Horror-Vermieterin

Super, und gleich ne schlechte Bewertung gegeben...
Du mir? Kann ich nicht sehen. Ich habe Dir keine gegeben, was Du jetzt in Deinem Userprofil sehen kannst, weil man nicht zweimal so kurz hintereinander denselben bewerten könnte.

Aber hey, da du dich so gut mit der Sache auskennst (hast sicher 2 Staatsexamen und bist Volljurist), dann kannst du mir doch sicher sagen, wo nun der Unterschied liegt!
Ich habe kein Staatsexamen, Du aber ja schon. Ich habe Seepferdchen.

Deine zitierte Quelle spricht von einer abgeschlossenen Wohnung, die komplett vermietet wurde. Und das ist hier einfach nicht der Fall. Wenn ich jemandem ein Zimmer vermiete und die Gemeinschaftsräume zur Mitbenutzung, dann ist das eben anders zu betrachten. Und sämtliche Diskussion, die ich zu dem Thema finden, finden keinen Konsens, der auf Urteilen begründet wäre.

In einem stimme ich Dir zu: Man müsste schon gegen die Vermieterin klagen, um das durchzusetzen, wenn es denn so sein sollte.

Marty
PS: Renogeheule gehört hier nicht hin.
 
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Geilo! :biggrin:
Ich kick den nächsten GEZ-Beamten auch mit zwei gekonnten Tritten auf den Teppich! 8) :LOL:

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Wie schon einmal angeführt, die vertragliche Ausgestaltung von wegen nur Vermietung eines Zimmers ist nicht relevant, solange die Vermieterin ihren Lebensmittelpunkt selbst nicht in der Wohnung hat. Es ist ein netter Versuch dies zu umgehen, aber mehr wie ein Versuch wird es dennoch nicht.

Hm... ich hab das jetzt aus dem "Mal ne Meinung von nem Rechtsanwalt" nicht rauslesen können. Kannst du da Quellen nennen oder es mir erklären?