Hey, ich war dieses Jahr bis jetzt voll erwerbstätig mit gutem Verdienst. Ab dem Monat September studiere ich, daher habe ich auch Kindergeld beantragt mit der Vermutung, dass ich durch das geringe Bafög selbstverständlich es auch bekomme.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Berechtigungszeitraum aber nicht am Studienbeginn sondern ab dem Datum der Bewerbung gilt, auch wenn ich da noch voll erwerbstätig war.
Natürlich bin ich jetzt von der Berechnung sofort raus aufgrund der hohen Einnahmen in den Monaten Juni - August.
Ist das so korrekt?
Für mich klingt das irgendwie unlogisch, denn jetzt ab September steh ich mit fast nichts da und habe keinen Anspruch auf Kindergeld.
UPDATE 07/2013:
Wollte euch mal das Ergebnis meines Einspruchs mitteilen:
In vollem Umfang entsprochen. Zugrunde liegt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Berechtigungszeitraum aber nicht am Studienbeginn sondern ab dem Datum der Bewerbung gilt, auch wenn ich da noch voll erwerbstätig war.
Natürlich bin ich jetzt von der Berechnung sofort raus aufgrund der hohen Einnahmen in den Monaten Juni - August.
Ist das so korrekt?
Für mich klingt das irgendwie unlogisch, denn jetzt ab September steh ich mit fast nichts da und habe keinen Anspruch auf Kindergeld.
UPDATE 07/2013:
Wollte euch mal das Ergebnis meines Einspruchs mitteilen:
In vollem Umfang entsprochen. Zugrunde liegt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
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