synthpower
Primero
- 7 Juni 2006
- 404
- 27
Naja wiesbaden hat vielleicht es nicht nötig...
Hm... vielleicht, obwohl hier auch um jeden Euro (wenn nicht gar Cent) geschachert wird - vielleicht ist das auch 'ne gesetzliche Regelung in Hessen?!
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Naja wiesbaden hat vielleicht es nicht nötig...
Ich habe auch mal ne Frage![]()
Ich habe auch ein paar Fragen:
1) Wo beantrage ich eine Kleingewerbeanmeldung? Komme aus Berlin...
2) Muss ich als Kleingewerbetreibender die USt ausweisen? Bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt?
3) Wird Gewerbesteuer fällig?
4) Ab wann gilt die Anmeldung? Mit sofortiger Wirkung oder wie läuft das ab?
lG
...
4) du gibst an, ab wann die gelten soll, nur nicht rückwirkend meines Wissens nach.
Wie immer das ist keine Beratung... sondern ein Erfahrungsbericht.![]()
3) erst ab einem Gewinn von ca. 24.500€ (Ist alter wert den ich kenne)
Ja, das mit den 24.500€ Gewinn stimmt, das ist ja der Freibetrag der Einzelunternehmern gewährt wird.
Danke, das hilft mir weiter.
nein, das stimmt nicht
es sind nicht Gewinn, sondern Umsatz und es sind nicht 24.500 sondern 17.500€
nein, das stimmt nicht
es sind nicht Gewinn, sondern Umsatz und es sind nicht 24.500 sondern 17.500€
Die 17.500€ Umsatz/Wirtschaftsjahr bezieht sich lediglich darauf, ob ein Gewerbe noch als KLeingewerbe gilt oder nicht.
ich habe gerde ein Dejavue, denn genau das hatten wir schon mal glaube ich, dass du nicht gelesen hast, das es dabei um die Gewerbesteuer geht und nicht um die USt!
es gab eine Frist, in der das Gewerbe rückwirkend angemeldet werden kann ...
weiß nur nicht mehr, ob es 12 oder 24 Monate waren ..
JA im Grunde schon, nur heißt es im Gesetz, im Vorangegangenen Jahr 17.500 nicht übertiegen und im aktuell 50.000 voraussichtlich nicht überschreitet(Sofern noch aktuell, ich brauche glaube mal nen neues NWB)
bzgl. Rückwirkend, ich glaube das hängt auch vom Sachbearbeiter ab, mir hatte man gesagt das geht nicht...
Ja, das ist noch aktuell in der 2007er Ausgabe im §19UStG.
Mhh, angenommen, es würde nicht gehen, was würde das dann für mich bedeuten? Ich muss die Einkünfte ja irgendwie steuerlich erklären, nur wo dann?
such mal nach der Gewerbeordnung (oder war es Gewerbeverordnung? )
dort sollte es stehen, relativ weit vorne
was die weiteren Einnahmen angeht, diese musst du sonst in den Einkommenssteuern mit aufführen, Einnahmen aus sonstigen ... (so in der Art steht es da)
Mit Einnahmen i.S.d. §22 und 23 EStG (Sonstige Einkünfte) damit ist aber nicht der Gewinn gemeint oder? Heißt Einnahmen, alles das was ich eingenommen habe oder auch das was ich wieder investiert habe? Wenn letzteres wäre es ja an sich Umsatz, oder?
Also angenommen, ich habe für 1000€ Lose verkauft und für 800€ Lose eingekauft. Dann sind meine steuerlich zu erklärenden Einnahmen 1000€, richtig?