Kindergeldberechtigter Zeitraum

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hey, ich war dieses Jahr bis jetzt voll erwerbstätig mit gutem Verdienst. Ab dem Monat September studiere ich, daher habe ich auch Kindergeld beantragt mit der Vermutung, dass ich durch das geringe Bafög selbstverständlich es auch bekomme.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Berechtigungszeitraum aber nicht am Studienbeginn sondern ab dem Datum der Bewerbung gilt, auch wenn ich da noch voll erwerbstätig war.
Natürlich bin ich jetzt von der Berechnung sofort raus aufgrund der hohen Einnahmen in den Monaten Juni - August.
Ist das so korrekt?
Für mich klingt das irgendwie unlogisch, denn jetzt ab September steh ich mit fast nichts da und habe keinen Anspruch auf Kindergeld.


UPDATE 07/2013:

Wollte euch mal das Ergebnis meines Einspruchs mitteilen:
In vollem Umfang entsprochen. Zugrunde liegt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso sorry, tut mir leid, dass ich dir nicht helfen kann ... Ich hoffe auch immer einfach nur, dass das bei mir klappt :p

Hoffentlich wird dir geholfen. Viel glück
 
Habe jetzt einfach mal ein Einspruch-Schreiben aufgelegt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme u.a. folgender anhängiger Verfahren beim BFH:
III R38/11, III R20/11, III R65/10, III R93/10, III R64/10, III R66,10 zum ausstehenden Urteil über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Kindergeldanspruchs während einer Vollzeiterwerbstätigkeit erhebe ich hiermit frist- und formgerecht Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid zur Gewährung des Kindergeldes der Monate Januar sowie September bis Dezember 2011 für meinen Sohn XXXXXXXX. Gleichzeitig wird eine Nachzahlung des Kindergeldes für die oben genannten Monate beantragt.
Kindergeldanspruch besteht zwar während des Zeitraumes zwischen Bewerbung und Aufnahme eines Ausbildungsabschnittes, jedoch ist dies nur als finanzielle Hilfe für diejenigen gedacht, die in dieser Zeit keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen und demnach kein Einkommen haben. Kinder, die in diesem Zeitraum jedoch als Arbeitnehmer angestellt sind, sollen durch diese Regelung keinen Nachteil erfahren. Sie haben generell keinen Anspruch auf Kindergeld und somit sind die Monate Juni bis August aus der Berechnung der Einkommensgrenze herauszunehmen.
 
Doch ich glaube, da haben die Damen und Herren von der Verwaltung leider recht. Es gilt das Jahr und wenn du davor schon viel verdient hast, dann bekommst du leider auch kein Kindergeld mehr. Aber so ein Einspruch kann ja nicht schaden.
Beim Bafög musst du übrigens aufpassen, dass du nicht mehr als 5000€ gespart hast und zwar zusammen (Bargeld, Sparbücher,sonstiges etc). Da wird auch ein Auto angerechnet.

lg
 
Jap,denke ich auch... aber mal schauen.. ;)
Ab 2012 ist ja die Einkommensgrenze weggefallen, bringt mir nur jetzt nicht mehr viel, da ich beim BAföG ja eh maxmimal auf den Monat gerechnet im Bezugszeitraum 400€ dazuverdienen darf.

Aber so von der Form her ist der Einspruch ok?
 
Form ist egal, du hast bei einem Bescheid 14 Tage Zeit um Einspruch/Widerruf einzulegen. September - Januar ist da dann glaube ich doch schon etwas länger gewesen und wird somit gar nicht erst bearbeitet bzw. direkt wieder abgelehnt.
 
Um deine Frage zu beantworten:

Den Einspruch würde ich so abschicken. Denke das Sie damit genau wissen worauf du hinaus möchtest.

@kath
Die Widerspruchsfrist liegt bei einem Monat nach Zustellung des Bescheides und bezieht sich auf das Bescheiddatum und nicht auf die Zeiträume für die Leistungen beantragt werden ;)
 
Wollte euch mal das Ergebnis meines Einspruchs mitteilen:
In vollem Umfang entsprochen. Zugrunde liegt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. :)