AGB, diesen zu widersprechen. .......
Wenn der User widerspricht, ist der Webbi am handeln, meist wird er die User löschen und machst sich meiner Meinung nach damit strafbar.
Wenn der User den Änderungen widerspricht entscheidet der Betreiber ob für diesen User die alten AGB weiterhin Gültigkeit haben oder er kündigt (löscht) den User. Bei einer Kündigung (Löschung) seitens des Betreiber muss dem User das vorhandene Guthaben ausgezahlt werden.
Wenn der User ausgezahlt wurde und anschliessend der Account gelölscht ist macht sich niemnd strafbar.
Ich frage mich nur warum ich nie angeschrieben werde von meinem Stromversorger wenn dieser die Preise erhöht, das erfahre ich immer erst aus der Abrechnung. Habe mal nachgefragt und es wurde mir gesagt das die nicht jeden Kunden bei AGB-Änderung anschreiben müssen weil sowas in den Medien bekannt gegeben wird.