darkkurt

Buh!
ID: 35967
L
20 April 2006
13.132
631
Warum vergessen so viele, was eigentlich für jeden Autofahrer Grundwissen ist?

§ 3 StVO schrieb:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

und

§17 StVO schrieb:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Warum, zum Teufel, schalten viele ******* schon beim kleinsten Schleierchen die blendende Nebelschlussleuchte an und nerven die hinter ihnen fahrenden damit, und warum verdammt rasen manche *********** bei Sichtweiten unter 50m mit 80 Sachen über schmale Landstraßen oder Autobahen? Wollen sie unbedingt wissen, wie sich so etwas oder so etwas anfühlt, wenn man mitten drin steckt?

:wall::wall::wall::wall::wall::wall:
 
...und nerven die hinter ihnen fahrenden damit...

Ich kann dazu jetzt keinen Paragraphen zitieren, aber bei Kolonnenbildung hat meines Wissens sogar nur der zuletzt fahrende das Nebelschlusslicht anzulassen (wenns tatsächlich geboten ist) und alle anderen müssen es aus machen. Das bedeutet also selbst bei dichtestem Nebel ist die Leuchte aus zu machen sobald man ein Fahrzeug hinter sich hat.
 
Das war auf das Posting vor meinem bezogen, wollte Dir ersparen, dass Full Quote zu löschen ;)

Was das Thema als solches anbelangt, man weiß doch, wie die Leute reagieren
"Das waren mindestens 100 Meter Sichtweite."
"Mir passiert sowas nicht."
...

gruss kelle!
 
Vielleicht habe ich Terminator Augen, aber eine Sichtweite von 50m bzw. darunter habe ich erst einmal erlebt. Und auch in diesem Falle galt es abzuwägen:

- Befolge ich die StVO, bremse relativ scharf ab mit der Gefahr dass ein Dödel hinter mir mit 130+ reinbrettert?

- oder lasse ich den Wagen langsam in den Bereich von 50Km/h gleiten mit der Gefahr, dass jemand vor mir denkt, dass hinter ihm ein Dödel aus dem vorigen Punkt angerauscht kommt?

Einmal habe ich eine Autofahrerin (wie sich rausstellte) mal mitten in der Stadt an einer roten Ampel gefragt, weshalb sie denn die Nebelschlussleuchte anhat obwohl gar kein Nebel ist.

Antwort: "Das ist nicht mein Wagen, ich weiss gar nicht wie man den bedient"

8O
 
Das ist mir praktisch identisch passiert - ich habe vom Fahrrad aus gefragt.

Einmal habe ich eine Autofahrerin (wie sich rausstellte) mal mitten in der Stadt an einer roten Ampel gefragt, weshalb sie denn die Nebelschlussleuchte anhat obwohl gar kein Nebel ist...

Antwort bei mir: "Ich habe gar keine Nebelschlussleuchte!" :D
 
Vielleicht habe ich Terminator Augen, aber eine Sichtweite von 50m bzw. darunter habe ich erst einmal erlebt.

Passiert sogar relativ häufig - zumindest bei uns an manchen Stellen. gerade noch klare Sicht und dann *bäng* sieht man nur noch einen Begrenzungspfosten am Straßenrand. Der Abstand zwischen zweien beträgt auf Landstraßen 50m, ein guter Richtwert für Sichtweiten...
 
letzte Woche bin ich 10 km hinter einer Dame her gefahren, die in der Kolonne die Nebelschlussleuchte an hatte (Audi = 2 Leuchten). nicht mal auf meine Lichthupe hat sie reagiert....
 
Um so schöner ist es ja, dass auch die werten Herren Gesetzeshüter allem Anschein nach nicht über den korrekten Gebrauch der Nebelschlussleuchte informiert sind.
So sah ich neulich doch glatt eine Polizeistreife mit Nebelschlussleuchte durch die Ortschaft schleichen. Und nein: Die Sichtweite war sicher nicht unter 50m.
Hinzu kam noch die mehr als gute Beleuchtung durch Straßenlaternen, was zwar im Bedarfsfall die Nebenschlussleuchte nicht ersetzt oder diese Regelung unnötig macht, aber dennoch erheblich zur besseren Sicht bei Nebel beiträgt, finde ich zumindest.
 
Nen haufen Leute findens ja auch hübscher oder cooler die Nebler an zu haben, darum leuchten sie auch oft mal gänzlich ohne Nebel oder Regen ... einfach mal so halt, weil man sie hat. Wenn man sie dann sogar noch "legal" anmachen darf ist die Freude groß :roll:
Hinten ist es nicht ganz so verbreitet, aber auch häufig genug ... die sind dann noch nie jemandem mit so nem blendenden rot hinterher gefahren.
 
Nen haufen Leute findens ja auch hübscher oder cooler die Nebler an zu haben, darum leuchten sie auch oft mal gänzlich ohne Nebel oder Regen ... einfach mal so halt, weil man sie hat. Wenn man sie dann sogar noch "legal" anmachen darf ist die Freude groß

Was ist daran so schlimm? blenden ja nicht.
 
Und Nebelscheinwerfer dürfen ja generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Mir geht es nur um den roten Tiefstrahler hinten.

Heute Vormittag wieder: ca. 40m Sicht, man wird von Leuten überholt, die noch nicht mal Licht anhaben... :wall:

Nachmittags das Gegenteil: Klare Sicht, aber x-dutzend Nebelschlussleuchten :roll:
 
Was ist daran so schlimm? blenden ja nicht.

Sie blenden sehr wohl. Und bringen bei Tag bzw. guter sicht rein gar nichts. Und verboten ist es ebenso, sie sind bei ERHEBLICH schlechter Sicht zu benutzen. Nich um bei Mcces nen dicken zu machen :mrgreen:
Standlich blendet auch nicht und dennoch hat man nich damit rumzufahren.
 
Sie blenden sehr wohl. Und bringen bei Tag bzw. guter sicht rein gar nichts.
Also richtig eingestellte Nebelscheinwerfer blenden definitiv weniger als Abblendlicht.
Deshalb sind sie auch in den meistens Europäischen Ländern als Tagfahrlicht erlaubt. In Norwegen z.B., darfst du am Tag kein Abblendlicht einschalten.

@Topic:
Hatte das gestern abend auch wieder auf der Heimfahrt... O.k., es war neblig, aber die Sicht nach vorne noch gut 150m, Trotzdem schaltet der vor mir plötzlich die Nebelschlussleuchte ein und meint, mit 50 km/h über die Landstrasse tuckern zu müssen. :roll:

Die eigentliche Gefahr ist es, dann solche *** zu überholen...

Gruß Aru
 
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