Kann mein Ex Fotos von unseren Kindern auf meiner Page verbieten?

jeleje

New member
21 November 2006
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Hallo,
ich bin neu hier und weiß nicht, ob meine Frage hier an richtiger Stelle steht:-?
Zu meinem Problem...
Mein Ex bzw. Noch-Mann und ich, haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder (3, 4 u. 16J.). Ich habe Fotos von den Kindern (Geb.feiern, Ausflüge etc. - also harmlose Fotos) auf meine private Homepage hochgeladen, damit Verwandte, Freunde und Bekannte auch "sehen" können wie`s uns geht bzw. wie die Kids sich entwickeln und aktuell aussehen.
Nun hat mein Ex mich vor zwei Wochen dazu aufgefordert, die Fotos von unseren Kindern zu löschen. Als Begründung: es gibt so viele Verrückte im Netz und er wolle nicht, dass Fotos von den Kindern zu sehen sind. Wobei wir vor ein paar Jahren auch eine GEMEINSAME private Page hatten, wo auch Fotos von den Kindern drauf waren.
Zu guter Letzt, gab er mir seine Aufforderung sogar in schriftlicher Form mit einer Frist. Diese Frist habe ich eingehalten und die Fotos runtergenommen. Da ich keinerlei rechtliches Wissen besitze, ob seine Aufforderung gerechtfertigt ist, bin ich dem nachgekommen. Heute war ich bei meiner Scheidungsanwältin und habe sie um Rat gebeten. Sie meinte nur: ich solle mich davon nicht beirren lassen, solange es keine "Anzüglichen" bzw. Nacktfotos sind (und die sind es NICHT!!!). Aber rein Rechtlich konnte sie mir keine genaue Auskunft geben, ob er ein Recht darauf hätte.

Nun meine Frage: War Jemand von Euch in einer ähnlichen Situation oder kennt Fallbeispiele oder gar Urteile?
Ich wäre Euch echt dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!!!

LG
 
Ich kann mir schon vorstellen, dass er das Recht dazu hat, so lange er der gesetzliche Vormund ist.

Das ist nur meine persönliche Meinung. Wenn du eine handfeste Auskunft haben willst, musst du einen Juristen fragen. Ansonsten darf dir in Deutschland niemand Rechtsberatung erteilen.
 
Hi so ganz sicher nin ich mir da auch nict.Was auf jeden Fall sicher ist solange ihr das gemeinsame Sorgerecht habt ist dein Mann in allen Dingen die deine Kinder betrifft mit Entscheidungsberechtigt.Das heisst wenn er nicht möchte das du die Bilder veröffentlichst ( aus welchen Gründen auch immer ) kann er das sogar, wenn du dich nicht daran hälst, Gerichtlich entscheiden lassen.Denn das ist der Sinn des Gemeinsamen Soregerechtes.Da kannst du nichts,aber auch rein gar nichts alleine Entscheiden ( zumindest nichts was die Kinder angeht ). Sorry klingt doof aber so ist es nunmal.

Lg Julia
 
Sicher beantworten wird dir das hier keiner können.

Ich bin der Meinung, mit dieser Begründung kann er dir das nicht verbieten, dies geht wohl nur, wenn direkte schädliche Einflüsse auf die Kinder zu befürchten wären, dies sehe zumindest ich hier nicht.

Die Entscheidung müsste wohl ein Gericht treffen, den Antrag müsste er stellen.

Kann es sein, dass es sich hier um Nachwirkungen eines Rosenkrieges handelt?
 
Da ihr scheinbar nicht nur das gemeinsame Sorgerecht habt sondern auch eingemeinsames Entscheidungsrecht, kann Dein Ex dich jedesmal vor Gericht ziehen sobald er der Meinung ist dich ärgern zu müssen.
So wie es aussieht kann das nur ein Gericht entscheiden wenn er einen Antrag stellt. Nur da wo ein Kläger ist ist auch ein Richter.

Mal als Bsp. : ihm gefällt der Kindergarten euer Kinder nicht und du sollst sie in einen anderen unter bringen- obwohl der weiter entfernt ist -so kann dies auch vor Gericht gehen . (wie gesagt nur als Bsp.)

Mein Tipp wäre : besorge dir so schnell wie möglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Entscheidungsrecht bezüglich Kindergarten- ,Schul- und Arztbesuche ect.

hier mal ein link der bestimmt auch hilfreich sein könnte

https://www.allein-erziehend.info/das-wars/sorgerecht.htm
 
Das könnte aber ziemlich teuer für ihn werden, wenn er die Mutter vor Gericht zieht, nur um sie zu ärgern und ein- zweimal im Prozess unterliegt.
 
Also Fotos von Euren Kindern (in einem angemessenen Aufzug) auf Deiner privaten HP darf er nicht!
Egal ob Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt oder nicht.
Sollte er in der Lage sein nachzuweisen, dass Du die Fotos für andere Zwecke hochgeladen hast, so muß er einen gerichtlichen Beschluß erwirken.

@alleiniges Sorgerecht
Im Normalfall ist völlig unnötig!
Ob ihm der Kindergarten gefällt oder nicht, egal was er bemängelt....deine Entscheidungen kann und wird nur ein Gericht beeinflussen können.
Das Aufenthaltbestimmungsrecht solltest Du allein haben.
Denn wenn Du in den Urlaub willst, müßtest Du um Erlaubnis bitten...das wäre wirklich übel. etc...

Irgendwann geht ihm der Atem aus...soviele Einsprüche kann er bei Gericht nicht machen. Außerdem handelt das Gericht bei Wiedrholung und prüft warum er das tut...das kann böse Folgen für ihn haben.

Wenn Du merkst das er Dir und den Kindern das Leben erschwert, wende Dich umgehend an das zuständige Jugendamt und bitte um Hilfe. Versuche Dir mit denen das Sorgerecht zu teilen, klingt vielleicht blöd, ist aber in solchen Fällen das beste was Euch passieren kann.
 
@alleiniges Sorgerecht
Im Normalfall ist völlig unnötig!
Ob ihm der Kindergarten gefällt oder nicht, egal was er bemängelt....deine Entscheidungen kann und wird nur ein Gericht beeinflussen können.
Das Aufenthaltbestimmungsrecht solltest Du allein haben.
Denn wenn Du in den Urlaub willst, müßtest Du um Erlaubnis bitten...das wäre wirklich übel. etc...


Aber genauso ist die Gesetzes lage.Mein 9 Jähriger Sohn ist aus erster Ehe.Als ich mich von meinem mann getrennt hatte hatten wir anfangs noch beide das Sorgerecht. Da musste ich ( so wurde es mir vom Gericht gesagt ) meinen Mann sogar fragen wenn ich mit meinem Sohn für 2 Wochen zu meinen Eltern nach Bayern fahren wollte.Also so einfach ist das nicht.Erst nachdem ich das alleineige Sorgerecht hatte konnte ich alleine Entscheiden.Vorher hatte mein Mann sogar ( Gesetzlich ) das Recht mir vor zu schreiben was ich meinem Sohn an zu ziehen habe. Ich weiß hört sich total bescheuert an aber so ist unsere Deutsche Gesetzes Lage. Ich habe es 3 Jahre erlebt.
 
Dafür reicht aber afaik das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches sicher einfacher zu bekommen ist als das alleine Sorgerecht. Weiterhin gibt es ja auch, wie hier schon geschrieben, alleinige Rechte für Teilbereiche, wie z.B. die Wahl der Schule.
 
handy-pilotin

ich bin geschieden habe 3 Kinder...und solchen Stress nur ganz kurz am Anfang der Trennung gehabt.
Weißt Du wieso?
Klare Worte...keine Eierei von irgendeinem Anwalt sondern Taten!
Jugendamt...Gericht...und innerhalb von wenigen Tagen gab es eine klare Front.
Kein Stress und keine wirklichen Kosten.
Viel Stress passiert weil man sich zu unbedachten Aktionen hinreißen lässt.

@alleiniges Sorgerecht
dasAufenthaltbestimmungsrecht ist in den oben geschilderten Fällen viel wichtiger.

Hier ist mal eine Seite auf der man sicher einige Antworten finden kann.
Sorgerecht
Ich rate Dir aber trotzdem dich an einem Anwalt zu wenden, denn Eure Probleme scheinen vorprogramiert. Du zahlst beim zuständigen Amtsgericht 20 Euro für einen Beratungsschein, oder alles geht über Prozesskostenhilfe.
Lass nicht soviel Zeit vergehen, das macht mürbe und kostet nur unnötig Kraft.
Vielleicht kann man Deine Probleme schnell lösen.
 
Also Fotos von Euren Kindern (in einem angemessenen Aufzug) auf Deiner privaten HP darf er nicht!
Egal ob Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt oder nicht.
In diesem Punkt wäre ich mir nicht so sicher.
Im Endeffekt haben erstmal die abgebildeten Personen das Recht am eigenen Bild und dürfen entscheiden, ob die Bilder veröffentlicht werden oder nicht.
Da hier diese Personen aber Minderjährig sind, müssen das die Eltern entscheiden.
Für Minderjährige und geistig Behinderte müssen deren gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern) einwilligen.
Quelle: https://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2004/3.htm

Wäre jetzt also interessant, wer jetzt durch das gemeinsame Sorgerecht der gesetzliche Vertreter ist. Im Normalfall müssen aber sich beide einig werden.

anddie
 
dem beitrag von anddie kann ich soweit zustimmen, als angehender freier fotograf habe ich mich mit dem urheberrechten und bildrechten mal auseinandergesetzt und will mal ein wenig versuchen das ganze zu übersetzen:

- beeinflussen abgebildete personen maßgeblich eine bildaussage (sind also nicht nur sogenanntes "schmückendes beiwerk") und sind diese erkennbar so benötigt man deren einverständniskeitserklärung sollte dieses bild veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden

- sind diese personen nicht volljährig oder geistig behindert so muss der gesetzliche vertreter einwilligen (wie anddie schon schrieb)

- das "onlinestellen" eines bildes auf eine website ist eine veröffentlichung, dabei spielt es absolut keine rolle ob es eine rein private website ist oder ein kommerzielles projekt

geht man jetzt davon aus, dass ein gemeinsames sorgerecht bedeutet, dass ihr beide zusammen der gesetzliche vertreter seid, dann brauchst du eben auch sein einverständnis

edit: ach ja, noch ergänzend: wer war den der fotograf? man brauch im übrigen auch sein einverständnis bei veröffentlichung sonst kommt es zur sogenannten urheberrechtsverletzung.
 
Da hier gemeinsames Sorgerecht ist, können beide entscheiden und er kann also nur und absolut nur das durch ein gerichtliches Urteil unterbinden und ich glaube kaum das ein Richter die Weitergabe privater Fotos verbietet.

@jeleje lass dich nicht einschüchtern, entscheident ist immer ein Urteil. Wenn du dich aber einschüchtern lässt und genau immer das machst, was er sagt oder verlangt, haste ganz schlechte Karten und er wird es immer und immer wieder machen. Also Bilder wieder drauf, ihm klar sagen er soll dich verklagen, sobald ein Gericht seine Meinung teilt, nimmst du die Bilder runter und zwar nur wenn ein Gerichtsurteil vorliegt.

Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, leben die Eltern aber nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die alleinige Sorgezuständigkeit für Entscheidungen des täglichen Lebens.

Also leben die Kinder bei dir, entscheidest du erstmal und nicht er. Er kann so erstmal auch gar nichts ohne ein Gericht dagegen machen.

Natürlich sind Lebensentscheiden Dinge eine Ausnahme also Schule ect. Da entscheidet er mit.

Angelegenheiten, die für die Entwicklung des Kindes von erheblicher Bedeutung sind, müssen weiterhin von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden, z.B. Berufsausbildung, Schulausbildung.

Aber die weitergabe von Fmilienfotos sind sicher nicht Lebensentscheident oder für die Entwicklung deiner Kinder entscheident.
 
Natürlich sind Lebensentscheiden Dinge eine Ausnahme also Schule ect. Da entscheidet er mit.

Wie kommt Ihr darauf das er das mitentscheiden darf?
Wo steht das?
Das entscheidet der, bei dem die Kinder leben, der die Kinder in Obhut hat....etc. Der, der in das Leben der Kinder am meisten involviert ist.
Bis der andere Mitsorgeberechtigte danach gefragt werden muß oder sollte wird noch Zeit vergehen. Denn wie will der das auch einschätzen? Er lebt doch nicht mit ihnen.
Und nur weil der Ruf einer Einrichtung nicht so toll ist, kann er dem Kind den Besuch nicht verwehren.

dann wäre so manche Schulen total Kinderlos und könnten schließen :roll:

@anddie
ich bin sicher. Wichtig ist das es (m)eine private HP ist.

@thomas
stimmt der Fotograf muß zustimmen....aber bei privaten Fotos ist das eigentlich nicht die Frage.
 
Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, leben die Eltern aber nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die alleinige Sorgezuständigkeit für Entscheidungen des täglichen Lebens.
Angelegenheiten, die für die Entwicklung des Kindes von erheblicher Bedeutung sind, müssen weiterhin von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden, z.B. Berufsausbildung, Schulausbildung.

Ausbildung!!! Nicht der Ort....verstehst du?
Das heißt wenn eine Realschulempfehlung vorliegt redet man....und entscheidet gegebenenfalls zusammen...wenn das nicht funktioniert s.u.

so hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die alleinige Sorgezuständigkeit für Entscheidungen des täglichen Lebens.
;)
Wie Du schreibst Rechtslexikon!
 
Ausbildung!!! Nicht der Ort....verstehst du?
Das heißt wenn eine Realschulempfehlung vorliegt redet man....und entscheidet gegebenenfalls zusammen...wenn das nicht funktioniert s.u.


;)
Wie Du schreibst Rechtslexikon!

Ich verstehe sehr gut, bin schlieslich geschieden ;-)

Sag mal haste meinen Beitrag überhaupt gelesen ? Da steht doch genau das selbe was du auch schreibst und von Ort hab ich gar nichts geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag mal haste meine Beitrag überhabt gelesen ? Da steht doch genau das selbe was du auch schreibst und von Ort hab ich gar nichts geschrieben.

Ich habe mich von Dir aufgezogen gefühlt :roll: und das Du meine Aussagen hier als nicht richtig annimmst.
Aber sie sind es schon. Nach Deiner Definition ja eben auch.
Sorry bin wohl zu müde...:-?