doenerkebab
Gesperrt
- 7 November 2011
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anhörungsbogen
folgende ordnungswidrigkeit begangen zu haben
sie haben am 16.5.2011 als kelner der V.G. gastate (name von shishabar) an der minderjarigen alex (xx.xx.1995) und seine minderjarigen frenude eine gebraucht fertige shisha verkauft.
Im gastaten durfen tabakwaren weder an kinder und jungendliche abgegeben noch darf ihnen das rauchen gestanten werden.
Bei dem in der shsiha einhaltenen tabak handelt es sich um tabakware.
Alex war zum zeitpunkt des kaufes 14 jahre alt. er gehort somit zum dem personkreis an der tabakware nicht abgegeben werden durfen und dem das rauchen nciht zugestaten ist.
Sie hatte bei aufnahme der bestellung durch eine ausweiß kontrolle das alter des jungedliche kontoliren mussen.
Eine bloße abfrage des alters bei dem jugendlichen ist nicht ausreichend.
weiterhin hatten sie ihm die shisha nicht servieren durfen.
zur aufklarung des angebenen verstoßes bitte ich sie auf dem beiligenden antowrtebogen aufgefuhrten fragen zur person
genau auszuruhlen, sich zum sachverhalt zu außern udn den bogen inerhalb von 14 tagen zuruck zu senden
sollten sie sich nicht außern wird nicht angenohmen,das sie auf ihn anhorungsrecht verzichten. in diesem fall wird
eine entscheidung nach lage der akten getroffen.
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Ich bin ein Schüler 18 jahre und der Freund von Alex. Im brief steht das ich als kelner arbeite aber in wirklichkeit arbeite ich nicht als kelner. Alex eltern haben aber gegen diese Shishabar anzeige gemacht weil wir rein durften ohne ausweiskontrolle und ich sollte als zeuge ausagen. Nun habe ich ein brief bekommen vom Ordnungsamt darin steht das ich kelner bin wir ihr schon gelesen habt. Nun Frage mich wieso werde ich beschuldigt ? könnte es sein das ein Fehler hinterlaufen ist ? und was heißt es für mich wird es für mich konsequenzen haben, auch wen ich nichts damit zu tuen habe ?
Wenn weitere fragen aufkommen werd ich sie nochma korigieren