Jobcenter verlangt Gehaltsabrechnung was tun

JJjack

Lose-Milliardär
ID: 293460
L
3 August 2007
420
21
guten tag,
also es geht darum bei meinem vater der zurzeit arbeitslos ist und ALG2 bezieht will das jobcenter Gehaltsabrechnungen für 2monate haben, indenen er aber kein geld erhalten hat und auch keine abrechnungen, da ihm das gehalt nicht gezahlt wurde und man ihn gefeuert hat in einem casino, da er versehentlich die schlüssel verloren hat und man dann den schlüsseldienst beauftragen musste.

man hat ihm das geld gesperrt und das jobcenter lässt auch nicht mit sich diskutieren und man kann nichteinmal mit dem zuständigen bearbeiter sprechen da man telefonisch niemanden erreicht und auf anderem wege keinen termin kriegen kann es sei dem man wird eingeladen.

in der filiale sagt man nur man ist in der beweißpflicht und ohne die unterlagen kann nichts gemacht werden.

aber dürfen die unterlagen verlangen die nicht existieren?

zumal es lediglich um ein paar euros geht (ca. 300€ von denen wenn das gehalt gezahlt worden wäre etwa die hälfte an das jobcenter gegangen wären!!)

er hat alle unterlagen (kontoauszüge lückenlos, die einzige vorhandene gehaltsabrechnung, die rechnung für den schlüsseldienst, die kündigung etc. alles längst eingereicht und jetzt kriegt er schon einen monat lang kein geld und wenn er bis zum 30ten nicht die gehaltsabrechnungen die er nicht hat einreicht wollen die ihm gar kein geld mehr schicken.

was kann man da tun? muss man vor das sozialgericht? kann man verlangen mit dem zuständigen bearbeiter zu sprechen? weil die schicken einen immer nach hause und lassen nicht mit sich reden

EDIT:

Habe mir die unterlagen mal genauer angeschaut:
und zwar ist es so, dass es sogar die gehaltsabrechnungen sozusagen in eine große abrechnung zusammengefasst worden sind und da steht auch klipp und klar drauf, dass eine summe von 362€ einbehalten worden ist.

somit muss ich jetzt davon ausgehen, dass die bearbeiterin einfach das ganze nicht gelesen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den zuständigen Abteilungsleiter herausfinden und dem das Problem schildern. Falls die einen nicht zu dem lassen wollen oder keine Auskunft geben wollen, wer diese Person ist, dann kann man sich immer noch an Zeitungen und Fernsehsendungen wenden, die dann auch gerne nochmals nachfragen. Meistens hilft das dann komischerweise doch, das Problem schnell zu klären.
Tja, was negative Medienberichte manchmal bewirken können.

Eine Möglichkeit wäre auch, sich an seinen Bezirks-, Landrats- oder Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Schließlich wurde der Typ gewählt, um sich um das Wohlergehen der Menschen in seinem Wahlkreis zu kümmern.

Beim Jobcenter gibt es leider auch manchmal Mitarbeiter, die ihre "Kunden" einfach schikanieren wollen.
Eine Bekannte von mir wurde aufgefordert, jedesmal eine Ortsabwesenheitsmeldung zu machen, wenn sie einmal in der Woche nachmittags 2 Stunden Nachhilfe in Potsdam gab, und dafür ja das Bundesland Berlin verlassen musste. Reine Schikane so was.
 
Tschuldigung, egal ob er Kohle bekommen hat, oder diese vom Arbeitgeber einbehalten wurde, es muss eine Gehaltsabrechnung geben, selbst wenn unten drauf steht: Überweisung an Max Müller: 0,13 €.

gruss kelle!
 
Tschuldigung, egal ob er Kohle bekommen hat, oder diese vom Arbeitgeber einbehalten wurde, es muss eine Gehaltsabrechnung geben, selbst wenn unten drauf steht: Überweisung an Max Müller: 0,13 €.
Das ist richtig, von daher ist es verständlich, daß das Jobcenter darauf besteht...

Der erste Ansprechpartner ist also nicht das Jobcenter, sondern der ehem. Arbeitgeber. Dem müsst ihr die sprichwörtliche Pistole auf die Brust setzen.
Am besten mal zu einem RA für Arbeitsrecht gehen und beraten lassen.

Gruß Aru
 
Das ist richtig, von daher ist es verständlich, daß das Jobcenter darauf besteht...

Der erste Ansprechpartner ist also nicht das Jobcenter, sondern der ehem. Arbeitgeber. Dem müsst ihr die sprichwörtliche Pistole auf die Brust setzen.
Am besten mal zu einem RA für Arbeitsrecht gehen und beraten lassen.

Gruß Aru


hmm ja dachte ich auch es müsste eine geben egal ob 0euro, aber er hat keine bekommen lediglich die meldung zur sozialversicherung und halt die erst gehaltsabrechnung für 2probearbeitstage.

ja aber selbst dann wenn es die firma schicken muss und es aber nicht tut kann das jobcenter doch sehen anhand der kontoauszüge etc , dass kein geld geflossen ist. und man kann doch nicht einfach das geld sperren , es geht doch in maximalfall um 150€, die könnte man ja "vorerst" einbehalten bis man die abrechnungen kriegt und doch nicht komplett alles sperren.
 
Tschuldigung, egal ob er Kohle bekommen hat, oder diese vom Arbeitgeber einbehalten wurde, es muss eine Gehaltsabrechnung geben, selbst wenn unten drauf steht: Überweisung an Max Müller: 0,13 €.

gruss kelle!

Das ist zwar korrekt, jedoch tut das alles nichts zur Sache, wenn der AG einfach auf Stur schaltet und keine Abrechnung erstellt. ;)

Das ist richtig, von daher ist es verständlich, daß das Jobcenter darauf besteht...

Der erste Ansprechpartner ist also nicht das Jobcenter, sondern der ehem. Arbeitgeber. Dem müsst ihr die sprichwörtliche Pistole auf die Brust setzen.
Am besten mal zu einem RA für Arbeitsrecht gehen und beraten lassen.

Gruß Aru

Mir wurde in diesem Fall geraten, den AG schriftlich aufzufordern mit Fristsetzung. Wenn er immer noch nicht reagiert, Klage einreichen.

hmm ja dachte ich auch es müsste eine geben egal ob 0euro, aber er hat keine bekommen lediglich die meldung zur sozialversicherung und halt die erst gehaltsabrechnung für 2probearbeitstage.

ja aber selbst dann wenn es die firma schicken muss und es aber nicht tut kann das jobcenter doch sehen anhand der kontoauszüge etc , dass kein geld geflossen ist. und man kann doch nicht einfach das geld sperren , es geht doch in maximalfall um 150€, die könnte man ja "vorerst" einbehalten bis man die abrechnungen kriegt und doch nicht komplett alles sperren.

Ich würde dir bzw. deinem Vater folgendes raten:

Beschwerde beim Amt einlegen (Widerspruchsstelle) und den Fall noch einmal ausführlich schildern.
Den AG schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Abrechnungen zu erstellen (Einschreiben/Rückschein). Wenn dein Vater schriftliche Aufforderungen des Amtes hat, dass er die Abrechnungen beilegen soll, in Kopie dem Schreiben mit beilegen.
Eine Kopie dieses Schreibens sowie des Einschreibebelegs an das Arbeitsamt weiterleiten. Wenn der Rückschein kommt, ebenfalls ans Amt weiterleiten.
Wenn die Frist abgelaufen ist und die Abrechnungen sind immer noch nicht da, nochmal Schreiben, noch mal eine Woche Frist geben und gleichzeit im Schreiben betonen, dass man dann Klage einreichen wird.
Zu guter Letzt natürlich Klage dann einreichen.
Über jeden Schriftwechsel immer in Kopie das Amt informieren, damit sie sehen, dass du bemüht bist und es nicht an einem selber liegt.
Wichtig ist immer alles, aber auch alles schriftlich zu machen. Immer mit Einschreiben/Rückschein.
Sollten die Rückscheine (3 - 4) nicht zurückkommen, dann würde ich raten nochmal per E-Mail (wenn möglich) mit Benachrichtigungsmail das Schreiben schicken und noch einmal persönlich mit einem Zeugen den Brief persönlich im Briefkasten reinwerfen.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.
 
Schau mal auf die Seite www.sozialhotline.de . Da gibt es eine Telefonnummer, unter der Du mit Sicherheit eine bessere Beratung bekommst als hier.

Ansonsten muß man leider sagen. Recht haben heißt noch lange nicht recht bekommen. Deshalb wäre auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nie mein ersterSchritt, Du willst ja, daß sie kooperieren. Ein Gang zum Vorgesetzten bringt häufig mehr. Allerdings fordert es einem oft so einiges ab. Man muß wirklich beharrlich sein und sich nicht einfach wegschicken lassen. Zudem werden auch die Vorgesetzten mit ihren Vorschriften ankommen. Versuch dann, das Gespräch weg davon und hin zu deinem tatsächlichen Fall zu lenken. Sage ganz klar, daß dein Vater kein Geld und nichts zu essen hat (hier besteht die Möglichkeit über Mittellosigkeit etwas zu erreichen)

Aber wie gesagt, bevor Du zum Amt gehst, solltest Du Dich bei der genannten Hotline informieren.

Und noch etwas. Die Beamten haben häufig Vorschriften, die mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren sind. Die sogenannte Normenhierarchie sagt zwar klar, daß das Gesetz über den Verordnungen der Beamten steht, aber die Beamten kennen das Gesetz in der Regel kaum bis nahezu garnicht. Hier kann es nützlich sein, sich die entsprechenden Paragraphen rauszusuchen.

Übrigens, meine Mutter hat vor kurzem als letztes Mittel einen Brief an den zuständigen Senator geschickt. Daraufhin hat der Oberste der ARGE Hamburg sich bei ihr gemeldet, alles angehört, ihr recht gegeben und sie gebeten, sollte es noch mal Probleme geben, sich direkt an ihn zu wenden. Soetwas sollte man zwar nicht zu Beginn einer solchen Sache machen, aber wenn es sich zu lange hinzieht kann auch so etwas ein Weg sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist zwar korrekt, jedoch tut das alles nichts zur Sache, wenn der AG einfach auf Stur schaltet und keine Abrechnung erstellt. ;)

Es tut insoweit schon was zur Sache, als die ersten Antworten ja gleich auf das Amt bzw. die dortigen Mitarbeiter abzielten, obwohl der schwarze Peter ganz wo anders steckt. ;)

gruss kelle!
 
Mal was anderes. Hast du dir schonmal überlegt, ob dein Vater den Arbeitgeber auf Zahlung seines Gehaltes verklagen kann?? Ich kann es hir zwar nicht mit Bestimmtheit sagen, dazu müßte ich die Umstände schon etwas genauer kennen, aber grundsätzlich halte ich es für unwahrscheinlich, daß dein Vater für den Schadn haftet. Einschlägig wäre hier §280 BGB. Fraglich ist, ob dein Vater überhaupt eine Pflichtverletzung begangen hat. Aberdabei kommt es eben aufdie Umstände an, unter denen er den Schlüssl verloren hat.

Man sollte diesen Weg zwar nicht überbewerten, der Rechtsweg kann schonmal locke 6 Monate und länger dauern, aber manchmal hilft es schon, wenn ein Rechtsanwalt den Arbeitgeber einfach mal anschreibt. Viele Arbeitgeber versuchen gerade zum Ende eines Vertragsverhältnisses schonmal, etwas Geld einzusparen.Wenn der Arbeitnehmer nichts macht hat er das Geld gespart, sonst kann er immer noch zahlen und verliert nichts.
 
Tschuldigung, egal ob er Kohle bekommen hat, oder diese vom Arbeitgeber einbehalten wurde, es muss eine Gehaltsabrechnung geben, selbst wenn unten drauf steht: Überweisung an Max Müller: 0,13 €.

gruss kelle!

Das ist völliger Blödsinn was du schreibst, denn es gibt nicht unbedingt eine Verpflichtung zu einer Gehaltsabrechnung. Es kann zwar eine Pflicht für eine schriftliche Gehalts- oder Lohnabrechnung geben aber das muß nicht zwingend so sein ;)

Und das Jobcenter brauch die auch nicht, dafür gibt es kleine Formulare, die man den ehemaligen Arbeitgeber gibt und dort ist er Verpflichtet Auskunft zu geben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist völliger Blödsinn was du schreibst, denn es gibt nicht unbedingt eine Verpflichtung zu einer Gehaltsabrechnung.
:hö: Das kannst du bestimmt auch mit einer Quelle belegen, oder?

Denn §108 GewO sagt:
(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
Gruß Aru
 
Lies den Absatz 2 und dort haste schon eine Ausnahme. Wie gesagt grundsätzlich zu behaupten es muß immer eine Abrechnung geben ist Blödsinn. ;)
 
Lies den Absatz 2 und dort haste schon eine Ausnahme. Wie gesagt grundsätzlich zu behaupten es muß immer eine Abrechnung geben ist Blödsinn. ;)

Ich hab diese Diskussion jetzt mit meinem Arbeitgeber und etlichen anderen Stellen seit einem Jahr.
Nach allen möglichen Auskünften, die ich bisher erhalten habe läuft alles auf eines hinaus:

Eine ordnungsgemäße Abrechnung sollte mindestens einmal erstellt werden. Zumal aus diesen Daten ja auch alles hervorgeht und ob man ordnungsgemäß angemeldet ist etc. Wenn das Gehalt immer gleich bleibt, muss man nicht unbedingt monatlich eine erstellen, sofern schon richtig.
Sollten jedoch übergeordnete staatliche Stellen wie z.B. Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkassen, Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater (nicht übergeordnet, aber dennoch gilt es hier auch) eine Abrechnung verlangen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Gehaltsabrechnungen nachzureichen bzw. aktuell eine zu erstellen mit dem Hinweis darauf, dass sich zwischen der ersten Abrechnung und der aktuellen Abrechnung nichts geändert hat.
Eine Abrechnung hat jedoch mindestens einmal im Jahr zu erfolgen (zur Einreichung beim Finanzamt) aus denen alle wichtigen Daten des Jahres hervorgehen. Dies gilt jedoch nur bei gleichbleibenden Gehalt ohne Änderungen.

Und ich als Arbeitnehmer könnte auch darauf bestehen, wenn ich will, dass mir monatlich eine Abrechnung erstellt wird, aber wenn der AG nicht möchte, kann ich nur auf auf die einmalige Abrechnung im Jahr bestehen. :roll:

Ach, hab ich vergessen, diese Auskünfte beziehen sich nur auf meinem 400 Euro Job, wo ich keine Versicherungen oder Steuern bezahle.
Soviel ich weiß, muss man bei allen anderen Bezügen, die Abgabenpflichtig sind wohl immer monatlich eine Abrechnung erstellen.


@Kelle
alles klar, hatte ich falsch verstanden.
 
Lies den Absatz 2 und dort haste schon eine Ausnahme. Wie gesagt grundsätzlich zu behaupten es muß immer eine Abrechnung geben ist Blödsinn. ;)
Das ist aber immer noch keine Quelle für deine Aussage, daß generell keine Pflicht zur Erstellung einer Abrechung bestünde.

Und ja, im 2. Absatz wird das eingeschränkt... unter bestimmten Umständen, die zumindest eine vorgehnde Abrechnung voraussetzen.
Spätestens auf Verlangen muss aber eine schriftliche und nachvollziehbare Abrechnung erstellt werden... immer ;)

Gruß Aru
 
Das ist aber immer noch keine Quelle für deine Aussage, daß generell keine Pflicht zur Erstellung einer Abrechung bestünde.

Und ja, im 2. Absatz wird das eingeschränkt... unter bestimmten Umständen, die zumindest eine vorgehnde Abrechnung voraussetzen.
Spätestens auf Verlangen muss aber eine schriftliche und nachvollziehbare Abrechnung erstellt werden... immer ;)

Gruß Aru

Tja siehste das hab ich nie behauptet, selbst in meinem Beitrag lieste nur die Hälfte.

Und für dein "Auf verlangen immer" haste sicher auch Quellen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja siehste das hab ich nie behauptet, selbst in meinem Beitrag lieste nur die Hälfte.
...oder du solltest beim schreiben nachdenken. ;)
Das ist völliger Blödsinn was du schreibst
Du bezeichnest die Aussage von Kelle, daß eine Abrechnung erstellt werden muss, als "völligen Blödsinn". Also heisst das im Umkehrschluss, daß deiner Meinung nach nicht grundsätzlich eine Abrechnung erstellt werden muss...
denn es gibt nicht unbedingt eine Verpflichtung zu einer Gehaltsabrechnung. Es kann zwar eine Pflicht für eine schriftliche Gehalts- oder Lohnabrechnung geben aber das muß nicht zwingend so sein ;)
Du stellst es so hin, als gäbe es keine Grundsätzliche Pflicht und eine Verpflichtung wäre die Ausnahme...

Wie ich dir aber belegt habe, ist es genau gegenteilig...
Grundsätzlich besteht die Pflicht eine Abrechnung auszustellen. In einem einzigen, sehr speziellen Fall, der hier aber definitv nicht zutrifft, gibt es eine Ausnahme von dieser Regelung... Und selbst dann muss zumindest einmalig eine Abrechnung erstellt worden sein.

Und für dein "Auf verlangen immer" haste sicher auch Quellen...
Hättest du es geschafft bis zum dritten Absatz zu lesen wüsstest du es... ;)

btw. auf deine Quelle warte ich noch...

Gruß Aru
 
Hättest du es geschafft bis zum dritten Absatz zu lesen wüsstest du es... ;)

btw. auf deine Quelle warte ich noch...

Gruß Aru

Hab ich und genau dafür hat das Amt Formulare in den man ausfüllen lässt, was für das Amt von Bedeutung ist und zur Auskunft gegenüber Ämter gibt es eine Mitwirkungspflicht, die sich aus dem Sozialgesetzbuch begründet.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das sehr viele Minijober oder Auzubi's ganz legal nur einmal im Jahr eine Abrechnung bekommen

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Vorlage dieser Bescheinigung gegenüber Dritten eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben beschränkt, die zu diesem Zweck notwendig sind.

In einem einzigen, sehr speziellen Fall, der hier aber definitv nicht zutrifft, gibt es eine Ausnahme von dieser Regelung...

Achja trifft hier nicht zu? Biste dir sicher? Eine Sachleistung kann vom Lohn nicht so einfach abgezogen werden, sondern nur vom auszuzahlenden Betrag und das ist ein kleiner Unterschied und es gibt soweit ich weiß auch kein Gesetzt das vorschreibt eine Abrechnung monatlich zu erstellen und eine Abrechnung hat er nach eigenen Aussagen definitiv bekommen.
 
danke für eure antworten, die sache hat sich mitlerweile geklärt.
und zwar habe ich eine schriftliche erklärung abgegeben, wo ich die genaue situation geschildert habe und diese dann der zuständigen MA ins fach legen lassen, damit sie die unterlagen besser liest und einordnen kann.
dannach wurde die sache positiv bearbeitet und das geld wurde nachgezahlt.