Krankenbesuch vom Chef

Wie viele Abmahnungen hast Du denn schon in Deiner Personalakte?

Sollte da noch keine sein, dann ist das eben dann ein Grund für eine Abmahnung.

Solltest Du aber schon Abmahnungen haben und man Dir wirklich ans Bein pinkeln wollen, kann man Dir da auch einen richtig fetten Strick draus drehen und Dir die Kündigung aussprechen.


ich glaub das wird nicht pauschal nach abmahnungen gezählt. wenn es ein wiederkehrender fall wäre ( in diesem fall tätigkeiten bei einer krankschreibung, die man nicht tun sollte), muß glaub ich mindestens einmal abgemahnt werden. sollte eine abmahnung vorliegen für z. Bsp. unerlaubtes surfen im netz während der arbeitszeit, dann darf diese abmahnung nicht mitgezählt werden. bin mir aber nicht 100% sicher
 
Hallo,

sorry das war ein eigentor. Wenn du schon erwischt wirst, dann schalte sofort dein Kopp ein ^^. Hättest doch sagen können, du hast gesehen das die im Garen lag und dus grad aufgehoben hast ;).

Gruss
 
Dass Du ausgerechnet beim Laubrechen vom Chef erwischt worden bist, ist mehr als ungünstig. Wenn Du das kannst, dann kannst Du auch wieder arbeiten gehen - zumindest würde ich das als Dein Chef denken. ;)

Es gibt Dinge, die sind absolut in Ordnung - z.B. bei schönem Wetter auf dem Balkon oder im Garten sitzen/liegen oder auch mal Einkaufen gehen. Tätigkeiten, die für den Alltag unabdingbar sind (z.B. Einkaufen, aber nicht Laubrechen :mrgreen: ) oder der Genesung nicht schaden, kann Dir keiner verbieten und dagegen kann der AG auch nichts tun.

In Deinem Fall würde ich sicherheitshalber mal einen Arbeitsrechtler (Anwalt oder Gewerkschaft) konsultieren. Auf jeden Fall solltest Du gut vorbereitet sein... vielleicht kommt ja aber auch gar nichts.

Viel Glück!

VG, Andy
 
Nein,

das reicht weder für eine Abmahnung und erst recht nicht für mehr. Bei einigen Krankheiten soll man ja z.B. auch spazieren gehen.
Man sollte aber keine Bäume im Garten fällen.

Du darfst auch einkaufen gehen. Stundenlange shoppings würde ich zwar nicht empfehlen, aber Lebensmittel einkaufen ist durchaus bei Krankheit erlaubt.
Es geht hier aber nicht um Einkaufen... Sondern schon mehr in Richtung Bäumefällen ;)

Denk doch einfach mal selbst nach. Du bist lt. deinem Artzt arbeitsunfähig und verrichtest Gartenarbeit :roll:

Gruß Aru
 
Also erstens mal seh ich das nicht gerade als Gartenarbeit, da ich erst mal wirklich nicht am Boden lag und mich nach irgendwelchen Unkraut reckte und meinen Rücken verdrehte.

2tens ist es auch eine bewegen in diesen sinne. Habt ihr schon mal langsam Laub gerecht? Wenn ja wisst ihr das kommt aus den Schultern und hat wenig mit den Rücken zu tun.

Das andere ist auch noch das ich sogesagte Bewegung (spazieren gehn ...) auch wirklich benötige und auch gemacht habe.
Laubrechen kann ich 10 min. Arbeiten muss ich 8.5 Std. Da kan ich nicht einfach aufhören und sagen -->> genug für heute.

Meine Schmerzen kommen auch nicht von Solcehn Arbeiten sondern von genau den Gegenteil. Habe immer einen schweren Waffengurt incl. Zübehör 8.5 std wenn nicht sogar 12.5 std am Körper. Und der Waffengurt leigt genau da an wo es schmerzt. Was man von einen Laubrechen nicht sagen könnte,

Zu den Abmahungen:

1. Man benötigt 3 Abmahnungen des Gleichen Grundes um gekündigt zu werden!
2. Wenn man 50 hat, und alle anderen Grundes ausgestellt worden sind hast du 50 aber immer noch deine Arbeit.
3. Habe das Arbeitsgericht angerufen: Der Typ sagte normal kein Problem , falls ich eine bekäme kann man die vor Gericht rausklagen. Normal lacht da der Großteil der Richter Darüber.

mfg
 
wenns dir doch wirklich so schlecht geht, und dein Job dir schmerzen und gesundheitliche folgen bringt, such dir nen neuen, denn so hats doch keinen zweck ;)
 
1. Man benötigt 3 Abmahnungen des Gleichen Grundes um gekündigt zu werden!

Da bist Du aber einem gewaltigen Irrtum zum Opfer gefallen ...

Es reicht eine Abmahnung und im Wiederholungsfall kann Dein Chef Dir dann kündigen.
Dazu gibt es genügend Urteile und ich habe in einigen Firmen diese Praktiken erlebt [zum Glück nicht persönlich betroffen]...

:edit: Mist ! War doch jemand schneller *g*
 
Kommt drauf an. ;) Ne zweite Abmahnung wg. der gleichen Sache kann zur Kündigung führen, bzw. dann ist keine zweite Abmahnung mehr nötig.

Zum Eingangsthread:
Ist ein Grenzfall. Wenn du z.B. nur stehend ein wenig zusammengerechet hast ist das was anderes als wenn du dich auch noch gebückt und und den Schmotter in den Komposthaufen geworfen hast.

Wir hatten mal einen ähnlichen "Fall" in der Berufsschule besprochen, ist aber schon lange her.

Aber Arbeitsrecht ist ne ganz komplizierte Sache, da würde ich eher auf Empfehlungen von Leuten hören, die sich wirklich damit auskennen.
Zumal da wirklich in ähnlichen Fällen schon ganz unterschiedlich geurteilt wurde.
Im Klamm Forum wirst du nur gut gemeintes Viertel- bis Halbwissen bekommen.
 
uebrigens bieten krankenkasse kostenguenstige gesundheitskurse an (rueckengymnastik, wassergymnastik etc). vielleicht solltest du lieber mal sowas besuchen und deiner gesundheit was gutes tun.

ich glaub das bringt mehr als sich bis zum arbeitswiederantritt gedanken zu machen ob man abgemahnt wird oder nicht. hast du nich vielleicht n bekannten in der firma der ma rumhorchen kann, ob da was gegen dich unterwegs ist.

in diesem sinne.
krankengymnastik macht spaß


c_n
 
Stimmt, die bieten das sogar teilweise kostenlos an. Ganz einfach, weil sie teure Spätfolgen vermeiden wollen. Die Barmer macht sowas z.B.
 
wenns dir doch wirklich so schlecht geht, und dein Job dir schmerzen und gesundheitliche folgen bringt, such dir nen neuen, denn so hats doch keinen zweck ;)


Bin schon auf der Suche...

Aber du weist ja wie das ist zur Zeit;)

@ cafe_noir: Werd ich demnächst auch machen. bin noch Jung und will es auch Körperlich noch bleiben*G*.
Werde mich demnächst mal an einen Orthopäden überweisen lassen.
 
1. Man benötigt 3 Abmahnungen des Gleichen Grundes um gekündigt zu werden!
Das das falsch ist, weißt Du ja nun. Und man benötigt nicht mal eine Abmahnung, man kann auch sofort gefeuert werden. Es braucht dazu nur den richtigen Anlass.
2. Wenn man 50 hat, und alle anderen Grundes ausgestellt worden sind hast du 50 aber immer noch deine Arbeit.
Ich würde vermuten, spätestens nach der dritten hast Du keine Arbeit mehr. Aber das hängt vom Arbeitgeber ab. Es gibt kein Gesetz, in welchem steht, dass ein Arbeitgeber unter solchen Gegebenheiten nicht kündigen darf.
3. Habe das Arbeitsgericht angerufen: Der Typ sagte normal kein Problem , falls ich eine bekäme kann man die vor Gericht rausklagen. Normal lacht da der Großteil der Richter Darüber.
Das war aber der Pförtner, oder?

Nochmal: Eine Abmahnung kann man nicht "wegklagen" oder "rausklagen". Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Hinweis des Arbeitgebers, dass man als Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitsvertrag verstösst und demnächst gefälligst seinen Vertrag wieder einhalten soll.

Marty
 
Marty,

so pauschal würde ich das nicht sagen. Es soll schon Fälle gegeben haben, wo Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden mußten. Das ist aber dann auch eher hypotetisch. Dann wandern die halt in andere Akten. ;)
 
Laubzusammen fegen und Laub aufheben ist ein ganz großer UNterschied , Laub fegen kannst du solange du willst, aber wenn du dich dauernt bügst um das dann in den Korb zu schmeißen , dann könnte der Arbeitgeber sagen, sie können auch arbeiten ( obwohl das quatsch ist, 8 stunden bücken oder mal 20minuten ist wohl meilenweiter unterschied)

Als was arbeitest du denn?
 
Das ist wichtig, stimmt. Beispiel: Wenn ich z.B. im Büro sitze und vom sitzen Rückenscherzen habe, was es leider viel zu oft gibt. Mein Arzt sagt mir, bewege dich. Dann kann ich auch im Garten leichte Arbeiten machen, ohne das mir mein Chef was kann.

Wenn ich aber Fliesenleger bin und Knieschmerzen habe, mein Chef erwicht mich, wie ich meine Küche neu fliese, gaaaanz schlecht. Das würde ein fristlose Kündigung begründen.

Es kommt, gerade bei solchen Fällen, immer auf den Einzelfall an. Daher dauern ja Arbeitsprozesse oft 2 Jahre bis zur Entscheidung. ;)
 
Also aus taktischen Gründen würde ich grundsätzlich (aber nicht ausnahmslos!) von einer Klage gegen den Arbeitgeber (!) abraten...

In der Praxis muß allerdings festgestellt werden, daß im Zuge von Abmahnungsprozessen ausgetragene Streitigkeiten den Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur noch vergrößern. Gerade in diesen Fällen tritt die zu erwartende Rechtsbefriedungsfunktion eines Prozesses meistens nicht ein.
Die vom Arbeitnehmer gegen die Abmahnung erhobene Klage gewinnt vielmehr ein eigenes Gewicht und wird sowohl im Betrieb wie auch im Gedächtnis des Arbeitgebers besonders registriert. Es ist deshalb taktisch klüger, sich in der Regel auf eine Gegendarstellung zu beschränken und nicht gegen eine Abmahnung zu klagen.


Quelle: https://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_79/arbeitsrecht_79.html
 
wenns dir doch wirklich so schlecht geht, und dein Job dir schmerzen und gesundheitliche folgen bringt, such dir nen neuen, denn so hats doch keinen zweck ;)

He, du bist 19. Wenn du jetzt schon wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben wirst, solltest du dir ganz dringend was überlegen. Was willst du denn in 40 Jahren machen???
Würde dir dringend empfehlen, dich mal um deinen Rücken zu kümmern, sonst endet das, hmm, arbeitslos?
 
Ja ich weis, habe schon imemr Probleme mit den Rücken, leider!

Ich bin Security... naja egal um nicht groß rumzubeschreiben ich mache Eingangskontrolle. Will sowieso weg von der Arbeit.

ich wart jetzt mal erst ab.

Danek euch allen