Cinderella87
Jägerin der Nacht
- 20 April 2006
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Wie viele Abmahnungen hast Du denn schon in Deiner Personalakte?
Sollte da noch keine sein, dann ist das eben dann ein Grund für eine Abmahnung.
Solltest Du aber schon Abmahnungen haben und man Dir wirklich ans Bein pinkeln wollen, kann man Dir da auch einen richtig fetten Strick draus drehen und Dir die Kündigung aussprechen.
ich glaub das wird nicht pauschal nach abmahnungen gezählt. wenn es ein wiederkehrender fall wäre ( in diesem fall tätigkeiten bei einer krankschreibung, die man nicht tun sollte), muß glaub ich mindestens einmal abgemahnt werden. sollte eine abmahnung vorliegen für z. Bsp. unerlaubtes surfen im netz während der arbeitszeit, dann darf diese abmahnung nicht mitgezählt werden. bin mir aber nicht 100% sicher