Nein, gab es einen Vermögensvorteil? Ich denke nicht...Betrug war's, steht auch in der Meldung...
Höchstens versuchter Betrug, aber sie können sich auf ein Scherzgeschäft berufen, bei dem Betrag sowieso.(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also war es Urkundenfälschung:
Das Strafmaß ist zufällig identisch.(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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