Hallo Leute,
ich bin bezüglich meines Anliegens ein wenig ratlos über die weitere Vorgehensweise und hoffe deshalb auf Hilfe durch euch!
Der Fall ist wie folgt:
Vor einiger Zeit habe ich bei einem Internet-Shop ein Windows XP SP2 gekauft. Per Nachnahme habe ich diesen Artikel dann erhalten und kurz darauf installiert. Einige Zeit nach der Installation stellte ich fest, dass es sich nicht um ein SP2 sondern nur um ein SP1 handelte.
Da ich bereits alle für mich notwendigen Programme etc. auf dem PC installiert habe (was, jeder weiss es, mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist) sehe ich von dem Zurücksenden des Artikels ab. Deshalb habe ich im E-Mail Verkehr mit dem Händler auf einen Preisnachlass gemäß § 441 BGB bestanden, welchen ich in Höhe von 10 Euro angerechnet habe. Der Download des SP2 mit ISDN dauert ca. 10 Stunden. Bei der Telekom kostet die Minute 1,59 Cent. ( => Download-Kosten ca. 10 Euro).
Als Antwort erhielt ich eine E-Mail á la "Ich solle mich einmal nicht so anstellen - woanders würde das XP ja auch viel mehr kosten!. Eine mögliche mangelhafte Lieferung wurde eingeräumt. Aus diesem Grund wurde in meiner Folgemail meine Wortart auch direkter und fordernder. (da ich selbst im Einzelhandel tätig bin, sehe ich es nicht ein, mich derart abfertigen zu lassen) Im Rahmen dessen habe ich eine Nachfrist gesetzt, innerhalb welcher die für mich durch mangelhafte Lieferung entstandenen Kosten bitte zu begleichen sind.
Soeben habe ich dann einen bösen Anruf von der Vertriebsleitung der Firma erhalten, in welchem er sich mir gegenüber absolut unsachlich, unhöflich und einschüchternd verhalten hat. Während des Gesrpächs (bei welchem ich andauernd unterbrochen wurde) kam ich mir vor, als hätte ich die Vertragsbedingungen nicht erfüllt - Fakt ist, dass ich bezahlt habe und somit Anspruch auf die mir versprochene Ware habe.
Bezüglich meiner Forderung auf Preisnachlass wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Internet-Versandhaus bestimmt, was nun geschieht. Die Rechte des Verkäufers ständen über denen des Käufers. Somit versuchte die Vertriebsleitung mich zum Zurückschicken der Ware zu nötigen.
Ebenfalls teilte die Vertriebsleitung mir mit, dass ich im Falle der Zuwiderhandlung mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen hätte. Man würde eisehnhart gegen mich vorgehen.
Da das Telefon-Gespräch aufgrund von Verbindungsstörungen unterbrochen wurde, erhielt ich nun eine weitere E-Mail von der Vertriebsleitung. Auch in dieser werde ich freundlich daran erinnert, dass eine Klage gegen mich wegen unfreundlicher E-Mails (Drohungen) eingereicht wird, wenn ich nicht tue, was gesagt wird.
Meine Rechtsschutz sollte ab Mitte dieser Woche gültig sein - aber vielleicht gibt es ja Experten unter euch, welche mir hier Tipps geben können.
Wofür gibt es Rechte des Kunden, wenn dieser sich so behandeln lassen muss?
Greetz
Olli
ich bin bezüglich meines Anliegens ein wenig ratlos über die weitere Vorgehensweise und hoffe deshalb auf Hilfe durch euch!
Der Fall ist wie folgt:
Vor einiger Zeit habe ich bei einem Internet-Shop ein Windows XP SP2 gekauft. Per Nachnahme habe ich diesen Artikel dann erhalten und kurz darauf installiert. Einige Zeit nach der Installation stellte ich fest, dass es sich nicht um ein SP2 sondern nur um ein SP1 handelte.
Da ich bereits alle für mich notwendigen Programme etc. auf dem PC installiert habe (was, jeder weiss es, mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist) sehe ich von dem Zurücksenden des Artikels ab. Deshalb habe ich im E-Mail Verkehr mit dem Händler auf einen Preisnachlass gemäß § 441 BGB bestanden, welchen ich in Höhe von 10 Euro angerechnet habe. Der Download des SP2 mit ISDN dauert ca. 10 Stunden. Bei der Telekom kostet die Minute 1,59 Cent. ( => Download-Kosten ca. 10 Euro).
Als Antwort erhielt ich eine E-Mail á la "Ich solle mich einmal nicht so anstellen - woanders würde das XP ja auch viel mehr kosten!. Eine mögliche mangelhafte Lieferung wurde eingeräumt. Aus diesem Grund wurde in meiner Folgemail meine Wortart auch direkter und fordernder. (da ich selbst im Einzelhandel tätig bin, sehe ich es nicht ein, mich derart abfertigen zu lassen) Im Rahmen dessen habe ich eine Nachfrist gesetzt, innerhalb welcher die für mich durch mangelhafte Lieferung entstandenen Kosten bitte zu begleichen sind.
Soeben habe ich dann einen bösen Anruf von der Vertriebsleitung der Firma erhalten, in welchem er sich mir gegenüber absolut unsachlich, unhöflich und einschüchternd verhalten hat. Während des Gesrpächs (bei welchem ich andauernd unterbrochen wurde) kam ich mir vor, als hätte ich die Vertragsbedingungen nicht erfüllt - Fakt ist, dass ich bezahlt habe und somit Anspruch auf die mir versprochene Ware habe.
Bezüglich meiner Forderung auf Preisnachlass wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Internet-Versandhaus bestimmt, was nun geschieht. Die Rechte des Verkäufers ständen über denen des Käufers. Somit versuchte die Vertriebsleitung mich zum Zurückschicken der Ware zu nötigen.
Ebenfalls teilte die Vertriebsleitung mir mit, dass ich im Falle der Zuwiderhandlung mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen hätte. Man würde eisehnhart gegen mich vorgehen.
Da das Telefon-Gespräch aufgrund von Verbindungsstörungen unterbrochen wurde, erhielt ich nun eine weitere E-Mail von der Vertriebsleitung. Auch in dieser werde ich freundlich daran erinnert, dass eine Klage gegen mich wegen unfreundlicher E-Mails (Drohungen) eingereicht wird, wenn ich nicht tue, was gesagt wird.
Meine Rechtsschutz sollte ab Mitte dieser Woche gültig sein - aber vielleicht gibt es ja Experten unter euch, welche mir hier Tipps geben können.
Wofür gibt es Rechte des Kunden, wenn dieser sich so behandeln lassen muss?
Greetz
Olli