Kleingewerbe anmelden bei LoseSeite bzw. dienste gegen klammlose?

Ich habe auch mal ne Frage:D

Wen ich Avas für lose verkaufe dann brauche ich kein Gewerbe anmelden?

Wen ich aber die lose dann in € umwandel möchte dann muss ich Gewerbe anmelden?

Und kann ich da nicht das als Gewerbe als Nebentätichkeit anmelden?

Und muss ich das mein Arbeitgeber Melden?

Ups sind ja doch mehr als eine Frage aber ich hoffe jemand kann mir diese beantworten!! Danke
 
Ich habe auch ein paar Fragen:

1) Wo beantrage ich eine Kleingewerbeanmeldung? Komme aus Berlin...

2) Muss ich als Kleingewerbetreibender die USt ausweisen? Bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt?

3) Wird Gewerbesteuer fällig?

4) Ab wann gilt die Anmeldung? Mit sofortiger Wirkung oder wie läuft das ab?

lG
 
Also ich hab letztes Jahr mein Gewerbe für den Loseverkauf und Paidmailer etc. angemeldet. Bei mir warens allerdings 35 Euro Gebühr, die man aber als Ausgaben geltend machen kann. Ich hatte letztes Jahr durch investitionen in Lose, Projekte + Serverkosten ein Minus von ca. 1100 Euro - da ich auch arbeite konnte ich das ganze (ohne Steuerberater) bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen und hab so wiederum 550 Euro Steuern zurückgezahlt bekommen. Es hat das ausgefüllte Zusatzblatt zur Einkommenssteuer gereicht plus eine im Word verfasste Zusammenstellung mit Datum und vortlaufender Nummerirung der Ausgaben und Einnahmen mit Datum, Wert und Bezeichnung. Ebenso habe ich 3 Rechnungen geschrieben, die auch vortlaufend nummeriert wurden. Finanzamt war damit sehr zufrieden und mein Bescheid wurde in kurzer Zeit bearbeitet. Für mich war das auch alles neu und habs prima hinbekommen. Mit ein wenig Googeln und nachhaken kann man alles wesentliche herausbekommen!

@dApLaYa:
zu 1) Ich habs im Bürgerbüro meines Stadtteils gemacht
zu 2) Nein, hab ich nicht müssen, erst recht keine MwSt.
zu 3) Nein, bei Kleinstunternehmen meines Wisssens nicht
zu 4) Ich konnte den Zeitpunkt angeben, hab Rückwirkend zu meinem ersten Losekauf das Gewerbe datiert (waren 3 Monate vor Ausstellung des Gewerbes). Hat ein paar Tage gedauert, aber konnte bis dahin schon weiter fleissig meinem Gewerbe nachgehen!
 
Ich habe auch ein paar Fragen:

1) Wo beantrage ich eine Kleingewerbeanmeldung? Komme aus Berlin...

2) Muss ich als Kleingewerbetreibender die USt ausweisen? Bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt?

3) Wird Gewerbesteuer fällig?

4) Ab wann gilt die Anmeldung? Mit sofortiger Wirkung oder wie läuft das ab?

lG

1+2)
Du beantragst eine Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt (Stadtverwaltung,Gewerbeamt) ist bei uns so.

Dann meldest du das Gewerbe bei dem Finanzamt an ("Anmeldung eines Unternehmens zur Steuerlichen Erfassung" heißt das Formular meine ich, das FA weiß es aber ja ;) )

Wenn du nicht hingehst bekommst irgendwann eh zugeschickt, weil das Gewerbeamt das meldet, aber je eher du es amchst desto eher bekommst eine Steuernummer, was manchmal ewig dauert.

in diesem Formular gibst du an, dass du Kleinunternehmer nach §19 UStG sein möchtest, bzw. das du die Voraussetzungen erfüllen wirst.


Du darsft keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen, darfst keine VorSt dann ziehen.


3) erst ab einem Gewinn von ca. 24.500€ (Ist alter wert den ich kenne)

4) du gibst an, ab wann die gelten soll, nur nicht rückwirkend meines Wissens nach.

Wie immer das ist keine Beratung... sondern ein Erfahrungsbericht. ;)
 
...

4) du gibst an, ab wann die gelten soll, nur nicht rückwirkend meines Wissens nach.

Wie immer das ist keine Beratung... sondern ein Erfahrungsbericht. ;)

Ja, das mit den 24.500€ Gewinn stimmt, das ist ja der Freibetrag der Einzelunternehmern gewährt wird.
Danke, das hilft mir weiter ;).

Rückwirkend geht nicht? Das ist schlecht... :(
 
nein, das stimmt nicht

es sind nicht Gewinn, sondern Umsatz und es sind nicht 24.500 sondern 17.500€

Doch, wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb zuzüglich Hinzurechnungen nach §8 GewStG, abzüglich der Kürzungen nach §9 und der Abrundung auf volle 100€ bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften den Betrag von 24.500€ nicht übersteigt, wird keine GewSt fällig, da dieser Betrag um den Freibetrag i.H.v. 24.500€, max. um den vorher ausgerechneten Betrag, nach §11(1)Nr.1 GewStG gekürzt wird und somit letztendlich ein Steuermessbetrag von 0 rauskommt.

Die 17.500€ Umsatz/Wirtschaftsjahr bezieht sich lediglich darauf, ob ein Gewerbe noch als KLeingewerbe gilt oder nicht.

Aber das hilft mir auch alles nicht weiter...
 
sorry, hatte mich verlesen, war bei Kleingewerbe

klar, Steuerfreibetrag bei der Gewerbesteuer, das ist was anderes ...

hatte Punkt 3 oben überlesen
 
nein, das stimmt nicht

es sind nicht Gewinn, sondern Umsatz und es sind nicht 24.500 sondern 17.500€

ich habe gerde ein Dejavue, denn genau das hatten wir schon mal glaube ich, dass du nicht gelesen hast, das es dabei um die Gewerbesteuer geht und nicht um die USt!

daplaya hat ja nochmal die Kürzungen und Hinzurechungen mit gepostet...
 
Ok, das wäre ja geklärt. Aber darum ging es mir eigentlich gar nicht, mir gehts darum:

Eine Anmeldung zum Kleinunternehmen mit rückwirkender Wirkung geht also nicht?
Falls ja, was mache ich denn dann mit dem bisherigen Umsatz? Wie muss ich den ausweisen?

Lerne zwar grad für die Steuerprüfung morgen, allerdings geht es da nicht um Kleinunternehmen, sondern nur um die Gewerbe kraft Rechtsform bzw. Personengesellschaften...
 
es gab eine Frist, in der das Gewerbe rückwirkend angemeldet werden kann ...

weiß nur nicht mehr, ob es 12 oder 24 Monate waren ..

ich habe gerde ein Dejavue, denn genau das hatten wir schon mal glaube ich, dass du nicht gelesen hast, das es dabei um die Gewerbesteuer geht und nicht um die USt!


ja, das passiert meistens dann, wenn ein ganzer Thread sich um eben das Kleinunternehmen dreht, und plötzlich dann einer aus heiterem Himmel die Gewerbesteuer aufbringt, denn die ist für einen Kleinunternehmer dann ja eh ohne Belang, weil, mit max 17.500€ Umsatz wird er den Freibetrag nicht erreichen *g*
 
JA im Grunde schon, nur heißt es im Gesetz, im Vorangegangenen Jahr 17.500 nicht übertiegen und im aktuell 50.000 voraussichtlich nicht überschreitet ;) (Sofern noch aktuell, ich brauche glaube mal nen neues NWB)

bzgl. Rückwirkend, ich glaube das hängt auch vom Sachbearbeiter ab, mir hatte man gesagt das geht nicht...
 
JA im Grunde schon, nur heißt es im Gesetz, im Vorangegangenen Jahr 17.500 nicht übertiegen und im aktuell 50.000 voraussichtlich nicht überschreitet ;) (Sofern noch aktuell, ich brauche glaube mal nen neues NWB)

bzgl. Rückwirkend, ich glaube das hängt auch vom Sachbearbeiter ab, mir hatte man gesagt das geht nicht...

Ja, das ist noch aktuell in der 2007er Ausgabe im §19UStG.

Mhh, angenommen, es würde nicht gehen, was würde das dann für mich bedeuten? Ich muss die Einkünfte ja irgendwie steuerlich erklären, nur wo dann?
 
Ja, das ist noch aktuell in der 2007er Ausgabe im §19UStG.

Mhh, angenommen, es würde nicht gehen, was würde das dann für mich bedeuten? Ich muss die Einkünfte ja irgendwie steuerlich erklären, nur wo dann?

such mal nach der Gewerbeordnung (oder war es Gewerbeverordnung? )

dort sollte es stehen, relativ weit vorne

was die weiteren Einnahmen angeht, diese musst du sonst in den Einkommenssteuern mit aufführen, Einnahmen aus sonstigen ... (so in der Art steht es da)
 
such mal nach der Gewerbeordnung (oder war es Gewerbeverordnung? )

dort sollte es stehen, relativ weit vorne

was die weiteren Einnahmen angeht, diese musst du sonst in den Einkommenssteuern mit aufführen, Einnahmen aus sonstigen ... (so in der Art steht es da)

Die ist ja wieder endlos lang diese Gewerbeordnung, weiß auch ehrlich gesagt nicht nach was ich da wo genau suchen muss, naja...

Mit Einnahmen i.S.d. §22 und 23 EStG (Sonstige Einkünfte) damit ist aber nicht der Gewinn gemeint oder? Heißt Einnahmen, alles das was ich eingenommen habe oder auch das was ich wieder investiert habe? Wenn letzteres wäre es ja an sich Umsatz, oder?

Also angenommen, ich habe für 1000€ Lose verkauft und für 800€ Lose eingekauft. Dann sind meine steuerlich zu erklärenden Einnahmen 1000€, richtig?

lG
 
Mit Einnahmen i.S.d. §22 und 23 EStG (Sonstige Einkünfte) damit ist aber nicht der Gewinn gemeint oder? Heißt Einnahmen, alles das was ich eingenommen habe oder auch das was ich wieder investiert habe? Wenn letzteres wäre es ja an sich Umsatz, oder?

Also angenommen, ich habe für 1000€ Lose verkauft und für 800€ Lose eingekauft. Dann sind meine steuerlich zu erklärenden Einnahmen 1000€, richtig?

dein Umsatz: 1000€ (wäre zB wichtig für Umsatzsteuer)
deine Ausgaben: 800€
dein Einkommen aus dem Losehandel: 200€

diese 200€ wären dann bei der Einkommenssteuer als Einkommen anzugeben ...

Einkommen ist alles das, was am Ende nach Aufrechnung aller Faktoren übrigbleibt

und das, was nach Abzug der Einkommenssteuer dann bleibt, das ist dann letztendlich dein Gewinn *g*