Also das ich bei regelmäßigen Einnahmen ein Gewerbe anmelden und meinen Umsatz/Gewinn angeben und ggf. versteuern muss, sollte jedem klar sein.Auch wenn es ein Widerspruch in sich selbst ist, so handelt es sich im Endeffekt nicht um ein kommerzielles Projekt.
Die Einnahmen entstehen an einer anderen Stelle, nämlich beim Verkauf der Lose. Dies stellt ein Gewerbe dar und muss dementsprechend angemeldet sein (§15 ESTG).
Aber es geht ja um die Glücksspielgeschichte...
Und übertragen kann ich ja auch nicht (legal) eine Spielbank aufmachen, bei der nur mit absolut wertlosen Plastikchips gespielt wird, die ich nebenan für Echtgeld verkaufe. Auch dann nicht, wenn ich behaupte mit den Verkäufen nur meine Kosten zu decken.
Gruß Aru
