Du mir? Kann ich nicht sehen. Ich habe Dir keine gegeben, was Du jetzt in Deinem Userprofil sehen kannst, weil man nicht zweimal so kurz hintereinander denselben bewerten könnte.Super, und gleich ne schlechte Bewertung gegeben...
Ich habe kein Staatsexamen, Du aber ja schon. Ich habe Seepferdchen.Aber hey, da du dich so gut mit der Sache auskennst (hast sicher 2 Staatsexamen und bist Volljurist), dann kannst du mir doch sicher sagen, wo nun der Unterschied liegt!
Deine zitierte Quelle spricht von einer abgeschlossenen Wohnung, die komplett vermietet wurde. Und das ist hier einfach nicht der Fall. Wenn ich jemandem ein Zimmer vermiete und die Gemeinschaftsräume zur Mitbenutzung, dann ist das eben anders zu betrachten. Und sämtliche Diskussion, die ich zu dem Thema finden, finden keinen Konsens, der auf Urteilen begründet wäre.
In einem stimme ich Dir zu: Man müsste schon gegen die Vermieterin klagen, um das durchzusetzen, wenn es denn so sein sollte.
Marty
PS: Renogeheule gehört hier nicht hin.
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