keine Ware erhalten und jetzt?

koeln-tom

Well-known member
ID: 345206
L
15 März 2009
2.618
84
Ich habe am 20. Dezember einen Mp3 Player gekauft und per Paypal bezahlt.
https://www.force44.de/
30€ ca.
der mp3 player ist nicht angekommen zur Zeit nicht lieferbar...
daraufhin wurde mir angeboten das ich mein Geld zurück haben will..
Ich habe per E-mail eingewilligt jetzt habe ich seit Wochen keine Nachricht bekommen.
Ich habe eine letzte Frist per e-mail gesetz bis 01.02 und mit Inkasso gedroht und Strafanzeige...
Was wäre eurer Meinung nach der richtige Weg?
Soll ich noch einen Brief schreiben oder direkt zur Polizei gehen??
 
Paypal-Konfliktlösung...
Schon hast du dein Geld wieder
Welche Zeitfristen muss ich beachten?


Question : Answer :
Hier die Zeitfristen im Überblick, die im Zusammenhang mit einem Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz beachtet werden müssen:

  • Ein Käufer hat bis 45 Tage nach der Zahlung Zeit, einen Konflikt zu melden.
  • Nachdem ein Konflikt gemeldet wurde, kann dieser innerhalb von 20 Tagen von Käufer oder Verkäufer in einen Antrag auf Käuferschutz umgewandelt werden.
  • Bei einem Käuferschutzantrag bezüglich nicht erhaltener Ware hat der Verkäufer nach Antragstellung 10 Tage lang Zeit, um auf den Antrag mit einem Versandnachweis oder einer Rückzahlung zu reagieren.
 
Wenn Du die PP-Rechnung mit einer Kreditkarte bezahlt hast, kannst Du das Geld wieder durch Deine KK zurueckbuchen lassen...wenn Du allerdings PP-Guthaben zur Zahlung genommen hast, sieht es schlecht aus!
 
ich habe das geld per Lastschrift abbuchen lassen...

Kann ich denen die Kosten für Einschreiben in Rechnung setzten??
 
daraufhin wurde mir angeboten das ich mein Geld zurück haben will..
Ich habe per E-mail eingewilligt jetzt habe ich seit Wochen keine Nachricht bekommen.
Ma ne doofe Frage: Haste mal versucht da anzurufen und zu fragen was da schief läuft? Wenn die dir das von selbst schon anbieten, scheinen die ja nicht unbedingt böses im Schilde zu führen. Is sogar ne Festnetznummer. Nichtmal ne teure Servicenummer. Vielleicht ist deine e-mail ja einfach untergegangen.
 
Lastschriften können jederzeit zurück gegeben werden, da gibt es keine Fristen. Banken sagen gerne, dass eine Frist von 6 Wochen einzuhalten ist. Das stimmt allerdings so nicht.

Das Problem ist nur, dass hier über PayPal gezahlt wurde. Eine Lastschrift von PayPal zurück zu geben endet i.d.R. in einem Gerichtsstreit. Erst kommen zahlreiche Schreiben von einem Inkassobüro, dann endlich kommt ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Das Problem hier ist: PayPal ist nur Dienstleister. PayPal hat die Zahlung ausgeführt, ergo steht PayPal das Geld auch zu. Also ist hier die Rückgabe der Lastschrift der falsche Weg.

Der richtige Weg wäre, das Geld oder die Ware beim Verkäufer zu verlangen.

Es ist nun am Käufer, den Verkäufer direkt zu erreichen, um das zu klären.
 
Lastschriften können jederzeit zurück gegeben werden, da gibt es keine Fristen. Banken sagen gerne, dass eine Frist von 6 Wochen einzuhalten ist. Das stimmt allerdings so nicht.


Naja wenn du meinst.

Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können.

Natürlich ist das in den AGB jeder Bank verankert, es wird also schwer sein, das Geld zurück zubuchen. Oh sorry nein, es ist natürlich nicht schwer, sondern unmöglich. ;)
 
dann kannst du es ja einfach zurückbuchen lassen von der bank und gut
Dann setzt Paypal das Konto ins Minus und wird schnell um Ausgleich bitten und zusätzlich die Mehrkosten für die Lastschriftrückgabe und die Mahnung einfordern, davon hat man gar nichts. Paypal hat, wie gewünscht, das Geld überwiesen.

Naja wenn du meinst.
Wie das steht: zwischen den Banken...

Natürlich ist das in den AGB jeder Bank verankert, es wird also schwer sein, das Geld zurück zubuchen. Oh sorry nein, es ist natürlich nicht schwer, sondern unmöglich.
In den AGB meiner Bank steht seit November 2009
Hat der Kunde einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses entahltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist

Rechnungsabschluss ist monatlich, ich könnte also eine Lastschrift nach max. 10 Wochen noch ablehnen.

Marty
 
Ruf an. Das wurde schon oben beschrieben und ist erstmal der beste Weg. Wenn sich dann nichts regt, kann man immer noch weiter sehen.