Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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Das hat eine Seite geprüft, auf der ich auch aktiv bin, ist nicht ohne weiteres möglich.
Da kommen verschiedene Gesetze noch zum Tragen, auch Europarecht und Co ..
Die hatten da eine ganze Liste an Gründen, warum trotzdem für die Seite dann das deutsche Recht anzuwenden ist. Dabei ging es um eine große Videospielseite, die von einem selbsternannten Jugendschützer belangt wurde.
Essenz aus den ganzen Papierkram war: Sitzt der Webmaster der Seite in Deutschland, ist deutsches Recht auf die Seite anzuwenden.
Da kommen verschiedene Gesetze noch zum Tragen, auch Europarecht und Co ..
Die hatten da eine ganze Liste an Gründen, warum trotzdem für die Seite dann das deutsche Recht anzuwenden ist. Dabei ging es um eine große Videospielseite, die von einem selbsternannten Jugendschützer belangt wurde.
Essenz aus den ganzen Papierkram war: Sitzt der Webmaster der Seite in Deutschland, ist deutsches Recht auf die Seite anzuwenden.
