Kuriose deutsche Gesetze

Marty

PAUSIERT
ID: 48115
L
28 April 2006
13.085
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Hallo,

beim Stöbern in diversen Beiträgen in Newsgroup ist mir (mal wieder) ein Gesetz aufgefallen, welches wohl für Euch alle jetzt Bedeutung bekommt: Das Erbschaftssteuergesetz.

Dort heisst es (gekürzt) wörtlich im §1:
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen ...
2. die Schenkungen unter Lebenden;

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes ... auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
Soweit, so undurchsichtig. Halten wir mal fest: Jede Schenkung unterliegt einer Steuer.

Jetzt geht es weiter, nämlich im §30 dieses Gesetzes:
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

...

(4) Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. ...Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
...
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

Da ich keine Ausschlussklauseln gefunden habe, werde ich also pünktlich nach Weihnachten alle meine Geschenke dem Finanzamt melden. Sollte dieses dann feststellen, dass ich von meiner Mutter in den letzten 10 Jahre Geschenke über den Freibeträgen erhalten habe, muss ich die versteuern.

Also nicht vergessen: Geschenke immer schön melden. :D

Gruss
Marty
 
Deine Weihnachtsgeschenke haben doch nichts mit dem Erbschaftssteuergesetz zu tun. :biggrin:

Ich denke mal, das die wirklich nur Erbschenkungen meinen und nicht Deine Weihnachtsgeschenke. :-?
 
Deine Weihnachtsgeschenke haben doch nichts mit dem Erbschaftssteuergesetz zu tun. :biggrin:
Lies §1 noch mal ganz genau.

Ich denke mal, das die wirklich nur Erbschenkungen meinen und nicht Deine Weihnachtsgeschenke. :-?
Nein, die meinen auch ganz normale Schenkungen. Wenn Dir ein völlig Fremder auf der Strasse 20.000 Euro schenkt, dann musst Du darauf genau die in diesem Gesetz beschriebenen Steuern zahlen. Und selbst, wenn es ein Auto für 20.000 Euro wäre.

Marty
 
Die Erbschaftssteuer ist auch gleichzeitig die Schenkungssteuer.

In den Paragraphen findest du auch Freibeträge die Recht hoch sind.
Also kleine Geschenke und auch etwas größeres sind steuerfrei.
 
In den Paragraphen findest du auch Freibeträge die Recht hoch sind.
Also kleine Geschenke und auch etwas größeres sind steuerfrei.

Ja, aber die Freibeträge gelten nicht pro Geschenk, sondern pro 10-Jahres-Zeitraum. Und damit das Finanzamt auch mitbekommt, wenn man die Freibeträge überschreitet, muss man jedes Geschenk melden...

Ich stelle gerade eine Liste der Geschenke zur Geburt unseres Sohnes zusammen... das werden ein paar DIN-A4-Seiten. Am Freitag morgen (kurz vor Feierabend bei denen) fahre ich im Finanzamt vorbei und suche mir mal den Verantwortlichen für die "Geschenkeerfassung". :roll:

Marty
 
Meine Tochter bekommt nächstes jahr ihr Auto geschenkt. Du glaubst doch nict allen ernstes, das ich da nochmal was an Steuern zahle? Ich zahle schon genug Steuern wenn ich das Auto kaufe.

Gib mir mal ein Link zu dem Gesetz bitte.
[edit]
hab schon
 
Also, dann muss man ja noch unterscheiden von wem man was bekommen hat.
Wenn von den Eltern ist der Freibetrag höher.

Also ich habe in 10 Jahren keine Geschenke i.H.v. ner halben Mio. bekommen.
Daher mach ich mir keine Sorgen wegen den Steuern.
 
Meine Tochter bekommt nächstes jahr ihr Auto geschenkt. Du glaubst doch nict allen ernstes, das ich da nochmal was an Steuern zahle? Ich zahle schon genug Steuern wenn ich das Auto kaufe.
Deshalb hast Du ja bei direkten Nachkommen 200.000 Euro Freibeträge pro 10-Jahres-Zeitraum. Du musst also keine Steuern zahlen. Wenn Du allerdings jetzt vorhast, jedes Jahr ein Auto im Wert von mehr als 20.000 Euro zu verschenken...

Und für alle, die es nicht verstanden haben (auch die Renmmierer), weil ich keine 100 Smilies gesetzt habe: Ich weiß selber, dass das niemand macht und das man es für diese Kleingeschenke auch nicht machen muss. Das steht aber nirgends in diesem Gesetz.

Ich habe dieses Gesetz gefunden, wer jetzt der Meinung ist, das Gesetz stimme nicht oder meine Ausführungen stimmen nicht, der kann doch hier posten und mir das darlegen, aber bitte nicht einfach mit einem "kann nicht sein", oder "stimmt nicht". Das nützt nichts.

Also: Warum muss ich meine Kleingeschenke nicht melden, ob wohl das Gesetz das eindeutig vorschreibt. Wer weiß es? Ich lobe als Belohnung 1 Mio. Lose aus für die richtige Antwort, die nachprüfbar ist.

@Bulette: Bei dem Wert des Autos über 10.000 Euro würde ich mich aber mal erkundigen, ob das nicht meldepflichtig ist, versteuern wirst Du nichts müssen, aber evtl. tatsächlich melden.

Marty
 
Danke für die ausführliche Erklärung Marty. Ich kann mich da ja mal umhorchen.
Aber ich glaube nicht, das ich meiner Tochter jedes Jahr ein Auto schenken werde ;) das wird eine einmalige Geschichte sein.
 
in §13 steht ja was befreit ist.
z.B. Hausrat bis 41.000 EUR und andere bewegliche Gegenstände bis 10.000 EUR.

Alles was darüber ist, hat man ja die Freibeträge + Versorgungsfreibeträge.
 
Ach es gibt im deutschen jede Menge alberner Paragraphen.

Witzig finde ich, dass man bis zu 5 Jahre Haft bekommt, wenn man eine nukleare Explosion verursacht.
1. kann ich ja problemlos im Baumarkt spaltungsfähiges Uran kaufen und
2. wenn das mal richtig kracht, wird garantiert keiner mehr da sein, der mich bestraft.

Schönes gibts auch im BGB (z.B.: §919)
...wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, ...
Grammatikalisch gesehen bezieht sich "geworden" auf "verrückt" und "unkenntlich". Anders gesagt "...wenn ein Grenzzeichen verrückt geworden ist...". Ich habe allerdings noch nie ein beklopptes Grenzzeichen gesehen.

Außerdem: wer sich der Bundeswehr durch Selbstverstümmelung entzieht, kann auch bis zu 5 Jahre bekommen. Ich hacke mir also den Arm ab, damit ich nicht 9 Monate zum Bund muss :mrgreen::mrgreen::mrgreen:

anddie

P.S.: Wer übrigens als erster im Grundgesetz den Artikel findet, wo drin steht, dass Beamte nicht arbeiten müssen (ggf. mit Begründung), der bekommt ne kleine Belohung.
 
in §13 steht ja was befreit ist.
z.B. Hausrat bis 41.000 EUR und andere bewegliche Gegenstände bis 10.000 EUR.
Hm, Du warst jetzt der Erste, der wirklich das Gesetz gelesen hat. Das verdient die Belohnung, die 1 Mio. Lose sind bei Dir.

Die Antwort ist richtig, um es zu präzisieren: In §13, Abs. 14 steht wörtlich, dass die "üblichen Gelegenheistgeschenke" ausgenommen sind von der Steuer. Damit ist Weihnachten gerettet.

Ich werde mir trotzdem mal den Spass gönnen und die Geburtsgeschenke anmelden, als Bürger verstehe ich manche Gesetze ja evtl. falsch :D

Ach es gibt im deutschen jede Menge alberner Paragraphen.
Danke, Du hast dann die Intention dieses Threads verstanden... So gefällt mir das.

Es gibt da noch zwei, die ich jetzt gesehen habe:

§50 StVo:
§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

Das war anscheinend so wichtig, dass man einen eigenen Pragraphen benötigte 8O

In den hinteren Bereichen des BGB wird es auch gut, z.B. im §961 ff.:
Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

Bei der Verfolgung des Bienenschwarms darf der Eigentümer übrigens laut § 962 ungefragt fremde Grundstücke betreten und sogar fremde Wohnungen öffnen, um seinen Bienenschwarm zurückzuholen.

Also Achtung: Wenn ich demnächst bei Euch in der Bude stehe, dann suche ich meinen Bienenschwarm :D

Marty
 
§50 StVo:
§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Das war anscheinend so wichtig, dass man einen eigenen Pragraphen benötigte 8O

Ich vermute das geht einfach darauf zurück, dass es sonst keinen Ort in Deutschland gibt, wo solch eine Regelung nötig ist. Und das muss dann natürlich auch im Gesetz vermerkt werden ;)

Jugendliche dürfen übrigens außerhalb der Saison Fahrrad fahren.
Weiß nicht, ob es dafür ein Gesetz gibt, ich hatte jedenfalls ein Fahrrad :roll:
 
Hm, Du warst jetzt der Erste, der wirklich das Gesetz gelesen hat. Das verdient die Belohnung, die 1 Mio. Lose sind bei Dir.

Die Antwort ist richtig, um es zu präzisieren: In §13, Abs. 14 steht wörtlich, dass die "üblichen Gelegenheistgeschenke" ausgenommen sind von der Steuer. Damit ist Weihnachten gerettet.


Marty

:oops: ich hab das ja auch gelernt, danke für die Lose :kiss:
 
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1] 1314 II BGB: Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn


1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand;


2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
[/SIZE][/FONT]
:LOL:
 
:oops: ich hab das ja auch gelernt, danke für die Lose :kiss:
Wie jetzt, ein Profi? Das nächste Mal lasse ich nur noch Amateure zu :D

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1] 1314 II BGB: Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn

1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand.
[/SIZE][/FONT]
Meinst Du, man könnte sich da auch ein paar Jahre später drauf berufen? Das ergäbe Möglichkeiten.... :D

Marty