Keine Einigung im Prozess um rauchenden Mieter

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 24.07.2013 um 17:06:55 Uhr veröffentlicht:
Keine Einigung im Prozess um rauchenden Mieter
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Düsseldorf (dpa) - Im Düsseldorfer Prozess um den fristlosen Rauswurf eines rauchenden Mieters haben sich die Parteien nicht auf einen Kompromiss einigen können. Amtsrichter Tobias Rundel will daher in einer Woche (31. Juli) eine Entscheidung verkünden.
Dem 75-jährigen Friedhelm Adolfs war nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung sowie eine Räumungsklage zugestellt worden.
Der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn unzumutbar, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe, argumentiert die Vermieterin. Dies sei eine gesundheitsgefährdende Belästigung der anderen Mieter. Auf mehrfache Beschwerden habe der Mieter nicht reagiert.
Mieter Friedhelm Adolfs bestreitet die Belästigung. Er habe sein Fenster ständig gekippt, sagte er am Mittwoch vor dem Gerichtssaal. Die Jalousien seien eine Weile heruntergelassen gewesen, weil er im Krankenhaus gelegen habe. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei. Das Rauchen lasse er sich nicht verbieten. Lediglich ein Mieter im fünften Stock habe sich beschwert. Ihm sei aber schleierhaft, wie der Rauch aus dem Erdgeschoss dort hingelangen soll.
Amtsrichter Rundel hatte bereits den Antrag des Mieters auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Die Entscheidung war allerdings vom Landgericht aufgehoben und die Hilfe doch gewährt worden. Ob ihn dies und ein nachgereichter Schriftsatz der Mieter-Anwältin umgestimmt hat, ließ der Jurist in der wenige Minuten dauernden Verhandlung nicht erkennen.
Die Anwältin der Vermieterin wehrte sich gegen die nachträglich vorgebrachten Argumente der Gegenseite: Die seien zu spät eingegangen, rügte sie. Auch wie er mit der Rüge umzugehen gedenkt, wollte Amtsrichter Rundel nicht verraten.
Friedhelm Adolfs war 35 Jahre lang als Hausmeister in dem Haus beschäftigt. Er vermutet, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden soll. Die Vermieterin bestreitet dies.
Der Amtsrichter kann nun die Räumung der Wohnung anordnen, die Klage abweisen oder in die Beweisaufnahme einsteigen (Az: 24 C 1355/13). Mieter Adolfs kündigte an, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Der Prozess könne durchaus Auswirkungen auf die Rechte der Raucher haben, sagte seine Anwältin Nina Plein.
In dem Verfahren stehen sich die Grundrechte aus Artikel 2 des Grundgesetzes gegenüber: Das persönliche Freiheitsrecht des Rauchers und das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn.
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob «exzessives Rauchen» als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Außerdem hatten Gerichte Nichtrauchern, die sich durch Qualm belästigt fühlten, Mietminderungen zugesprochen.
 
Naja eindeutig würde ich das nicht sagen.

Ich weiß ja nciht wie stark er raucht, aber natürlich kann der Rauch ja auch durch das Treppenhaus zu den anderen Wohnungen gelangen. Vor allem, da wie wir wissen Rauch nach oben steigt. Spätestens wenn er ja die haustür öffnet kann da der Qualm/gestank nach oben steigen. Aber das könnte man ja denke ich mal leicht mit einem Messgerät auch nachweisen.

Der Mieter hätte aber auch ja die Möglichkeit auf eine E-Zigarette umzusteigen, dann würde wohl die Verhandlung hinfällig werden....
 
Ich glaub, Doc hat recht.
Friedhelm Adolfs war 35 Jahre lang als Hausmeister in dem Haus beschäftigt. Er vermutet, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden soll. Die Vermieterin bestreitet dies.
Wenn sie nichts gegen ihn in der Hand haben, suchen sie so lange, bis sie was finden. Nach 35 Jahren ist er praktisch unkündbar, es sei denn, man kann ihm etwas echt schlimmes anhängen.
 
Naja meinst nicht dann hätte man gleich was anderes gesucht, wo die Chance halt gleich ersichtlich gewesen wäre, dass man ihn kündigen kann!?

Bzw. man hätte sicherlich andere Wege gefunden...
 
Nach 35 Jahren ist er praktisch unkündbar...

Niemand ist "unkündbar". Maximale Kündigungsfrist sind neun Monate. Allenfalls wenn er lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung hat, sieht es anders aus.

Und "exzessives Rauchen" kann durchaus die Bausubstanz angreifen. In Meinem Job mussten wir mal eine Wohnung sanieren, weil 30 Jahre darin Kette geraucht wurde. Türzargen konnten nicht mehr überstrichen werden, unter Nikotin-neutralisierender Wandfarbe kam gelber Schleier durch, und vormals weiße Kunststoffenster waren tatsächlich knallgelb. Vom Geruch der Wände und (Holz)-Böden rede ich lieber nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
... und vormals weiße Kunststoffenster waren tatsächlich knallgelb. ...

Was allerdings auch am Alter der Rahmen liegen kann. Dunnemals (sozusagen in der Kunststoffenstersteinzeit) haben sich die Teile allein durch den Einfluß von Tageslicht ja fast noch schneller verfärbt als man sie verbauen konnte.
 
edit: "unkündbar" ist ein Thema für sich, durch mehrere Gesetzesänderungen und Übergangsvorschriften (von denen der BGH einige zum Teil wieder kassiert hat) können sich die sich die im Einzelfall anzuwendenden Vorschriften deutlich unterscheiden. Es wäre also möglich daß hier noch 40 Jahre alte Regelungen greifen.

https://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfristen.html
 
Aber nicht innen und auf der Nordseite des Hauses... ;)
sorry, hier irrst Du.
Alte Kunststofffenster und Rahmen neigen tatsächlich zur vergilbung.
Ich habe Jahrelang Fenster ein und ausgebaut, auch in Häusern wo nie jemand drin geraucht hat, trotzdem waren die sachen vergilbt.

Selbst heute gibt es noch minderwertigen Kunststoff der schnell vergilbt.

Vergilbungen durch Nikotin bekommt man übrigens mit den richtigen mittelchen (notfalls Chemie) auch wieder weg ;)

Niemand ist "unkündbar". Maximale Kündigungsfrist sind neun Monate.

hust, bei mir im Mietvertrag stehen 12 Monate, und das ist ein Standard Mietvertrag, zumindenst war das einer vor 24 Jahren;)
 
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Kaum zu glauben, aber ich komme auch aus der Branche, und ich kenne den Unterschied zwischen Vergilben und Nikotinflecken :wall:

Und wenn selbst ein Spezialist mit Chemie die Flecken NICHT mehr wegbekommt... Aber wahrscheinlich ist eure Ferndiagnose zutreffend, und 2 Gutachter (einer von Weru und einer von Dow Chemical) erzählen Mist. :roll:

Nachtrag: Apolle hat schon davon geschrieben - das Miterecht ist in dieser Hinsicht inzwischen überarbeitet worden, und Altverträgen unterliegen verschiedener Übergangsfristen.

Abgesehen davon - als "Alter Forenhase" solltest du die Funktionen "Multiquote", bzw. editieren von Beiträgen inzwischen kennen... ;)
 
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.. Aber wahrscheinlich ist eure Ferndiagnose zutreffend, und 2
Gutachter (einer von Weru und einer von Dow Chemical) erzählen Mist. :roll:



Abgesehen davon - als "Alter Forenhase" solltest du die Funktionen "Multiquote", bzw. editieren von Beiträgen inzwischen kennen... ;)

Das habe ich nicht gesagt, ich sagte nur das Kunststoff auch ohne Rauch vergilbt und ich bislang alles was mit Nikotin zu tun hatte auch wegbekommen habe.

Nö, kenne ich nicht :(
 
Niemand ist "unkündbar". Maximale Kündigungsfrist sind neun Monate.
Ich schrieb "praktisch unkündbar". Die Frist alleine reicht nicht. Man braucht nen KündigungsGRUND. Eigenbedarf entfällt, wenns ein Büro werden soll, und wenn er mit der Miete nicht im Rückstand ist, sieht das schon echt schlecht aus. Da konstruiert man dann Mieterstreitigkeiten oder irgendwelche angeblichen Vertragsverletzungen des Mieters.
 
Und "exzessives Rauchen" kann durchaus die Bausubstanz angreifen. In Meinem Job mussten wir mal eine Wohnung sanieren, weil 30 Jahre darin Kette geraucht wurde. Türzargen konnten nicht mehr überstrichen werden, unter Nikotin-neutralisierender Wandfarbe kam gelber Schleier durch, und vormals weiße Kunststoffenster waren tatsächlich knallgelb. Vom Geruch der Wände und (Holz)-Böden rede ich lieber nicht...
Aber darum geht es in dem konkreten Fall nicht. Es geht um die Rauchbelästigung der anderen Mieter. Wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass es vielleicht ehern um eine Geruchsbelästigung geht. Aber ist schon etwas seltsam, das nach jahrzehnten das Rauchen in dieser Wohnung ein Problem darstellt bzw. darstellen soll.
 
auch nach Jahrzehnten kann es sein, denn wir wissen ja nicht wie lange die anderen Mieter da wohnen? Kann ja sein, das dort neue Mieter nun sind, die es stört und die anderen hat es nicht gestört, vielleicht weil die ja auch Raucher waren
 
Der Mann ist praktisch unkündbar. Mit 75 Jahren kann man ihm einen Umzug nicht zumuten.
Es ein Vorwand ist um ihn raus zu schmeißen. Es ist zwar ein Schlechter, aber vermutlich hat man sonst nichts gefunden.
Es ist ihm erlaubt in seiner Wohnung zu rauchen und wenn etwas ins Treppenhaus zieht ist das nicht schlimm, so lange es nicht in die Wohnungen der anderen Mieter zieht. Das Treppenhaus kann man auch separat lüften.
Hier sieht man, dass es nur ein Vorwand ist.
Man sollte den Vermieter auferlegen eine neue dichte Tür einzubauen. Die Vorhandene ist ja schon bestimmt 40 Jahre alt und bestimmt nicht mehr dicht.
 
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auch nach Jahrzehnten kann es sein, denn wir wissen ja nicht wie lange die anderen Mieter da wohnen? Kann ja sein, das dort neue Mieter nun sind, die es stört und die anderen hat es nicht gestört, vielleicht weil die ja auch Raucher waren
Möglich. Wobei in dieser Meldung nur was von einem Mieter aus der 5. Etage (also 4 höher) steht. Wäre aus meiner Sicht ein bisschen wenig für eine (gesundheitsgefährdenden) Belästigung.
 
Es ist ihm erlaubt in seiner Wohnung zu rauchen und wenn etwas ins Treppenhaus zieht ist das nicht schlimm, so lange es nicht in die Wohnungen der anderen Mieter zieht.
Wenn es bei ihm angeblich aus der Wohnungstür herauszieht, warum sollte es zumindest bei dem/den Nachbarn durch die Wohnungstür hereinziehen?

Aber es ist schon eine seltsame Geschichte. Ich finde es erstaunlich, dass die Belästigung durch die Wohnungstür und damit über den Hausflur erfolgen soll. Also entweder raucht er in seinem Flur oder es herrschen Druckverhältnisse, die diese Luftsröme begünstigen. Wenn einer meiner Nachbarn raucht, dann nehme ich das über das geöffnete Fenster wahr, aber nicht über meine Wohnungstür.