News Internet: Websites schließen wegen neuer Jugendschutzbestimmungen

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 30.11.2010 um 16:51:00 Uhr veröffentlicht:
Internet: Websites schließen wegen neuer Jugendschutzbestimmungen
Shortnews

Als erstes größeres Web-Angebot zieht nun "VZlog. de" Konsequenzen aus dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, welcher am 1. 1. 2011 in Kraft treten soll. Aufgrund hohen personellen Aufwands und juristischer Unsicherheit bei der Umsetzung des JMStV wird die Seite ab Januar 2011 abgeschalten. Hintergrund sind die ab dem 1. 1. 2011 geltenden neuen Jugendschutzbestimmungen. Nach diesen muss jede Website eine Altersklassifikation erhalten, analog zu denen von Filmen. Diese Einstufungen haben die Betreiber selbst vorzunehmen. Bei Verstößen drohen entsprechende Strafen. Gewerbliche Seiten können sogar wegen unlauterem Wettbewerb belangt werden, da sich diese durch eine fehlende oder falsche Klassifikation einen Vorteil gegenüber anderen Seiten einholen könnten.
 
Das größte Problem an der Geschichte werden die Abmahner sein, die in großen Herden durchs Netz laufen werden. Sie werden alles und jeden, was/wer nicht bei 3 seine Inhalte klassifiziert/altersbeschränkt hat abmahnen.

Traurig ist daran, dass die Gesetze mal wieder von Politikern gemacht werden, die vom Internet absolut keine Ahnung haben:evil:

Um nicht das böse erwachen zu bekommen gilt es an dieser Stelle über eine Schließung der eigenen Website/Blogs nachzudenken!:roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann stellt sich für mich als externer Seitenbetreiber einer Loseseite die Frage, ob es dann eine Erweiterung der EF-Schnittstelle bzgl. einer Altersangabe geben wird!?

Edit:
Wie ist das, wenn der Server und die Verantwortlichkeit ins Ausland, z. B. transferiert wird. Die Niederlande beispielsweise galt als sehr liberal mit solchen Gesetzen.
 
Also ich werde meinen Blog auf jeden Fall in den Wartungsmodus setzen und gucke wie andere Seiten das machen. Traurig ist, das solche Sachen von Leuten entschieden werden die grad mal den PC einschalten und den Browser öffnen können, anders kann ich mir den Quatsch nicht erklären. Aber theoretisch müsste es reichen wenn man eine Eingangsseite macht wo man bestätigen muss, dass man 18 ist ?
Wie ist das, wenn der Server und die Verantwortlichkeit ins Ausland, z. B. transferiert wird. Die Niederlande beispielsweise galt als sehr liberal mit solchen Gesetzen.
Wenn der Betreiber in Deutschland wohnhaft ist gilt afaik für ihn das deutsche Recht. Hab ich jedenfalls so bei meiner kurzen Googlerecherche herausgefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze Teil ist ein Witz.
Die, die das verabschieden, hängen der Realität des Internets um Jahre nach.

Technisch sind die Forderungen nicht umsetzbar, das geben sogar die Stellen zu, die an der Neuformulierung beteiligt waren, aber dennoch verlangt man per Gesetz etwas, was dann nicht umsetzbar ist.

Medienforscher haben diesen Vorstoß der Regierung schon als unhaltbar deklariert, man dürfe den Entwurf auf keinen Fall verabschieden, da er eklatante Fehler in der Ausführbarkeit enthielte.

Einziger Effekt, wäre das Aufkommen einer neuen Abmahnwelle.
 
Ich habe gerade ernsthaft überlegt ob wir gerade den 01.04. haben.
Dieses neue Gesetz ist ja wohl mal total dämlich und einfach nicht umsetzbar.. Außer man macht das Internet generell ab 18 und fertig. Würden die das machen fänd ich das aber echt mal lustig.. was es dann für Aufstände geben würde :biggrin:

Lukas, pass auf! Falls du mal eine Nachricht beziehst (mit Bild) über die nackten Brüste von XXX oder so.. dann muss du gleich mal das Alter für Klamm anheben :LOL:
 
Lukas, pass auf! Falls du mal eine Nachricht beziehst (mit Bild) über die nackten Brüste von XXX oder so.. dann muss du gleich mal das Alter für Klamm anheben :LOL:

... und jetzt sind alle Kiddies weg?! <boris_becker>Das war ja einfach! 8O</boris_becker>
 
Ich hatte diesbezüglich heute eine Unterhaltung mit meinem Rechtsanwalt um mich abzusichern, laut seiner Aussage übernimmt man die Haftung nur für selbst publizierte Inhalte. Ergo sind Inhalte welche man nur verlinkt nicht davon betroffen.

Auch Nachrichten sind nicht davon betroffen, da diese aktuelle Themen journalistisch behandeln, und dies nicht zu den INhalten zählt welche von den neuen GEsetzen betroffen sind.

*edit*
Hierfür übernehme ich natürlich keine Haftung, wurde mir aber so von meinem RA erzählt.
 
LAIENMEINUNG!!!

Behandeln deine Inhalte, S*x, Drogen, Alkohol, Computerspiele oder Filme mit Altersbeschränkung? Dann (wahrscheinlich) ab 16 oder ab 18.

Betreibst du eine Loseseite, auf der Glücksspiele (Slots) angeboten werden? Ab 18 (wahrscheinlich).

Das Ganze ist extrem schwammig und unausgegoren - genaues kann Dir wohl nur ein Anwalt sagen...:-?:-?:-?
 
Behandeln deine Inhalte, S*x, Drogen, Alkohol, Computerspiele oder Filme mit Altersbeschränkung? Dann (wahrscheinlich) ab 16 oder ab 18.

Wer sagt das?

Die Spielezeitschriften sind nur dann einzustufen, wenn ein Medium beiliegt, wie zB Computerbild Spiele oder so.
Ist es aber ein reines Magazin, ohne Medienbeilage, ist es ohne Alterseinstufung erhältlich.

Ebenso stufe ich zB meine Videospieleseiten ein, denn ich stelle mich einem Magazin gleich, da ich nur reine Berichte und Bilder ausliefere, aber keine Spiele an sich.