Liquid0815
blog.stobbelaar.de
- 24 April 2006
- 5.005
- 365
So, ich habe heute soeben meinen Anwalt unterrichtet und er unternimmt jetzt rechtliche Schritte gegen diese Firma. Laut Magical Works war meine Kündigung auch mit Einschreiben nicht wirksam. Aber laut Anwalt ist die Anschrift auf einer Rechnung bindend und somit auch das Einschreiben eine rechtlich gesehen korrekte Kündigung.
gut gut, könnte man das ganze vielleicht in den anderen Thread verschieben, ich glaube nicht, dass wir zwei Threads brauchen.
Hat dein Anwalt auch etwas zur Beweispflicht bezüglich der Kündigung gesagt? Würde mich interessieren. Sowie einige dutzend andere User auch, die nie einer Buchungsbestätigung bekommen haben.