Klammlose

DavidF1980

Well-known member
ID: 331384
L
13 Oktober 2008
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Hallo,

für eine Gewerbeanmeldung suche ich eine genaue Definition von Klammlosen. Gibt es die irgendwo auf Klamm.de oder einer Unterseite? Habe leider nichts gefunden.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich was das Gewerbeamt von dir wissen will. Mit "Losen" wirst du unter Garantie nichts auf der Gewerbeanmeldung schreiben müssen. Das wär ja fast so als müsse man hinschreiben das man mit Yen hantiert oder Sloti oder sont ner Währung.

Davon abgesehen fragt dich kein Schwein was auf deiner Gewerbeanmeldung steht. Da kann drauf stehen "Wursthandel" und dennoch kannste in der Metro ne Palette Kaffemaschinen kaufen.

Und ein Shop der rein losebasiert ist ist so oder so nicht Gewerbepflichtig.
 
Du darfst bei der Gewerbeanmeldung nichts von "Losen" sagen/schreiben da klickt bei den Leuten ein Schalter um und die glauben an irgendeine Art Glücksspiel oder Jahrmarktbude :ugly:

Nenn es Bonuspunkte einer Webseite mit dem Namen "Klammlose".
 
Shop mit Losen hin oder her. Es besteht eine Gewinnerzielungsabsicht! Also wird ein Gewerbe benötigt. Letztendlich werden die erwirtschafteten Lose doch in Euros umgewandelt:D

Bei den Aufwand den ich jetzt habe war es sicherlich ein Fehler so ins Detail zu gehen. Da gebe ich dir Recht.
 
Du weckst da schlefende Hunde sag ich dir.

Und wie mein Vorredner schon sagte, die verstehen das eh nicht (und das is auch gut so).

Schreib auf die Gewerbeanmeldung "ecommerce" oder "online-handel" und wenn die dann den Bereich wissen wollen schreibst du "alles".

Das ist absolut zulässig !

Habe das zufällig grad letzte Woche erst beim Gewerbeamt erfragt, weil auch ich demnächst eins anmelde und wissen wollte wie das mit den Begrifflichkeiten ist die man verwenden kann.

Kein Wort von Losen auf der Gewerbeanmeldung, kanns nu rnochmal sagen.

Und "jetzt is es eh zu spät" is unsinn. Du kannst jederzeit deine Meinung ändern und das hinschreiben was du willst, die können dich nicht dazu zwingen irgendwas dahin zu schreiben was du nicht willst und selbst wenn schon was da steh tkann man da snachträglich immer ändenr lassen.

Also geh aufs Amt, trag e-commerce ein und wenn ihnen der Begrif zu abgedreht ist dann wie gesagt "online-handel" und wenn sie fragen "womit" sagst du "in allen Bereichen" das müssen sie so akzeptieren.