Columbus
Gesperrt
- 10 Mai 2008
- 2.318
- 202
Der Gläubiger (Geschädigter) muss mit dem Antragsteller übereinstímmen, außer er ist Anwalt und bekommt eine Vollmacht, kostenlos macht er das aber nicht.
Für einen MB braucht man aber keinen Anwalt. Als Forderung schreibst du den Wiederbeschaffungswert rein.
Mit dem Onlineverfahren kenne ich mich nicht aus, Vordrucke gibt es auch im gutsortierten Schreibwarenhandel.
Den Antrag ausdrucken und damit zu deinem nächsten Amtsgericht dackeln. Dort musst du allerdings 23 Euro Gerichtsgebühren vorlegen.
Die werden der Forderung aufgeschlagen, d.h. der Schuldner zahlt sie an dich, sofern er nicht mittellos ist und eine EV abgegeben hat.
Da kann ich mal im Laufe des Tages suchen.
Für einen MB braucht man aber keinen Anwalt. Als Forderung schreibst du den Wiederbeschaffungswert rein.
Mit dem Onlineverfahren kenne ich mich nicht aus, Vordrucke gibt es auch im gutsortierten Schreibwarenhandel.
Den Antrag ausdrucken und damit zu deinem nächsten Amtsgericht dackeln. Dort musst du allerdings 23 Euro Gerichtsgebühren vorlegen.
Die werden der Forderung aufgeschlagen, d.h. der Schuldner zahlt sie an dich, sofern er nicht mittellos ist und eine EV abgegeben hat.
Da kann ich mal im Laufe des Tages suchen.