hooka-lose

Der Gläubiger (Geschädigter) muss mit dem Antragsteller übereinstímmen, außer er ist Anwalt und bekommt eine Vollmacht, kostenlos macht er das aber nicht.

Für einen MB braucht man aber keinen Anwalt. Als Forderung schreibst du den Wiederbeschaffungswert rein.

Mit dem Onlineverfahren kenne ich mich nicht aus, Vordrucke gibt es auch im gutsortierten Schreibwarenhandel.

Den Antrag ausdrucken und damit zu deinem nächsten Amtsgericht dackeln. Dort musst du allerdings 23 Euro Gerichtsgebühren vorlegen.

Die werden der Forderung aufgeschlagen, d.h. der Schuldner zahlt sie an dich, sofern er nicht mittellos ist und eine EV abgegeben hat.

Da kann ich mal im Laufe des Tages suchen.
 
Für einen MB braucht man aber keinen Anwalt. Als Forderung schreibst du den Wiederbeschaffungswert rein.

und alle anderen Nebenkosten nicht vergessen, wie die Portokosten für das Einschreiben, den Vordruck für den Mahnbescheid, usw. ;)
Die werden im Antrag dann aber extra aufgeführt, siehe Link unten.

Mit dem Onlineverfahren kenne ich mich nicht aus, Vordrucke gibt es auch im gutsortierten Schreibwarenhandel.

eine Hilfestellung findest du hier ;) so schafft man es auch diesen Antrag auszufüllen, ohne sich vom Amtsdeutsch abschrecken zu lassen.
Wenn du trotzdem noch unsicher bist, kannst du auch direkt beim Amtsgericht nachfragen.

Das beschränkt die vorgestreckten Kosten auf das nötigste.
 
Hm danke schon mal für die Antworten. Also seh ich das richtig das ich jetzt zwei verschiedene Möglichkeiten habe, den Mahnbescheid auszufüllen. Einmal die online und dann die über manuelles Ausfüllen?

Also online probier ich das gerade auszufüllen, nur an einigen Stellen komme ich nicht recht weiter...und daher kann ich es auch nicht beenden.

Wäre vielleicht ganz praktisch wenn mich mal einer bei ICQ adden könnte, der davon was versteht(259741652).

Wäre nett.

MFG Samy2
 
Ich habe im Augenblick kein ICQ, vielleicht kannst du auch die Fragen hier stellen, könnte ja auch für andere hilfreich sein.
 
Ich habe im Augenblick kein ICQ, vielleicht kannst du auch die Fragen hier stellen, könnte ja auch für andere hilfreich sein.

Hm das ist schade...
Ok dann würde mich mal interessieren welches ich von den folgenden Mahnverfahren einleiten soll: Reguläres Mahnverfahren,Urkunden-Mahnverfahren,Scheck-Mahnverfahren oder Wechsel-Mahnverfahren?

Ich denke mal es ist das Reguläre Mahnverfahren oder?
Wenn ja dann kommt danach Katalog. Anspruch und Sonstiger Anspruch, da weiß ich dann wieder nicht was ich nehmen soll.

Weiß halt nicht genau wo man Lose jetzt genau zuordnet?

Und was ich dann noch wissen müsste ist ob meine Forderung jetzt höher ausfallen darf als die in dem 1.Schreiben weil ich dort ja ein Sparbuch hatte und dieses ja eigentlich immer noch bis zum 16.02 Zinsen bringt?
Und eigentlich lag ich auch noch in einer Rallye vorne und hatte was in dem Doppler darauf kann ich dann aber keine Ansprüche mehr erheben, da ich davon keine Screenshots hatte oder?
 
Hm das ist schade...
Ok dann würde mich mal interessieren welches ich von den folgenden Mahnverfahren einleiten soll: Reguläres Mahnverfahren,Urkunden-Mahnverfahren,Scheck-Mahnverfahren oder Wechsel-Mahnverfahren?
Ich denke mal es ist das Reguläre Mahnverfahren oder?

Reguläres Mahnverfahren würde ich auch mal sagen.

Wenn ja dann kommt danach Katalog. Anspruch und Sonstiger Anspruch, da weiß ich dann wieder nicht was ich nehmen soll.

Weiß halt nicht genau wo man Lose jetzt genau zuordnet?

Tja, eine Übersicht der Katalognummern findest du hier:
https://www.mahnverfahren-aktuell.de/Ausfull-Tips/Ausfullanweisungen/ausfullanweisungen.html

4 oder 5 würde evtl. passen. Du kannst auch mal Leute fragen, die schon einen MB wg. Losen ausgefüllt haben, z.B. LoseToni.

Und was ich dann noch wissen müsste ist ob meine Forderung jetzt höher ausfallen darf als die in dem 1.Schreiben weil ich dort ja ein Sparbuch hatte und dieses ja eigentlich immer noch bis zum 16.02 Zinsen bringt?
Und eigentlich lag ich auch noch in einer Rallye vorne und hatte was in dem Doppler darauf kann ich dann aber keine Ansprüche mehr erheben, da ich davon keine Screenshots hatte oder?

Doppter ist eh schlecht, Pech gehabt. Ein Doppler in Euro wäre illegal, d.h. dafür wirst du kaum Euro einklagen können.

Bei den Zinsen bin ich mir nicht sicher.
 
Ok danke sehr für Info.

Hab mal einem User eine PN geschrieben von dem ich hoffe das er mir helfen kann...
 
Hm ich habe gerade diese Seite gefunden.
https://www.lose-credit.de/index.php?site=waswiewo

Ich glaub ich mach das einfach so wie es hier steht, dann brauche ich nicht immer fragen.
Zumal bei meinem Drucker die Farbpatrone leer ist und ich nicht weiß ob dieses Online Mahnverfahren, ohne Farbe überhaupt zu drucken ist.
Wenn ich trotzdem Fragen habe dann stelle ich sie allerdings noch.

MFG Samy2
 
Hast du kopi-marl geschrieben, die Seite ist von ihm? Der war aber ewig nicht hier.

Ob du es ausdruckst oder ausfüllst, bleibt sich ja egal, der Vordruck kostet dich aber auch etwas und Tinte wirst du eh früher oder später brauchen, sind doch nur zwei Seiten, wenn ich mich nicht irre.

Ich glaube, der Ausdruck ist s/w. Kannst du ja versuchen.
 
Hast du kopi-marl geschrieben, die Seite ist von ihm? Der war aber ewig nicht hier.

Nein das habe ich noch nicht.

Habe mir heute einen Mahnbescheid gekauft und wollte ihn gerade ausfüllen, da sehe ich das die Seite die ich im vorigen Posting gepostet habe nicht mehr gibt:-?....

Jetzt brauche ich wieder mal eure Hilfe...Will das jetzt endlich mal fertig machen....

MFG Samy2
 
Hat irgendjemand was erreicht?

Ich werde das jetzt ein Inkassounternehmen machen lassen, da ich so am wenigsten Mühe damit habe. Hab auch nicht allzu viel Zeit gerade.