Hallo,
beim Stöbern in diversen Beiträgen in Newsgroup ist mir (mal wieder) ein Gesetz aufgefallen, welches wohl für Euch alle jetzt Bedeutung bekommt: Das Erbschaftssteuergesetz.
Dort heisst es (gekürzt) wörtlich im §1:
Jetzt geht es weiter, nämlich im §30 dieses Gesetzes:
Da ich keine Ausschlussklauseln gefunden habe, werde ich also pünktlich nach Weihnachten alle meine Geschenke dem Finanzamt melden. Sollte dieses dann feststellen, dass ich von meiner Mutter in den letzten 10 Jahre Geschenke über den Freibeträgen erhalten habe, muss ich die versteuern.
Also nicht vergessen: Geschenke immer schön melden.
Gruss
Marty
beim Stöbern in diversen Beiträgen in Newsgroup ist mir (mal wieder) ein Gesetz aufgefallen, welches wohl für Euch alle jetzt Bedeutung bekommt: Das Erbschaftssteuergesetz.
Dort heisst es (gekürzt) wörtlich im §1:
Soweit, so undurchsichtig. Halten wir mal fest: Jede Schenkung unterliegt einer Steuer.(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen ...
2. die Schenkungen unter Lebenden;
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes ... auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
Jetzt geht es weiter, nämlich im §30 dieses Gesetzes:
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
...
(4) Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. ...Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
...
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
Da ich keine Ausschlussklauseln gefunden habe, werde ich also pünktlich nach Weihnachten alle meine Geschenke dem Finanzamt melden. Sollte dieses dann feststellen, dass ich von meiner Mutter in den letzten 10 Jahre Geschenke über den Freibeträgen erhalten habe, muss ich die versteuern.
Also nicht vergessen: Geschenke immer schön melden.
Gruss
Marty