Hi, ich hab es mir lange überlegt, ob ich meinen Senf dazu gebe, weil Du ja recht hast.Wir haben auf Klamm nämlich eine Ausnahmesituation. Der Verzug in Klamm-Losen setzt sicherlich mit dem Ablauf der Leihe ein, wenn es datiert ist.
War von das makro ausdrücklich als allgemeine Frage gestellt, daher habe ich auch allgemein geantwortet.
hatte das ja zuvor schon mal geschrieben:ABER: Ich fordere ja durch die Umrechnung in € einen Ersatzanspruch (vgl. § 285 BGB) und einen Wiederbeschaffungswert und somit einen Schaden ein. Zuzüglich verlange ich Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 BGB ! Ich denke, dass es zur Wahrung des Rechtsschutzbedürfnisses des Schuldners bedarf, wenn er über die Ersatzleistung und den Wiederbeschaffungswert in € in Verzug gesetzt wird.
Bisher war er ja nur in Klamm-Losen in Verzug![]()
Wird ein Darlehen nicht zurückgezahlt, so kann der Darlehensgeber nach Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Richtig, das nennt man dann UnmöglichkeitIch stelle hier nochmal die provokante Frage: Was macht ihr eigentlich, wenn Lukas seine Server morgen abschaltet?
Dann gibt es keine Klamm-Lose mehr, oder sehe ich das falsch?
Und das gilt nicht nur für Klamm-Lose.
Alle meine rechtlichen Auffassungen beruhen eigentlich auf diesem Umstand.

Armer Lukas, nicht das der am Ende noch im Schuldturm landetDenn selbst wenn ich wollte, könnte ich doch Lukas nicht zwingen mir (gegen Geld) Klammlose zu überweisen, mit denen ich eine etwaige Forderung begleichen kann.
Baffi
Wieso willst du Lukas zwingen dir Klammlose zu überweisen?
Niemand will Klammlose vollstrecken. Es geht um Schadensersatz statt der Leistung und der lässt sich vorzüglich vollstrecken.
Das tut echt weh!