Klammlose einklagbar?

Hi, ich hab es mir lange überlegt, ob ich meinen Senf dazu gebe, weil Du ja recht hast.Wir haben auf Klamm nämlich eine Ausnahmesituation. Der Verzug in Klamm-Losen setzt sicherlich mit dem Ablauf der Leihe ein, wenn es datiert ist.

War von das makro ausdrücklich als allgemeine Frage gestellt, daher habe ich auch allgemein geantwortet.;)
ABER: Ich fordere ja durch die Umrechnung in € einen Ersatzanspruch (vgl. § 285 BGB) und einen Wiederbeschaffungswert und somit einen Schaden ein. Zuzüglich verlange ich Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 BGB ! Ich denke, dass es zur Wahrung des Rechtsschutzbedürfnisses des Schuldners bedarf, wenn er über die Ersatzleistung und den Wiederbeschaffungswert in € in Verzug gesetzt wird.
Bisher war er ja nur in Klamm-Losen in Verzug ;)
hatte das ja zuvor schon mal geschrieben:
Wird ein Darlehen nicht zurückgezahlt, so kann der Darlehensgeber nach Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Ich stelle hier nochmal die provokante Frage: Was macht ihr eigentlich, wenn Lukas seine Server morgen abschaltet?
Dann gibt es keine Klamm-Lose mehr, oder sehe ich das falsch?
Richtig, das nennt man dann Unmöglichkeit;)
Und das gilt nicht nur für Klamm-Lose.

Alle meine rechtlichen Auffassungen beruhen eigentlich auf diesem Umstand.
:think::think:

Denn selbst wenn ich wollte, könnte ich doch Lukas nicht zwingen mir (gegen Geld) Klammlose zu überweisen, mit denen ich eine etwaige Forderung begleichen kann.
Baffi
Armer Lukas, nicht das der am Ende noch im Schuldturm landet:mrgreen:
Wieso willst du Lukas zwingen dir Klammlose zu überweisen?
Niemand will Klammlose vollstrecken. Es geht um Schadensersatz statt der Leistung und der lässt sich vorzüglich vollstrecken.
 
Heute habe ich Post bekommen von der Staatsanwaltschaft, da hatte mir jemand einen gefakten Perso untergeschoben!

Sorry, Toni, für die Verbesserung:

Der BPA war nicht gefaket, nur das Ablaufdatum! Da kann man mal sehen, wie teuer so ein wenig Asche sein kann, wenn man die an die richtige Stelle auf dem Foto/Scan des BPA platziert und damit eine Leistung erschleicht. Mit den 300.-€ hätte man eine Menge an Losen kaufen können anstatt sich welche mit einem solchen Fake zu erschleichen. Und dann noch als Leihe, welche nach Überziehung mit 5.-€/Mio vollsteckt worden wäre :ugly: Das tut echt weh!

baffi schrieb:
Und hier liegt Euer Problem! Denn wie bereits angedeutet sind Lose keine Sachen. Sie sind auch keine Rechte, da Lukas nicht gezwungen werden kann Euch welche zuzuteilen. (Ich meine sogar, dass er es kategorisch ablehnt Lose zu verkaufen). Streng genommen erlangt ihr weder Besitz noch Eigentum an den Losen, da sich diese ja jederzeit in der Verfügungsgewalt von Lukas befinden. Macht er den Rechner aus, sind die Lose futsch!

Nein, es gibt kein Problem! Klamm-Lose haben einen bewiesenen Gegenwert in €! Auch wenn Lukas alle seine Dienste aufgibt, werden sie weiterhin handelbar und vollstreckbar sein!

baffi schrieb:
Also wenn wir hier nicht im Bereich des Wuchers sind, dann weiß ich es nicht.

Definiere mir mal den Straftatbestand des Wuchers! Und dann lege den mal auseinander! Du liegst völlig falsch! Garantiert!

baffi schrieb:
Oder gilt das nur für die "renitenten" Schuldner, denen Du einen Mahnbescheid schicken musst? Im Grunde wird doch dann der gutgläubige und "stille" User abgezockt. (Zitat: "Weil wir unsere Zinsen nicht geltend machen konnten, haben wir eben den Umrechnungskurs angepasst"). Klar. Weil das mit den Zinsen sofort auffiel, der Umrechnungskurs aber erst in einem streitigen Verfahren geprüft würde!

Ich sage Dir ganz ehrlich, dass Du einen Anfängerfehler machst! Du liest nur das, was Deine Meinung bestätigt und schlachtest Aussagen aus, die unsere Anfängerfehler beseitigt haben! Wir haben Anfängerfehler gemacht und sie beseitigt! Und dieses konsequent.
Denn:
NEIN! Im Umrechnungskurs sind alle Unkosten enthalten! Es wird nur der Grundwert x Umrechnungswert vollstreckt. Dabei wird keiner benachteiligt. Wo siehst Du die Benachteiligung? Völliger Quatsch!
 
Muss mal den Thread aus dem Keller holen, weil es gerade aktuell ist.

1.Hatte lange nicht die Gelegenheit mit Toni zu sprechen. Habe heute erfahren, dass mittlerweile zwei Schuldner aufgrund der Schulden bei Losetoni die eidesstattliche Versicherung (EV/Offenbarungseid) geleistet haben.

Ich habe in allen Vollstreckungsangelegenheiten wegen Loseschulden immer gehofft, dass die Schuldner zumindest versuchen, eine vertretbare Ratenzahlung zu vereinbaren. Wie weit muss man fallen, dass man deswegen für die nächsten 30 Jahre einen Schatten hinter sich trägt und keinerlei Leumund in Finanzangelegenheiten mehr hat?

Aber zumindest diesen beiden Usern sollte jetzt aufgegangen sein, dass Klamm-Lose kein Spielgeld sind.

Traurig! Sehr traurig!

2.Bekomme ich immer wieder folgenden Spruch zu hören oder lesen:
anonymus schrieb:
ich würd mal eher sagen das der kläger beweisen muss das eines der sachen nicht zutrifft. noch sind wir in deutschland und nicht in amiland! hier muss es dem angeklagten bewiesen werden.

Aber wer ist hier der Angeklagte und wer der Kläger. Ein zivilrechtliches Mahnverfahren ist keine Klage. Der Gläubiger muss nichts beweisen. Er hat einen rechtsgültigen Vertrag in der Hand und kann deshalb über das Mahnverfahren seine gerechtfertigte Forderung vollstrecken. Erst wenn der Schuldner seine Schuld bezweifelt, kommt es zur s.g. Pfändungsgegenklage. Dann ist der Schuldner der Kläger und der Gläubiger der Angeklagte. Nach dieser Theorie und in der Praxis muss somit tatsächlich der Kläger die Schuld des Angeklagten beweisen. Nur, dass sich nach dieser Theorie der Schuldner als Angeklagter fühlt, obwohl der Gläubiger im Nachteil ist.

Ich denke, dass das die Fronten zum Threadthema nochmals klärt ;)