Kindergeld - Werbungskosten

Wenn euch das auch schriftlich bestätigt wurde, dann ist es ok. Denn es ist ja bekannt, dass die Versicherung das Eine sagt und im Schadensfall das was anderes macht.
 
so habe nun deren berechnung erhalten, allerdings haben sie alles gestrichen bis auf die entfernungspauschale zur arbeitsstätte und berufsschule.

also gestrichen wurde:
- Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft (sind meiner Meinung nach Werbungskosten)
- Anschaffung Notebook (meiner Meinung nach bei meinem Beruf als Technischer Produktdesigner aber durchaus von Bedarf)
- Entfernungspauschale Heimfahrten zu den Eltern (war mir selbst nicht sicher da mein Lebensmittelpunkt ja bei mir ist, aber am Tel meinten die einmal die Woche darf ich absetzen bzw aufstellen)

Wie seht ihr das, sollte ich mal nachhaken?
 
Hi,

für " Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft "

gibts eine eigene Spalte im Formular, Zeile 41 " Beiträge zu Berufsverbände " !

Brauchst aber einen Beleg, oder Kontoauszug !!
 
Hi,

für " Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft "

gibts eine eigene Spalte im Formular, Zeile 41 " Beiträge zu Berufsverbände " !

Brauchst aber einen Beleg, oder Kontoauszug !!

ja das habe ich da auch eingetragen.. habe aber lediglich eine eintrittsbestätigung beigelegt, aber selbst wenn die noch iwas anderes wollen, müssten sie doch wenigstens bei mir mal nachfragen und das nich einfach streichen??
soll ich jetzt von jedem monat nen kontoauszug ausdrucken für nen zeitraum in der zukunft oder wie^^
 
ja das habe ich da auch eingetragen.. habe aber lediglich eine eintrittsbestätigung beigelegt, aber selbst wenn die noch iwas anderes wollen, müssten sie doch wenigstens bei mir mal nachfragen und das nich einfach streichen?? [...]
Warum sollten sie nachfragen? Im § 9a Satz 1 EStG steht ausdrücklich drin:
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
Und eine "Eintrittsbestätigung" weist halt nicht die Zahlung, sondern nur die Mitgliedschaft nach. Du könntest ja einen Monat später schon wieder ausgetreten sein. ;)
soll ich jetzt von jedem monat nen kontoauszug ausdrucken für nen zeitraum in der zukunft oder wie^^
Wieso für die Zukunft? Du kannst doch nur die Zahlungen in dem Jahr ansetzten, in dem du sie geleistet hast. Und Steuererklärungen werden immer für die Vergangenheit gemacht. :think:
 
Theoretisch müsstes du eine Beitragsbestätigung über die geleisteten Beiträge über ein Jahr von deiner Gewerkschaft bekommen, da steht auch drauf, " Nachweis für das Finanzamt "
 
Es geht hier nicht um eine Steuererklärung! Sondern Werbungskosten für das Kindergeld und die werden für das laufende bzw. kommende jahr geltend gemacht, nicht für die Vergangenheit!
 
Es geht hier nicht um eine Steuererklärung! [...]
Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. :oops:

[...] Sondern Werbungskosten für das Kindergeld und die werden für das laufende bzw. kommende jahr geltend gemacht, nicht für die Vergangenheit!
Mit Kindergeld kenne ich mich nicht aus. Aber laut dieser Seite können Gewerkschaftsbeiträge, Heimfahrten und eine Abschreibung für einen beruflich genutzten Computer als Werbungskosten angesetzt werden. Somit wäre die Streichung nicht in Ordnung.

Aber du hast doch hier geschrieben, dass du bereits Kindergeld bewilligt bekommen hast. Wozu mußt du denn nun noch deine Werbungskosten erhöhen? Oder wird Kindergeld immer nur monatlich bewilligt?

Und was mir auch nicht ganz klar ist, wenn du Kosten in der Zukunft nachweisen mußt, dann müßtest du doch auch deine "zukünftigen" Einnahmen nachweisen. Aber wie soll das gehen? Denn auch hier will die Familienkasse doch sicher eine Lohnabrechnung, oder Steuerkarte zum Nachweis haben. Sonst könnte man ja auch sagen, man würde nur 200,- Euro verdienen, obwohl man 800,- Euro verdienen wird.
 
Also zu deiner ersten Frage:
Ja es wurde bewilligt, aber ich möchte gerne zusätzlich Wohngeld beantragen und je mehr Werbungskosten ich nachweisen kann , desto länger kann ich mir das Wohngeld "leisten", da ich noch Einkommen "frei" hab sozusagen.

Ja ich musste es für das Jahr 2010 nachweisen, das Formular wurde vom Arbeitgeber ausgefüllt mit Unterschrift und Stempel und gilt erst einmal so.
Nach Ablauf des Jahres muss ich das noch einmal belegen entweder mit den Abrechnungen oder ebenfalls durch eine Auflistung des Arbeitgebers.

:)
 
Also zu deiner ersten Frage:
Ja es wurde bewilligt, aber ich möchte gerne zusätzlich Wohngeld beantragen und je mehr Werbungskosten ich nachweisen kann , desto länger kann ich mir das Wohngeld "leisten", da ich noch Einkommen "frei" hab sozusagen. [...]
Achso, jetzt verstehe ich das. Beim Wohngeldantrag werden aber, so war es jedenfalls damals bei mir, die Einkommensverhältnisse des vergangen Jahres zugrunde gelegt. Hier steht zum Beispiel, dass man die Werbungskosten mit einem Bescheid vom Finanzamt nachweisen kann. Und der ist immer vom vergangen Jahr. Wenn du keinen Bescheid hast, dann mußt du dem Wohnungsamt dein Einkommen und die Werbungskosten ohnehin direkt nachweisen, egal was die Familienkasse bisher anerkannt hat. ;)

[...] Ja ich musste es für das Jahr 2010 nachweisen, das Formular wurde vom Arbeitgeber ausgefüllt mit Unterschrift und Stempel und gilt erst einmal so.
Nach Ablauf des Jahres muss ich das noch einmal belegen entweder mit den Abrechnungen oder ebenfalls durch eine Auflistung des Arbeitgebers.
:)
Da dir schon mit der Bescheinigung des Arbeitgebers das Kindergeld bewilligt wurde, würde ich wegen der nicht berücksichtigten Werbungskosten erstmal nichts unternehmen.