Komplettverbot der Benutzung von Handys, MP3-Playern etc. in meiner Schule

Aber ich denke, was wirklich bezweckt ist: Nicht zuletzt ist das ja auch Aktionismus, der bundesweit gefordert wude, um die Verbreitung von "Gewaltvideos" u.ä. per Handy bzw. das Filmen von Prügelszenen usw. zu unterbinden. Ob da das Verbot wirklich hilft, wage ich zu bezweifeln, aber ich denke, das ist der Grund dahinter.
Glaubst du wirklich, dass ein Großteil der deutschen Schüler sich die Pausen mit Gewaltvideos vertreibt? Wenn dem wirklich so ist, dann ist das ziemlich traurig und zeigt mal wieder, was für eine Macht die Presse hat.
 
Glaubst du wirklich, dass ein Großteil der deutschen Schüler sich die Pausen mit Gewaltvideos vertreibt? Wenn dem wirklich so ist, dann ist das ziemlich traurig und zeigt mal wieder, was für eine Macht die Presse hat.
Da muss ich atwo zustimmen, bei uns hat erst kaum einer ein Handy, das Videos abspielen kann.
 
Man beachte den Unterschied zwischen dem Absatz, wo ich meine Meinung mitteile und dem Absatz, in dem ich über die Ansichten der Regel-Aufsteller spekuliere ;)
 
Das ist schon richtig so. Zu meiner jüngeren zeit gab es das nicht; und der Unterricht, überhaupt der ganze Alltag wird duirch solche Sachen schon arg eingeschränkt.

Handy & Co ahben in der Schule nichts verloren, da soll gelernt werden (eine Einsicht die man erst als Ehemaliger erkennt).

Gruss,
Polli
Sehe ich ganz genauso. Ich bin auch ohne Handy und MP3 Player in der Schule aufgewachsen, mir ging es deswegen nicht schlechter.

Gruß Champ
 
Ich bin auch ohne Handy und MP3 Player in der Schule aufgewachsen, mir ging es deswegen nicht schlechter.
Es geht ja auch eher um die praktischen Gründe. ;)

Ein Handy kann in vielen Situationen sehr nützlich sein. Du kommst aus irgendwelchen Gründen später nach Hause, oder jemand muss dich von der Schule abholen... Dann rufst du einfach zu Hause an und fertig.

Wenn die moderne Technik solche Vorzüge bietet, sollte man sie auch nutzen und es sich nicht unnötig kompliziert machen.
 
omg ihr armen, armen schüler. ist schon furchtbar wenn sie einem verbieten wollen, im unterricht musik zu hören oder sms zu schreiben. da würde ich mich sofort beim kinderschutzbund beschweren, daß sie eure rechte so einschränken.

wer lesen kann ist klar im vorteil. da steht nur, daß ihr sie im unterricht nicht anhaben dürft. nichts von einem generellen mitbringverbot. aber so ist das heutzutage, man liest nur was man lesen will.


die Schule hat neben dem Bildungsauftrag noch den Erziehungsauftrag, dem sie nachkommen sollte.
wo hast du das denn her? deine eltern haben dafür zu sorgen, dich ordentlich zu erziehen. wenn sie das nicht schaffen, dann ist das deren problem. die schule ist schon genug damit beschäftigt euch was beizubringen, was bei dem einen oder anderen schon schwierig genug ist.
 
wer lesen kann ist klar im vorteil. da steht nur, daß ihr sie im unterricht nicht anhaben dürft. nichts von einem generellen mitbringverbot. aber so ist das heutzutage, man liest nur was man lesen will.

Nee, im ersten Post steht, dass man an dieser Schule auch in den Pausen keine Handys und mp3-Player benutzen darf. ;)

mitbringen heißt aber nicht gleich benutzen, birnchen hat da schon recht. Es ist nur die Benutzung untersagt, aber nicht das Mitbringen
 
wo hast du das denn her?
Aus den Gesetzen der Länder, denen die Bildungshoheit obliegt. Wenn du dich damit ein wenig auseinandersetzt, wirst du sehr schnell feststellen, dass der Erziehungsauftrag der Schulen annähernd genauso stark gewichtet ist, wie der Bildungsauftrag. Allerdings sollte das eigentlich Allgemeinwissen sein, bei uns in der Schule wurde uns das häufig genug um die Ohren gehauen.

3. Umfassender Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

3.1 Neben dem elterlichen Erziehungsrecht und der gleichzeitigen Erziehungspflicht besteht ein gleichgeordneter eigenständiger staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag, der über die Wissensvermittlung hinaus zum Ziel hat, den einzelnen Schüler zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden.

3.2 Der grundgesetzlich festgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ist entsprechend der Kulturhoheit der Länder landesrechtlich in den Verfassungen und schulgesetzlichen Regelungen unterschiedlich ausgestaltet. Trotz der Vielfalt in den Formulierungen und Akzentuierungen besteht ein Konsens in den Bildungs- und Erziehungszielen, die von der Kultusministerkonferenz (KMK-Beschluss Nr. 824 vom 25.05.1973) inhaltlich übereinstimmend in folgenden neun Punkten zusammengefasst worden sind:

"Die Schule soll

- Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln,
- zu selbständigem kritischem Urteil, eigenverantwortlichem Handeln und schöpferischer Tätigkeit befähigen,
- zu Freiheit und Demokratie erziehen,
- zu Toleranz, Achtung vor der Würde des anderen Menschen und Respekt vor anderen Überzeugungen erziehen,
- friedliche Gesinnung im Geist der Völkerverständigung wecken,
- ethische Normen sowie kulturelle und religiöse Werte verständlich machen,
- die Bereitschaft zu sozialem Handeln und zu politischer Verantwortung wecken,
- zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft befähigen,
- über die Bedingungen der Arbeitswelt orientieren."