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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 18.07.2008 um 22:21:00 Uhr veröffentlicht:
Inzesttäter Fritzl: Möglicherweise nur zehn Jahre Haft
Shortnews
Inzesttäter Fritzl: Möglicherweise nur zehn Jahre Haft
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Josef Fritzl muss für seine Vergehen an seiner Tochter vermutlich nicht länger als zwölf Jahre hinter Gittern bleiben. Grund dafür ist die Tatsache, dass die älteren Kinder vermutlich nicht gegen ihn aussagen wollen. Die jüngeren Kinder dagegen dürfen dies wegen ihrer fehlenden Volljährigkeit nicht. Beim Prozess gegen Fritzl im Herbst werden somit lediglich die Aussagen des Opfers Elisabeth und der Ehefrau Rosemarie gewertet. Josef Fritzl ist wegen Vergewaltigung, Inzest und Freiheitsberaubung angeklagt. Eine Anklage wegen Totschlages oder Mordes muss noch geprüft werden. Die frühe Haftentlassung ist möglich, da die Anzahl der in Haft abzusitzenden Jahre nach österreichischem Recht durch das höchste Strafmaß der einzelnen Vergehen definiert ist, die nicht addiert werden. Die Strafe für Vergewaltigung liegt bei zehn bis 15 Jahren, bei einem Mord aber lebenslänglich.