Das ist schlichtweg falsch, denn es MUSS, genau wie in Schweden auch, am Tage das Abblendlicht eingeschaltet sein.

edit: nur mal son Link hinterher, dass du nicht selbst googlen musst: https://www.visitnorway.com/de/Uber...geht-vor/Mit-dem-Auto-unterwegs-in-Norwegen-/
k... könnte u.U. auch ein anderes Land gewesen sein... Hab ich aber kürzlich erst gelesen. :think:

Aber so ganz richtig ist deine Aussage auch nicht... Denn du darfst auch mit Standlicht & Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht fahren, sofern bei letzterem Rück- Nurmenschild- und Begrenzungsleuchten mit an sind.
s. z.B. Wiki

Einfachste Lösung wäre: Geschwindigkeitsbegrenzer auf 50km/h bei eingeschalteter NSL. :p
:yes:

Scheint aber eine umgreifende Seuche zu sein. Meine heutige Bilanz...
Auf ~30km Weg und Sichtweiten von mindestens 100-150m bestimmt mehr als 12 Autos mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte.

Meine Favoriten waren die Vierekollone, alle mit NSL aber max. 25m Abstand mit ~90 auf der rechten Spur und der, der bei etwa 100m Sicht mit bestimmt mehr als 130km/h an mir vorbeigeblasen ist... Natürlich mit Nebelschlussleuchte :ugly:

Gruß Aru
 
Na, was bei Wiki steht gilt ja nun nicht explizit für Norwegen. Ist ja auch eigentlich nicht Teil der Diskussion hier, aber nochmal eben ein Link dazu, weil ich mir eben auch mit dem Stand- bzw. Tagfahrlicht nicht sicher wäre: https://forum.norwegen-freunde.com/viewtopic.php?f=8&t=20237
Das entspricht eben auch meiner Erfahrung in skandinavischen Ländern, das eben nur Abblend- bzw Fernlicht (Fernlicht nur bei Bedarf) erlaubt ist.
 
Na, was bei Wiki steht gilt ja nun nicht explizit für Norwegen.
Es steht da aber explizit für Norwegen ;)
Während bei fast allen anderen Ländern nur "geduldet" steht, ist es in Norwegen ausdrücklich erlaubt.

Auch wenn es u.U. OT ist, wobei ich das gar nicht mal so empfinde...
Im Strassenverkehr, gibt es, neben der hier thematisierten Nebelschlussleuchte, noch einige scheinbar weit verbreitete Irrglauben oder Fehlverhalten ;)

Gruß Aru
 
Ok, wobei die Tabelle bei Wiki echt blöd ist und man lieber die aus der Quelle anschauen sollte. Die Tabelle auf Wiki sagt nämlich auch nichts darüber aus, ob Nebelscheinwerfer generell erlaubt sind, z.B als Tagfahrlicht, oder nur bei schlechter Sicht, wie hier in D. Jedenfalls steht in der Tabelle mehr, als in der Quelle, also scheint jemand noch etwas unbelegt hinzugefügt zu haben.
https://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tagfahrlicht.htm
Aus den Ergänzungen dazu wird auch klar, das dort mit Tagfahrlicht gemeint ist, dass am Tage mit Licht gefahren werden soll, und das nicht nur auf die spezielle Tagfahrbeleuchtung gemeint ist, die es ja mittlerweile zusätzlich gibt:
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass das Abblendlicht einzuschalten ist. Spezielle Tagfahrleuchten dürfen laut ADAC in Italien und den skandinavischen Ländern verwendet werden...