Sammelthread Inzest - Der Fall "Fritzl"

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 18.07.2008 um 22:21:00 Uhr veröffentlicht:
Inzesttäter Fritzl: Möglicherweise nur zehn Jahre Haft
Shortnews

Josef Fritzl muss für seine Vergehen an seiner Tochter vermutlich nicht länger als zwölf Jahre hinter Gittern bleiben. Grund dafür ist die Tatsache, dass die älteren Kinder vermutlich nicht gegen ihn aussagen wollen. Die jüngeren Kinder dagegen dürfen dies wegen ihrer fehlenden Volljährigkeit nicht. Beim Prozess gegen Fritzl im Herbst werden somit lediglich die Aussagen des Opfers Elisabeth und der Ehefrau Rosemarie gewertet. Josef Fritzl ist wegen Vergewaltigung, Inzest und Freiheitsberaubung angeklagt. Eine Anklage wegen Totschlages oder Mordes muss noch geprüft werden. Die frühe Haftentlassung ist möglich, da die Anzahl der in Haft abzusitzenden Jahre nach österreichischem Recht durch das höchste Strafmaß der einzelnen Vergehen definiert ist, die nicht addiert werden. Die Strafe für Vergewaltigung liegt bei zehn bis 15 Jahren, bei einem Mord aber lebenslänglich.
 
10 Jahre?

für 24 Jahre Freiheitsberaubung?????
zusätzlich noch die Freiheitsberaubung der Kinder?

zusätzlich wiederholte Vergewaltigung? zusätzlich Inzest?

lol, 10 Jahre..nunja, reell gesehen egal da er schon 73 ist. Aber "etwas" gewundert hat es mich schon
 
Hast Du auch alles gelesen?

Jo.. und?
Nur weil n paar der Kids das nicht dürfen, macht das doch meine Aussage nicht falsch.. hab doch net behauptet dass die alle so sind oder kp .. die alten habens jedenfalls in der Hand und wollen wohl nicht, dass er lang innen Knast geht.

(abgesehen davon isses mir eh egal ob er 10, 15 oder 100 Jahre einsitzt).
 
DelphiKing schrieb:
Wenn die Kids nicht aussagen ... wollen sie es ja nicht anders.

Jo.. und?
Nur weil n paar der Kids das nicht dürfen, macht das doch meine Aussage nicht falsch.. hab doch net behauptet dass die alle so sind oder kp .. die alten habens jedenfalls in der Hand und wollen wohl nicht, dass er lang innen Knast geht.

(abgesehen davon isses mir eh egal ob er 10, 15 oder 100 Jahre einsitzt).

Ich glaube kaum, dass wir als Außenstehende die Situation der Kinder einschätzen können, weshalb wir auch nicht über ihr Verhalten "urteilen" oder abschätzig darüber reden sollten.
 
10 Jahre ist, wie ich find, total lächerlich, egal ob da nun seine Kinder aussagen oder nicht...

Man stelle sich vor der ist grad mal 30, kommt dann mit 40 ausm Knast und bedient mich & meine Kinder dann irgendwann an der Supermarktkasse... scheisse, darauf kann ich echt verzichten.

In meinen Augen soll der glücklich sein, dasser überhaupt noch unter uns weilt... Mag zwar Ansichtssache sein, aber ich find jemand der so grausame Taten vollbracht hat, hat hier nichts mehr zu suchen...

Resozialisierung in Maßen mag zwar ok sein, aber irgendwo muss es auchmal eine Grenze geben, und die hat dieser Typ in meinen Augen mehr als nur überschritten.

Gruß,
gv84
 
er ist aber keine 30, hätte wäre wenn interessiert niemanden, bzw. ist unwichtig.

und meinst du, dass er noch leben will? der ist fast 80, er hat in seinem leben viel erlebt, da würd er zum tod nicht nein sagen, so denke ich
 
10 Jahre ist, wie ich find, total lächerlich, egal ob da nun seine Kinder aussagen oder nicht.
Soweit ich weiß dürfen in einem Verfahren für das Strafmaß halt nur berücksichtigt werden, was in der Verhandlung auch wirklich gesagt wurde. Und wenn die Kinder zu den grausamen Vorfällen nun nichts sagen, dann kann der Angeklagte dafür auch nicht verurteilt werden.

Dass zehn Jahre völlig unangemessen sind, darüber brauchen wir uns glaube ich nicht unterhalten.
 
...

und meinst du, dass er noch leben will? der ist fast 80, er hat in seinem leben viel erlebt, da würd er zum tod nicht nein sagen, so denke ich


Nunja, er hat die Wahl zwischen dem Tod und 10-20 Jahren in einer Zelle, in der er seinen Gedanken überlassen ist und sich selbst, früher oder später, mit seinen Taten konfrontieren muss.

Bleibt die Frage, die niemand beantworten kann, inwiefern der Tod besser ist.
 
Hmm, was ich nicht verstehe: Seit wann dürfen denn 'nicht-volljährige' nicht aussagen?
 
Die Diskussion ist doch eh müssig, ob 10 oder 20 Jahre Haft für diesen Typen. Alleine aufgrund seines Alters ist der spätestens nach 5-8 Jahren wieder draußen. Egal, wie hoch die Haftstrafe ist.
 
ich würde ihn drinnen sterben lassen...
aber er wird wahrscheinlich mit 80 freigelassen.
weil es ja vllt unmenschlich wäre ihn bei so einem hohen alter im gefängnis zu behalten....
das justizsystem ist ja teilweise echt zum heulen!
 
Scheint wohl in Österreich so zu sein.


Genau aus dem Grund, da ich eben das Rechtssystem in Österreich nicht kenne, werde ich mich hüten über gerecht oder nicht zu urteilen.

Sicher könnte man nun damit kommen, das in diesem Fall jede Strafe unangemessen wäre. Wenn man aber so anfängt, müsste man jeden Rechtsstaat hinterfragen. Zumal ich einfach davon ausgehe, dass die in Österreich schon alles versuchen werden um das höchste Strafmaß rauszuholen, schon wegen der Außenwirkung.
 
Zumal ich einfach davon ausgehe, dass die in Österreich schon alles versuchen werden um das höchste Strafmaß rauszuholen, schon wegen der Außenwirkung.
Heißt es nicht immer so schön "gleiches Recht für alle"? Mal ganz objektiv gesehen darf eine mögliche Außenwirkung also eigentlich keinen Einfluss haben.

Aber bisher sind das eh alles Mutmaßungen. Wer dann was aussagt wird man im Prozess sehen und nicht schon vorher.
 
Sicher könnte man nun damit kommen, das in diesem Fall jede Strafe unangemessen wäre. Wenn man aber so anfängt, müsste man jeden Rechtsstaat hinterfragen.

Warum?

Es gibt nun mal sehr selten Straftaten im extremsten Ausmaß, wofür nun mal keine besondere Strafe vorgesehen ist.

Man kann einfach nicht jede Eventualität abdecken.

gruss kelle!
 
Eine für alle "angemessene" Strafe kann es wohl nie geben, weil immer jemand der Ansicht sein wird, dass es "zu wenig" oder "zu viel" ist. Ich möchte in solchen Fällen auch kein Richter sein, der über so etwas zu entscheiden hat. Der steht unter einem gescheiten Druck.
 
Heißt es nicht immer so schön "gleiches Recht für alle"? Mal ganz objektiv gesehen darf eine mögliche Außenwirkung also eigentlich keinen Einfluss haben.

Natürlich hat die Außenwirkung Einfluss auf das Urteil. Eine Strafe "dient" auch immer der Abschreckung, eben nach dem Motto: Sowas würde ich nie tun, weil ich dann soundsoviele Jahre...

Übrigens kommt hier meiner Meinung nach auch eine Sicherungsverwahrung (bzw. in Österreich sogenannter Maßnahmenvollzug) oder eine Einweisung in die Psychatrie in Betracht. So schnell dürfte der also nicht wirklich wieder rauskommen. ;)

Aber bisher sind das eh alles Mutmaßungen. Wer dann was aussagt wird man im Prozess sehen und nicht schon vorher.

Schön geschrieben! Ich halte auch nicht viel von "Vorverurteilungen", auch wenn das manchmal schwer fällt. :yes: