Wer sagt das?
LAIENMEINUNG!!!
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Wer sagt das?
LAIENMEINUNG!!!

ehrlich, erst verkauft der einem böse Killerspiele und dann sowas hier![]()

Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.
Betreibst du eine Loseseite, auf der Glücksspiele (Slots) angeboten werden? Ab 18 (wahrscheinlich).
Dürfte wohl genauso sein, wie wenn ein Minderjähriger n Casino betreibt, oder n 17-Jähriger n Gewerbe anmeldet, um seinen Schnappsladen ordnungsgemäß zu betreibenUnd wie sieht s aus mit Minderjährigen, die eine Slotseite betreiben?
Sowas soll s ja geben.
So ernst, wie Minderjährige Spielcasinos betreiben. Ich bezweifle - also, ich hoffe, dass das nicht gehtWar das Ernst gemeint? Denn man kann als Minderjähriger unter Umständen ein Gewerbe anmelden.
-, dass ein Minderjähriger n Schnappsladen aufmachen darf.wie sieht es da mit communitys like facebook etz. aus?
na dann wirds zeit, mal ne ltd zu gründen
LG
...
Für die geltenden Gesetze ist der Gerichtsstand wichtig, der eben am Ort des Webseiteninhabers liegt.
Du kannst also gerne zwa in Timbuktu hosten, eine spanische Domain nutzen, aber selber in Deutschland wohnen, dann musst du die deutschen Gesetze auf deine Seite anwenden.
Es gibt ja auch die günstige deutsche Variante Mini-GmbH, hat dann die Bezeichnung UG im hinter dem Firmennamen.
Was soll das bringen ? Dann gilt ja auch das deutsche Recht.Es gibt ja auch die günstige deutsche Variante Mini-GmbH, hat dann die Bezeichnung UG im hinter dem Firmennamen.