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Hi,
für " Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft "
gibts eine eigene Spalte im Formular, Zeile 41 " Beiträge zu Berufsverbände " !
Brauchst aber einen Beleg, oder Kontoauszug !!
Warum sollten sie nachfragen? Im § 9a Satz 1 EStG steht ausdrücklich drin:ja das habe ich da auch eingetragen.. habe aber lediglich eine eintrittsbestätigung beigelegt, aber selbst wenn die noch iwas anderes wollen, müssten sie doch wenigstens bei mir mal nachfragen und das nich einfach streichen?? [...]
Und eine "Eintrittsbestätigung" weist halt nicht die Zahlung, sondern nur die Mitgliedschaft nach. Du könntest ja einen Monat später schon wieder ausgetreten sein.Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
Wieso für die Zukunft? Du kannst doch nur die Zahlungen in dem Jahr ansetzten, in dem du sie geleistet hast. Und Steuererklärungen werden immer für die Vergangenheit gemacht.soll ich jetzt von jedem monat nen kontoauszug ausdrucken für nen zeitraum in der zukunft oder wie^^

Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen.Es geht hier nicht um eine Steuererklärung! [...]
Mit Kindergeld kenne ich mich nicht aus. Aber laut dieser Seite können Gewerkschaftsbeiträge, Heimfahrten und eine Abschreibung für einen beruflich genutzten Computer als Werbungskosten angesetzt werden. Somit wäre die Streichung nicht in Ordnung.[...] Sondern Werbungskosten für das Kindergeld und die werden für das laufende bzw. kommende jahr geltend gemacht, nicht für die Vergangenheit!
Achso, jetzt verstehe ich das. Beim Wohngeldantrag werden aber, so war es jedenfalls damals bei mir, die Einkommensverhältnisse des vergangen Jahres zugrunde gelegt. Hier steht zum Beispiel, dass man die Werbungskosten mit einem Bescheid vom Finanzamt nachweisen kann. Und der ist immer vom vergangen Jahr. Wenn du keinen Bescheid hast, dann mußt du dem Wohnungsamt dein Einkommen und die Werbungskosten ohnehin direkt nachweisen, egal was die Familienkasse bisher anerkannt hat.Also zu deiner ersten Frage:
Ja es wurde bewilligt, aber ich möchte gerne zusätzlich Wohngeld beantragen und je mehr Werbungskosten ich nachweisen kann , desto länger kann ich mir das Wohngeld "leisten", da ich noch Einkommen "frei" hab sozusagen. [...]
Da dir schon mit der Bescheinigung des Arbeitgebers das Kindergeld bewilligt wurde, würde ich wegen der nicht berücksichtigten Werbungskosten erstmal nichts unternehmen.[...] Ja ich musste es für das Jahr 2010 nachweisen, das Formular wurde vom Arbeitgeber ausgefüllt mit Unterschrift und Stempel und gilt erst einmal so.
Nach Ablauf des Jahres muss ich das noch einmal belegen entweder mit den Abrechnungen oder ebenfalls durch eine Auflistung des Arbeitgebers.
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