spandauer3
Well-known member
- 21 Juli 2006
- 10.205
- 433
Hallo,
Die Auszahlungsgrenze gilt mit dem Datum der beantragten Auszahlung, soweit ich weiß. Eine im AGB-Änderung im Nachhinein gilt nicht, da das ja sonst jeder machen könnte.
Lg
Sanolli
aber das interessiert einem Herrn H. natürlich nciht, da er mich ja gesperrt hatte,weil er es gut meint, hab ich auch kein anrecht auf eine az.völliger quatsch was der da labert. umso öfter ich seinen dienst sehe ,umso öfter kommt mir die galle hoch .
ups, was ist denn bei megaklicks los?keine verbindung zur datenbank.
da herrscht ja nur chaos.