News Linnemann: Demo-Verbot in Berlin "dämlich" und "gefährlich"

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 27.08.2020 um 08:42:15 Uhr veröffentlicht:
Linnemann: Demo-Verbot in Berlin "dämlich" und "gefährlich"
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Berlin (dts) - Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), kritisiert das Verbot der Anti-Corona-Demos durch den Berliner Senat mit deutlichen Worten. "Ich halte die Entscheidung für selten dämlich. Ja, auch für gefährlich. Sie kann zu einer zunehmenden Radikalisierung in der Gesellschaft führen", sagte Linnemann im RTL/n-tv-"Frühstart". Man brauche in einem Rechtsstaat gute Gründe, um Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht und freie Meinungsäußerung einzuschränken. An die Adresse von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte Linnemann: "Wenn der Senator sagt, dass er Corona-Leugnern keine Bühne bieten will, dann ist das für mich kein Grund. Dann ist das höchste eine Weltanschauung, aber die hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun." Geisels Argument, es sei bereits bei der letzten Großdemo in Berlin Anfang August gegen Hygiene-Vorschriften verstoßen worden, lässt Linnemann nicht gelten. "Wenn er sagt, da wird gegen Auflagen verstoßen, dann müsste man ja fast jede Demonstration absagen." Die Entscheidung sei auch unter dem Hintergrund fraglich, dass in Berlin andere Demos zugelassen worden seien, auf denen zum Beispiel zur Vernichtung Israels aufgerufen werde, so der CDU-Politiker. Er habe das Gefühl, dass mehr Menschen den Eindruck bekämen, ihnen werde der Mund verboten. Dennoch sei dies eine Minderheit. Er selbst habe eine andere Meinung als viele der Demonstranten. "Natürlich sind da Rechtsradikale, Linksradikale, in einem Rechtsstaat geht so etwas nicht. Da müssen wir uns mit voller Wucht von distanzieren." Mit Teilen der Unzufriedenen könne man aber reden.
 
Gesetze

hier der Link zu Artikel 8 Grundgesetz der sagt "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Im Wesentlichen geschieht dies durch die Versammlungsgesetze des Bundes und einiger Bundesländer.

Da gibt es dann das "Versammlungsgesetz" des Bundes und dann noch die Ausführungsbestimmungen der Innenbehörde Berlin

Wo ist das Gesetz mit dem der Innensenator diese Demo abasagt? Eine "Mund/Nasenbedeckung und Abstand halten" sind erlassen worden, die stehen in keinem Gesetz! Und wie gesagt, § 17 Versammlungsgesetz erlaubt Wallfahrten und Gottesdienste unter freiem Himmel ohne Anmeldung! Dann ist das eben eine Wallfahrt zu einem ökumenischem Gottedienst vorm KanzlerinnenAmt, da gilt auch keine Bannmeile wenn wir zusammen dafür beten das sie nicht mehr wiedergewählt wird!"