Kann mein Ex Fotos von unseren Kindern auf meiner Page verbieten?

genau geht ohne Gericht nichts...naja nicht so wirklich auf jeden Fall.
Außerdem entscheiden in dem Punkt die Kinder...wenn nötig, den Urheberrechte auf Fotos von seinen Kids und die dann verweigern ...passt nicht ganz.

Sorry für den Doppelpost *grml*
da würfelst du zwei sachen durcheinander...

-die kinder haben das recht am eigenen bild, denn sie sind ja hauptbestandteil der bilder...
-der fotograf hat das urheberrecht
will man so ein foto veröffentlichen braucht man beide zustimmungen

und schiebt doch nicht immer alles gleich auf gerichte, als urheber kann ich auch zum anwalt meines vertrauens gehen und ein unterlassungsschreiben aufsetzen lassen. man kann das ganze dann natürlich auch vor gericht schleifen, nur meist liegt bei solchen fällen klar auf der hand wer der verlierer ist (ich meine jetzt thema urheberrecht, von sorgerechten habe ich keine ahnung), es geht dann nur noch um die summe oder andere folgen. man sollte also schon vorher prüfen welche joker der gegner ziehen könnte und ob dann eine außergerichtliche einigung nicht doch das bessere übel für einen wäre.
 
-der fotograf hat das urheberrecht
will man so ein foto veröffentlichen braucht man beide zustimmungen

hmm da würde ich aber Sachte sein, Urheberrecht ist schwierig und nicht jedes Bild entspricht dem Urheberrecht.

Voraussetzung für den Schutz als Lichtbildwerk ist gemäß §2 Abs. 2 UrhG, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Persönlich kann immer nur ein von Menschen geschaffenes Werk sein..............

Hmm der Papa nach der Scheidung wirklich Urheberrechte an privaten Familienfotos hat?... Hmm wäre ich mir gar nicht so sicher. Müßte geklärt werden ob es zb. sich um seine persöhnliche geistige Schöpfung handelt und nicht darum das Mutti gesagt hat "Knipps mal das und das" oder sogar selbst die Bilder gemacht hat, ist schwer nachzuweisen. Naja dazu gibt es auch verschiedene Urteile hab aber nichts gefunden, was durch eine Scheidung zustande gekommen ist.
 
Private “Schnappschüsse” können genauso Lichtbildwerke sein, wie professionelle Aufnahmen für ein Hochglanzmagazin (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, München 2002, §2 Rn. 115)

und ich hab nicht gesagt, dass der papa das recht hat, sondern der fotograf, wir wissen doch nicht wer die fotos gemacht hat und wir wissen auch nicht "wie gut " sie sind und wenn ihr der frau schon den tip gebt sie kann es gelassen auf sich zukommen lassen, dann können wir ihr auch sagen, es könnte aber auch ganz dicke auf sie zukommen.

bzgl. mutti hat gesagt und papa hat fotografiert...
dann wäre sie quasi miturheber und brauch trotzdem das einverständnis der anderen hälfte :ugly:

und noch ein kleiner schmankerl zum schluss:
Darüber hinaus findet das UrhG aber auch Anwendung auf alle Fotografien, die das Kriterium der geistigen Schöpfung nicht erfüllen. Gemäß §72 Abs. 1 UrhG sind Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, genauso geschützt wie Lichtbildwerke. Damit fallen auch alle zufälligen “Schnappschüsse” sowie ..., unter das UrhG (vgl. Thum in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, München 2002, §72, Rn.3).


So, jetzt halt ich mich aber raus, wollte eigentlich nur einen kleinen Tip geben und nicht bis aufs Messer alles belegen, was im Endeffekt eh nur Spekulationen sind.
 
:think:
wie sieht denn das ganze aus, wenn sie die bilder mit einem passwort belegt, was sie dann an verwandte und freunde weitergeben kann, aber "fremde" die bilder nicht sehen? fällt das dann auch unter veröffentlichung?

Mira
 
ok, einmal noch...
das ist leider nicht so einfach zu klären, da auch die weitergabe an eine geschlossene gruppe als veröffentlichung bzw. publikation bezeichnet werden kann. in die richtung habe ich leider noch nichts genaues gefunden. allerdings wäre ein genau definierter und von beiden parteien abgesegneter "nutzerkreis" eine möglichkeit den "streit" zu schlichten, insofern die bedenken des vaters ernst sind und nicht nur ein vorwand zum "sticheln" :roll:
 
nu mach mal langsam hier,

klar du lernst das und bist heiss ;_0

es gibt ein das recht und es gibt ein ausgeuebtes recht.

als inhaber, eines bildes von mir, kratzt es mich herzlich wenig, was der klicker dieses fotos, ueber die verwendung denkt.

auch ein staatsanwalt, wird sich bei einer solchen klage, ein laecheln nicht verkneifen koennen.

als mutter ihrer kinder, hat sie volles verfuegungsrecht an den bildern der kids, solange der ex nicht mit drauf ist.

sollte jedem, auch ohne anwalt klar sein.

an die threaderstellerin,

du solltest ihn etwas aergern, mach ein nettes foto von dir, schreib dazu "ich bin bald wieder zu haben, bewerbungen an...... und schick ihm die url ;-)


peter
 
Private “Schnappschüsse” können genauso Lichtbildwerke sein, wie professionelle Aufnahmen für ein Hochglanzmagazin (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, München 2002, §2 Rn. 115)

und ich hab nicht gesagt, dass der papa das recht hat, sondern der fotograf, wir wissen doch nicht wer die fotos gemacht hat und wir wissen auch nicht "wie gut " sie sind und wenn ihr der frau schon den tip gebt sie kann es gelassen auf sich zukommen lassen, dann können wir ihr auch sagen, es könnte aber auch ganz dicke auf sie zukommen.

bzgl. mutti hat gesagt und papa hat fotografiert...
dann wäre sie quasi miturheber und brauch trotzdem das einverständnis der anderen hälfte :ugly:

und noch ein kleiner schmankerl zum schluss:
Darüber hinaus findet das UrhG aber auch Anwendung auf alle Fotografien, die das Kriterium der geistigen Schöpfung nicht erfüllen. Gemäß §72 Abs. 1 UrhG sind Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, genauso geschützt wie Lichtbildwerke. Damit fallen auch alle zufälligen “Schnappschüsse” sowie ..., unter das UrhG (vgl. Thum in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, München 2002, §72, Rn.3).


So, jetzt halt ich mich aber raus, wollte eigentlich nur einen kleinen Tip geben und nicht bis aufs Messer alles belegen, was im Endeffekt eh nur Spekulationen sind.



:LOL: ;) Sorry, Papa ist in diesem Fall der Fotograf... Das hast du ins Spiel gebracht.
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
und wenn er die fotos gemacht hat?
Und solange er nicht beweisen kann das er die Bilder gemacht hat er erstmal sowieso kein "Urheberrecht" daran ( und das wird schwer zu beweisen sein ):p

Zweitens auch private Bilder können Urheberrechte haben, können müssen aber nicht, auch das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Und wie PeterLV bereits sagte, da wird jeder Staatsanwalt und jeder Richter darüber lächeln. :p
Auserdem hat er es bereits Begründet, warum er die Bilder nicht öffentlich haben will. Da steht auch nichts von Urheberrechten ect pp drinn...

Als Begründung: es gibt so viele Verrückte im Netz und er wolle nicht, dass Fotos von den Kindern zu sehen sind

Also dein Tipp ist irgendwie, naja sagen wir, der Situation nicht angemessen.

Und um es abzukürzen, solange er keinen Gerichtsbeschlus hat, kann er absolut nichts dagegen machen und den zu bekommen dauert und kostet Geld. Die Mutter mit 3 Kinder wird es, dagegen vermutlich gar nichts kosten. ;) :p
 
Zuletzt bearbeitet:
an die threaderstellerin,

du solltest ihn etwas aergern, mach ein nettes foto von dir, schreib dazu "ich bin bald wieder zu haben, bewerbungen an...... und schick ihm die url ;-)


peter

Das ist der beste heute morgen :biggrin: gute Idee.....*mal im Hinterkopf behalte*

Fotos hin oder her...es ging erstmal um die grundsätzliche. Thomas hat sicher gute Tipps gegeben....also erstmal abwarten ob der Vater es überhaupt ernst meint, oder ob er Dich einfach nur ärgern wollte.

Wenn man sich trennt dann schiebt man irgendwie Hasskappe, und von daher nimmt man viele Dinge viel zu ernst.
Auch er wird das tun, und Du mit Sicherheit auch.
Von daher erstmal ruhig Blut und abwarten.
 
Ihr geht alle direkt davon aus das der Mann die Frau nur ärgern will.
Bevor ihr alle hier sofort die Haßkappe anzieht und auf den Papa knüppelt, der ja hier nicht so Wort kommt ;) - mal ne Frage an die Threadstellerin:

Hast du mit deinem Ex mal darüber geredet - und ich meine im normalen Ton?

Vielleicht hat er einfach Angst um die Kids - was ich nicht direkt als negativ sehen würde, ich denke da sind wir uns einig.
Mein Schwager zum Beispiel hat auch eine Homepage - auf einer Unterseite gibt es dann die privaten Fotos der Kinder. Dieses ist durch ein PW geschützt und nur Bekannte und Verwandte haben das. So fühlt er sich einfach sicherer und hat nicht die Angst das jeder Hinz und Kunz sich Bilder deiner Kinder anschaut.
Ich denke sowas wäre ein schöner Kompromiss - du kannst weiter die Bilder deinen Bekannten/Verwandten zeigen und dein Ex braucht keine Angst haben das sich ein Verrückter ein Opfer sucht.

Übrigens: für einige kranke Gehirne reicht ein normales Foto, braucht kein Nacktfoto sein.
 
Zweitens auch private Bilder können Urheberrechte haben, können müssen aber nicht, auch das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Du solltest die Postings vor dir richtig lesen. Ich zitiere einfach nochmal Thomas.
Darüber hinaus findet das UrhG aber auch Anwendung auf alle Fotografien, die das Kriterium der geistigen Schöpfung nicht erfüllen. Gemäß §72 Abs. 1 UrhG sind Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, genauso geschützt wie Lichtbildwerke. Damit fallen auch alle zufälligen “Schnappschüsse” sowie ..., unter das UrhG (vgl. Thum in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, München 2002, §72, Rn.3).

Und wie PeterLV bereits sagte, da wird jeder Staatsanwalt und jeder Richter darüber lächeln. :p
Ein Staatsanwalt ist hier gar nicht mit dabei, weil wir im Zivilrecht sind. Und dort kommt es meist drauf an, wer besser argumentieren kann. Und dort kann es ggf. teuer werden.

@Lilly: alleinige Sorgezuständigkeit bei alltäglichen Dingen. Eine wunderschön schwammige Formulierung. Ich persönlich würde da das Veröffentlichen von Bildern im Netz nicht drunter fassen. Wäre ja fast das Gleiche, als wenn ich ein Bild von meinem Kind an die Bushaltestelle klebe. Kann dann auch jeder, der vorbeikommt das Ding sehen. Und ehrlich gesagt würde ich das bei meinem Kind auch nicht wollen.
Dann wohl doch lieber die Idee mit dem Passwortschutz. Wäre dann wohl mit nem Fotoalbum zu vergleichen, was nur mein Besuch angucken darf.

Aber wie schon öfter gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Und rechtlich relevante Aussagen wird die Threaderstellerin hier sowieso nicht bekommen, da wir alle keine Rechtsberatung geben dürfen, sondern nur unsere Meinung äußern können.

anddie
 
Ein Staatsanwalt ist hier gar nicht mit dabei, weil wir im Zivilrecht sind. Und dort kommt es meist drauf an, wer besser argumentieren kann. Und dort kann es ggf. teuer werden.

So sieht das aus

@Lilly: alleinige Sorgezuständigkeit bei alltäglichen Dingen. Eine wunderschön schwammige Formulierung. Ich persönlich würde da das Veröffentlichen von Bildern im Netz nicht drunter fassen. Wäre ja fast das Gleiche, als wenn ich ein Bild von meinem Kind an die Bushaltestelle klebe. Kann dann auch jeder, der vorbeikommt das Ding sehen. Und ehrlich gesagt würde ich das bei meinem Kind auch nicht wollen.
Dann wohl doch lieber die Idee mit dem Passwortschutz. Wäre dann wohl mit nem Fotoalbum zu vergleichen, was nur mein Besuch angucken darf.

Die alltäglichen Dinge sind meine HP und meine Kinder auch ;)
Ich glaube manche bewerten eine HP mit ein paar Fotos, einfach viel zu hoch. Wenn ich eine HP habe und ein paar Fotos online stelle, so ist es selbstverständlich für mich, dass meine Kids zu sehen sind, denn sie sind ein großer Inhalt meines Lebens....meines alltäglichen Lebens. ;)

Ich habe heute ohne den Vater entscheiden das mein Sohn eine besondere Sorte Tabletten bekommt....ADHS....:( und wir sind seit über einem Jahr in Behandlung. Den Vater habe ich vorhin informiert weil ich eine Nette bin :biggrin:
Er wollte etwas sagen...aber hat es dann geschluckt...denn ich bin die jenige welche mit ihm zur Therapie rennt, alle Termine wahrnimmt, sein Asthma unter Kontrolle hat etc....nicht er. Nie hat er Hilfe angeboten oder mir etwas was die Kids angeht abgenommen. Somit hat er in meinen Augen eh alle Rechte abgegeben. (rechtlich ist es natürlich eigentlich anders)



Aber wie schon öfter gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Und rechtlich relevante Aussagen wird die Threaderstellerin hier sowieso nicht bekommen, da wir alle keine Rechtsberatung geben dürfen, sondern nur unsere Meinung äußern können.

anddie

Und das ist es!
 
Du solltest die Postings vor dir richtig lesen. Ich zitiere einfach nochmal Thomas.



Ein Staatsanwalt ist hier gar nicht mit dabei, weil wir im Zivilrecht sind. Und dort kommt es meist drauf an, wer besser argumentieren kann. Und dort kann es ggf. teuer werden.

@Lilly: alleinige Sorgezuständigkeit bei alltäglichen Dingen. Eine wunderschön schwammige Formulierung. Ich persönlich würde da das Veröffentlichen von Bildern im Netz nicht drunter fassen. Wäre ja fast das Gleiche, als wenn ich ein Bild von meinem Kind an die Bushaltestelle klebe. Kann dann auch jeder, der vorbeikommt das Ding sehen. Und ehrlich gesagt würde ich das bei meinem Kind auch nicht wollen.
Dann wohl doch lieber die Idee mit dem Passwortschutz. Wäre dann wohl mit nem Fotoalbum zu vergleichen, was nur mein Besuch angucken darf.

Aber wie schon öfter gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Und rechtlich relevante Aussagen wird die Threaderstellerin hier sowieso nicht bekommen, da wir alle keine Rechtsberatung geben dürfen, sondern nur unsere Meinung äußern können.

anddie


Hmm anddie da du mich direkt ansprichst. Das Urheberrecht steht hier noch gar nicht fest ;) Dazu müßte man erstmal wissen ob der Vater überhaupt die Bilder gemacht hat und wie diese zu stande gekommen sind. Wurde aber auch schon erwähnt.

Als Begründung: es gibt so viele Verrückte im Netz und er wolle nicht, dass Fotos von den Kindern zu sehen sind.

Hmm nochwas. Wenn ich stolz auf meine Kiddys bin, zeige ich auch gern Bilder von denen ;) Wenn es hier wirklich darum geht die Kinder zu schützen, was ich für Schwachsinn halte. Darfst du dein Kind absolut und nie mehr aus dem Haus lassen. ;) Es laufen ja genügend verückte auf der Straße rum :roll:

Man hier ist eine Mutter stolz auf Ihre Kids und zeigt Familienbilder das kann und wird sicher keiner verbieten. Und das mit den "verückten" ist die lächerlichste Begründung, die ich je gehört habe.
 
Hmm nochwas. Wenn ich stolz auf meine Kiddys bin, zeige ich auch gern Bilder von denen ;) Wenn es hier wirklich darum geht die Kinder zu schützen, was ich für Schwachsinn halte. Darfst du dein Kind absolut und nie mehr aus dem Haus lassen. ;) Es laufen ja genügend verückte auf der Straße rum :roll:

Man hier ist eine Mutter stolz auf Ihre Kids und zeigt Familienbilder das kann und wird sicher keiner verbieten. Und das mit den "verückten" ist die lächerlichste Begründung, die ich je gehört habe.

kuss.gif
sehr schön geschrieben!!!!
 
Hmm anddie da du mich direkt ansprichst. Das Urheberrecht steht hier noch gar nicht fest ;) Dazu müßte man erstmal wissen ob der Vater überhaupt die Bilder gemacht hat und wie diese zu stande gekommen sind. Wurde aber auch schon erwähnt.
Meine Aussage bezog sich auf dein Posting, wo du sagtest, dass Bilder Urheberrechte haben können, aber nicht müssen.
Und das ist schlichtweg falsch, weil jedes Foto unter das Urheberrecht fällt.

anddie
 
Meine Aussage bezog sich auf dein Posting, wo du sagtest, dass Bilder Urheberrechte haben können, aber nicht müssen.
Und das ist schlichtweg falsch, weil jedes Foto unter das Urheberrecht fällt.

anddie


Ich dachte du weißt, das es nicht so ist ;) Ich hab zb. Bilder von einer Überwachungskammera und diese haben kein Urheberecht ;) Da diese Bilder automatisiert erstellt wurden und keine persönliche Schöpfung sind ;) Aber das gehört sowieso nicht hier her.
 
hallo,


kleiner tip, wieso richtest du dir auf deiner homepage nicht einen geschützten bereich ein ( mit passwortabfrage)

hab das bei mir auch gemacht und allen freunden und bekannten das passwort dafür gegeben

1. sieht dann dein ex-mann nicht was du für bilder drauf hast
2. kannst du dir sicher sein, das die fotos nicht in falsche hände gelangen ( man weiss ja nie wer sich im netzt so rumtreibt)

mfg

abdomi
 
hallo,


kleiner tip, wieso richtest du dir auf deiner homepage nicht einen geschützten bereich ein ( mit passwortabfrage)

hab das bei mir auch gemacht und allen freunden und bekannten das passwort dafür gegeben

1. sieht dann dein ex-mann nicht was du für bilder drauf hast
2. kannst du dir sicher sein, das die fotos nicht in falsche hände gelangen ( man weiss ja nie wer sich im netzt so rumtreibt)

mfg

abdomi


dazu muss ich sagen das wenn es eine kostenlose hp ist, also eine die man nicht bezahlen muss sondern kostenlos alles gestellt bekommt (meist hat man dann werbung drauf) das solche bereiche nicht eingerichtet werden dürfen außerdem glaub ich das ihr ex dann auch den zugangscode erhalten muss. sonst könnte er warscheinlich klagen. es betrifft ja in diesem sinne auch seine kinder und er muss ja sehen können was sie reingestellt hat.

falls sie aber eine hp hat die man bezahlen muss, also sogesagt ihr "gehört", so kann sie diesen bereich einrichten. nur muss warscheinlich der ex dann auch das passwort erhalten.
 
ich verstehe Dich nicht jeleje, ihr hab zusammen das Sorgerecht und es war immerhin mal Dein Mann also warum mußt du unbedingt gegen seinen Willen die Bilder auf Deine HP stellen ?

Wenn jemand von euren Verwandten oder Freunden die Bilder eurer Kinder sehn will dann schick sie denen halt in nen Ordner per E-Mail.

Jeden Fremden gehn die Bilder doch sowiso nichts an, da wäre ich genauso wie Dein Mann dagegen sie absolut jedem zugänglich zu machen.