Klage gegen Händler?

doubleXL

Active member
26 August 2006
32
1
Hallo Leute,

ich bin bezüglich meines Anliegens ein wenig ratlos über die weitere Vorgehensweise und hoffe deshalb auf Hilfe durch euch!

Der Fall ist wie folgt:

Vor einiger Zeit habe ich bei einem Internet-Shop ein Windows XP SP2 gekauft. Per Nachnahme habe ich diesen Artikel dann erhalten und kurz darauf installiert. Einige Zeit nach der Installation stellte ich fest, dass es sich nicht um ein SP2 sondern nur um ein SP1 handelte.

Da ich bereits alle für mich notwendigen Programme etc. auf dem PC installiert habe (was, jeder weiss es, mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist) sehe ich von dem Zurücksenden des Artikels ab. Deshalb habe ich im E-Mail Verkehr mit dem Händler auf einen Preisnachlass gemäß § 441 BGB bestanden, welchen ich in Höhe von 10 Euro angerechnet habe. Der Download des SP2 mit ISDN dauert ca. 10 Stunden. Bei der Telekom kostet die Minute 1,59 Cent. ( => Download-Kosten ca. 10 Euro).

Als Antwort erhielt ich eine E-Mail á la "Ich solle mich einmal nicht so anstellen - woanders würde das XP ja auch viel mehr kosten!. Eine mögliche mangelhafte Lieferung wurde eingeräumt. Aus diesem Grund wurde in meiner Folgemail meine Wortart auch direkter und fordernder. (da ich selbst im Einzelhandel tätig bin, sehe ich es nicht ein, mich derart abfertigen zu lassen) Im Rahmen dessen habe ich eine Nachfrist gesetzt, innerhalb welcher die für mich durch mangelhafte Lieferung entstandenen Kosten bitte zu begleichen sind.

Soeben habe ich dann einen bösen Anruf von der Vertriebsleitung der Firma erhalten, in welchem er sich mir gegenüber absolut unsachlich, unhöflich und einschüchternd verhalten hat. Während des Gesrpächs (bei welchem ich andauernd unterbrochen wurde) kam ich mir vor, als hätte ich die Vertragsbedingungen nicht erfüllt - Fakt ist, dass ich bezahlt habe und somit Anspruch auf die mir versprochene Ware habe.

Bezüglich meiner Forderung auf Preisnachlass wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Internet-Versandhaus bestimmt, was nun geschieht. Die Rechte des Verkäufers ständen über denen des Käufers. Somit versuchte die Vertriebsleitung mich zum Zurückschicken der Ware zu nötigen.

Ebenfalls teilte die Vertriebsleitung mir mit, dass ich im Falle der Zuwiderhandlung mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen hätte. Man würde eisehnhart gegen mich vorgehen.

Da das Telefon-Gespräch aufgrund von Verbindungsstörungen unterbrochen wurde, erhielt ich nun eine weitere E-Mail von der Vertriebsleitung. Auch in dieser werde ich freundlich daran erinnert, dass eine Klage gegen mich wegen unfreundlicher E-Mails (Drohungen) eingereicht wird, wenn ich nicht tue, was gesagt wird.

Meine Rechtsschutz sollte ab Mitte dieser Woche gültig sein - aber vielleicht gibt es ja Experten unter euch, welche mir hier Tipps geben können.

Wofür gibt es Rechte des Kunden, wenn dieser sich so behandeln lassen muss?

Greetz

Olli
 
Also auf diese Einschüchterungstaktik würde ich nicht reagieren, wenn dann kannst du die verklagen, nicht andersherum! Sie haben dir mangelhafte Ware geschickt und du kannst Nachbesserung oder Preisnachlass fordern, der Verkäufer nicht, wäre ja auch noch schöner. Verklagen werden die dich nie, wo hätten die da auch Chancen?...Das ist nur um dich einzuschüchtern.
Kann dir gerne das SP 2 auf CD brennen und schicken, falls du es noch nicht heruntergeladen hast.
 
Hast du wirklich nur ISDN ? Keine Flat ?

Wenn du wirklich kosten in Höhe von 10 € hast würd ich mir vielleicht überlegen in einer Computerzeitschrift einfach ein neueres Servicepack gleich mit zu erhalten. Das ist wohl aktuell und kostet weniger.

Ansonsten frag ich mich welchen Sinn das ganze hat, wenn das Angebot wirklich besser ist als wo anders, rechnet sich doch der Aufwand garnicht ?
 
Hab' ihm ja schon angeboten das zu schicken, kostet ja auch nicht viel, ~2€ :) Aber der Händler ist echt mies, wenn der das nicht nachbessert würde ich den verklagen, gewonnen haste eigentlich schon vor der Verhandlung ;)
 
Naja aber eine forderung von 10€ für ein Servicepack , welches es überall Gratis gibt finde ich auch "unverschämt" auf den ersten Blick. Es sei denn man hat wirklich kosten dadurch, aber die wären sicherlich geringer. Naja ich erlaube mir ungern ein urteil über eine Seite ohne nicht beide zu kennen :) Sicherlich sollte aber ein Verkäufer ruhig bleiben können *ggg*
 
also

rein rechtlich hat der verkäufer zunächst mal die wahl auf nachbesserung
hier also das erneute versenden der korrekten ware

dazu hat er aber auch das recht, vorab zur prüfung die vermeindlich defekte ware zurückgeliefert zu bekommen, diesem musst du als käufer entsprechend nachkommen, sendest du die ware nicht zuück, braucht er auch keine weitere aktion seinerseits einleiten, dann hast du pech

auch verhält es sich immer bei digitalen medien im fernabsatz so, dass nach dem öffnen jeglicher umtausch ausgeschlossen ist, außer, die ware ist fehlerhaft
und das es das SP1 ist, hätte man da sicherlich mit einem blick auf das label der cd feststellen können, oder?

nun hast du hier also zwei gründe, warum der verkäufer hier deine forderungen nicht erfüllen braucht, beide kannst du entgegnen

1. war auf der cd die enthaltene oder die bestellte version aufgedruckt?

wenn die enthaltene, hast du pech
wenn die bestellte, und die enthaltene entspricht dem nicht, tritt eh die mängelhaftung des verkäufers in kraft

2. musst du die entsprechende software zurückschicken, davor braucht der verkäufer nichts zu unternehmen
 
Danke witti, auf deinen Beitrag hatte ich gewartet, kenne mich da leider ja nicht ganz so aus, wieder etwas schlauer :) Trotzdem sind die Geschäftsgebarden des Verkäufers alles andere als ok :-?
 
Danke witti, auf deinen Beitrag hatte ich gewartet, kenne mich da leider ja nicht ganz so aus, wieder etwas schlauer :) Trotzdem sind die Geschäftsgebarden des Verkäufers alles andere als ok :-?


naja, rein rechtlich hat der verkäufer ja nunmal recht
auch will ich mich nun nicht auf ok oder nicht ok im ausdruck festlegen, da ich nicht die mails beider seiten kenne und nicht das gebahren beider seiten im gespräch, denn der ton macht bekanntlich die musik

wenn mir ein kunde mit einer reklamation direkt blöd kommt, anstelle sachlich zu bleiben, kann es passieren, dass er ganz schnell merken muss, dass er verbal unterlegen sein wird..

es ist also immer ein geben und nehmen
mal gibst du auf, mal nehme ich mir das recht dich aufzugeben *g*
 
ok, wieder was gelernt! ;-)

Aber erkläre mir nun die folgende rechtliche Seite:

Angenommen, ich schicke nix zurück und verzichte stillschweigend auf jegliche Ausbesserung mit der Absicht auch in Zukunft keine Ansprüche zu stellen - dann wäre der Kaufvertrag doch immer noch rechtens, oder? Der Händler könnte mich nicht belangen, weil ich seiner Bitte, die Ware zurückzuschicken nicht nachgekommen bin, oder?

Wenn ich ehrlich bin, habe ich keine Lust die Sache auszudiskutieren. Und um ehrlich zu sein, ist mir dafür meine Zeit auch zu wertvoll. Hauptgrund ist auch, dass ich eine vergleichbare Situation am Telefon nicht erneut erleben möchte. Ich bin zwar selbst im Handel täglich mit Kunden im Kontakt - aber sowas ist mir persönlich noch nicht widerfahren. Egal wie ein Kunde etwas reklamiert - unter allen Händlern sollte der alte Grundsatz: "Der Kunde ist König" bekannt sein. Und bei jemandem, der für 200 Euro Ware kauft, sollte man eine Kulanz von 5% in einem Streitfall verkraften können.

Der Händler hat in meinen Augen vielleicht dem Recht entsprechend handeln wollen, aber wo soll das enden, wenn die Kunden damit vergrault werden? ;-)

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

Greetz

Olli
 
der händler kann dich für nichts belangen, was den kaufvertrag angeht

er kann dich maximal belangen, wenn deine mails oder das telefonat beleidigend waren, das ist aber eine andere schiene, die hat nichts mit dem kaufvertrag selber zu tun

wenn du auf deine reklamation verzichtest und nichts einschickst, bekommst du eben keine rückerstattung und er hat keinen grund, dich zu einer aktion zu zwingen

ps.. wenn es wirklich das falsche war, dann kannst du es zurückschicken und eine komplette rückzahlung verlangen, da der wert, wenn ich dich richtig verstanden habe, zudem noch über 40€ lag, sind die portokosten für die rücksendung auch von ihm zu tragen
(ok, an dieser stelle schlagen mich nun alle händler, weil ich als händler noch kundenfreundlich bin *g*)
 
[............]
(ok, an dieser stelle schlagen mich nun alle händler, weil ich als händler noch kundenfreundlich bin *g*)

Nein :- !
Wenn "er" via Foto o.ä. mir es zeigen konnte hat mir es gelangt;)
Die "B-Ware" konnter "er" dann behalten oder weg werfen.

Ich habe , wenn ich "Mist" versendet habe immer alles im Interesse des Kunden abgewickelt.

Wenn "er" mir per Mail/Telefon "dumm" gekommen ist, habe ich "Ihn" zappeln lassen ;).
Und dennnoch alles bereinigt.
Auch ich habe die Ansicht "Der Kunde Ist König" >.<
 
Nochmals danke für die Hilfe! Wenn ich nicht so faul wäre, würde ich mein Recht nun auskosten - nur aus Prinzip um den Umsatz des Händlers zu mindern - denn (insbesondere da ich selbst Händler bin) ein solches Verhalten muss bestraft werden (und wenn nicht mit Gesetzen, dann halt durch kaufrücktritt). Aber da ich den Laptop auch beruflich nutze, sind zig Programme drauf, ganz zu schweigen die Einstellungen. Aus diesem Grund sehe ich von jeglicher weiterer Handlung ab - einer muss ja nachgeben! ;-)

Und schon habe ich ein anderes Rechts-Problem:

Habe was bei Ebay gekauft bei einem professionellen Händler (PowerSeller). Bei dem Hardware-Teil für den PC ist eine Software Bestandteil (Umfang) der Auktion. Diese funktioniert allerdings partu nicht. In der Auktionsbeschreibung sind keine Systemvorraussetzungen angegeben - mein PC (Athlon 3000+, 512 MB DDR, 256 MB DDR Grafik, Windows XP) sollte allerdings die Systemvorraussetzungen (von meinem Wissensstand aus) durchaus erfüllen.

Die Hardware habe ich eingebaut, die Treiber erfolgreich installiert. Die Software habe ich ebenfalls installiert (auch mehrfach wieder gelöscht und neu installiert um den Fehler zu finden) allerdings kriege ich beim Starten der Software nur Fehlermeldungen. Der Hersteller der Software gibt hierzu keine Infos an - der Ebay-Händler sagt "leider kann ich Ihnen nicht helfen".

Vielleicht sehe ich derzeit ja nur Verschw´örungen überall auf mich zukommen, weil ich im Rahmen meines BWL-Studiums nun auch Recht als Fach habe - aber dennoch kommt mir das alles was komisch vor.

Wie muss ich nun also vorgehen, um alles richtig zu machen, und am Ende eine funktionierende Hard- und Software zu haben?!?

Vielen Dank!

Greetz

Olli
 
Poste dein Problem genau im computerthread :) Am besten mit angaben darüber welche HArdware du gekauft hast und wie die Software heißt.

Das prob bei computern ist aber, das nicht alle Probleme lösbar sind, es kann passieren das 1 spiel zum beispiel auf 2 komplett identischen rechnern einmal läuft und einmal nicht. Manchmal hat man sich irgendwas total verstellt im system :)
 
rein rechtlich hat der verkäufer zunächst mal die wahl auf nachbesserung
hier also das erneute versenden der korrekten ware
Also lt §437 BGB entscheidet der Käufer, was er will.
Aber dafür hat wenigstens der Verkäufer die gesamten Aufwendungen (also auch Transportkosten) zu tragen. Die 40€-Grenze gilt im Fernabsatz nämlich nur bei Widerruf bzw. Rücktritt. Für die gesamte Sachmängelhaftung (Nacherfüllung) greift der §439 BGB. Und somit hätte der Verkäufer gezahlt.
Bei solchen Sachen sollte man aber bei dem Anbieter nochmal in die AGB schauen, ob das einfach unfrei zurückgeschickt werden darf, oder ob man eien "Versandmarke" vom Anbieter zugeschickt bekommt.

Die Rechtschutzversicherung wird übrigens nicht zahlen, da der Fall vor der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ist.

Wie muss ich nun also vorgehen, um alles richtig zu machen, und am Ende eine funktionierende Hard- und Software zu haben?!?
Wenn dir im PC-Forum niemand helfen kann, mach halt Gebrauch vom Widerrufsrecht und schicke dann das Teil zurück. Und dann such dir lieber einen Händler bei dir um die Ecke, der dir das Ding in deinen Rechner einbaut (auch wenn es 10€ mehr kostet).

anddie
 
Und nun weiss ich nicht was ich glauben darf:

Habe ich das Recht als Käufer zu entscheiden ob ich neue Ware oder Nachbesserung will, oder muss eine Reihenfolge eingehalten werden.

Hatte mir schon vor dem Post die §§ angesehen, insbesondere den § 437 (2) mit Rücksicht auf § 441 (Minderung) woraus für mich die Logik entsteht, dass der Kunde auf eine Minderung bestehen kann. (das diese Minderung auf VB besteht, ist klar)

Also? *lol*

Greetz

Olli
 
anndie hat recht, da es hier ein sachmangel ist
ist leider mal wieder seit meiner ausbildung geändert worden, vorher hatte der verkäufer das recht, zunächat auf eine nachbesserung oder neulieferung

aber das hat sich scheinbar schon wieder geändert

allerdings ist es in deinem fall imer noch offen, weil du es nicht beantwortet hast, ob es bereits ohne öffnen der packung ersichtlich war, nämlich durch aufdruck
wenn ja, dann hast du eh schon das problem, dass bei digitalen medien immer nur ein rücktritt in versiegeltem zustand möglich ist (sofern es eben auf der packung ersichtlich war)
 
Habe ich das Recht als Käufer zu entscheiden ob ich neue Ware oder Nachbesserung will, oder muss eine Reihenfolge eingehalten werden.
Also der §437 gibt erstmal die Reihenfolge an.
Zuerst Nacherfüllung. Die steht im §439. Dort hat der Käufer die Wahl, ob er die Beseitigung des Mangels (normalerweise Reparatur, hier wohl eher das Liefern einer CD mit SP2) oder ob er lieber die Lieferung einer mangelfreien Sache (also eine XP-CD inkl. SP2. Gem. Abs. 3 darf der Verkäufer aber daran rummosern, was du gerne hättest. Wenn er sich allerdings entscheidet, dir eine neue XP-CD zu schicken, musst du lt. Abs. 4 nicht unbedingt vorher deine CD hinschicken. Wobei in einen Laden nimmst die kaputte Sache ja auch mit, dass der Verkäufer sich das anschauen kann. Wirst also da nicht unbedingt drumherumkommen.

Wenn die Nacherfüllung mißlingt (z.B. Reparatur klappt nicht oder neues Produkt würde ewig bis zur Lieferung brauchen), dann kannste vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen.

Schlußendlich, wenn das Ganze auch noch wirklich ewig dauert, kannste auch noch Schadenersatz verlangen. Wobei man als Privatperson es meist sehr schwer hat, da irgendeinen Schaden zu beziffern.

Das Problem an den ganzen Paragraphen ist die Tatsache, dass sie sich wahnsinnig schwer auf digitale Sachen übertragen lassen.

[edit] zu einer Aussage von witti hätte ich mal noch ne Frage
2. musst du die entsprechende software zurückschicken, davor braucht der verkäufer nichts zu unternehmen
Hierfür hätte ich gerne mal nen Paragraphen.

Das andere Problem hat sich beim Lesen des 312d Abs. 4 erledigt.

anddie
 
Das Problem an den ganzen Paragraphen ist die Tatsache, dass sie sich wahnsinnig schwer auf digitale Sachen übertragen lassen.


sowohl im einzelhandel als auch im versandhandel gibt es den grundsatz, und der ist wohl irgendwann mal durch urteile gestützt worden, dass sämtliche digitela median, also cds, dvds, kassetten, immer nur dann umtauschfähig sind, wenn wirklich mangelhaft oder eben versiegelt